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Optionen einen Vertrag in beidseitigem Vernehmen zu lösen?

  • August 8, 2011
  • 9 Antworten
  • 64 Aufrufe

Pizzi
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Hallo community,

 

gibt es Erfahrungen oder Möglichkeiten, einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit in beidseitigem Einvernehmen zu lösen?

Ich denke dabei an soetwas, wie beispielweise die weniger gezahlte Grundgebühr für die bereits gelaufenen Monate einmalig zu zahlen? Oder die restlichen Monate Grundgebühr zu entrichten? Oder eine Regelung zu finden, dass man ab sofort mehr zahlt (den Preis ohne Mindestvertragslaufzeit) und dafür dann in einem Jahr oder in X-Monaten aus dem Vertrag gelassen wird?

 

Vielleicht können die Moderatoren dazu auch etwas beitragen? Es wäre interessant zu erfahren, was dort möglich ist bzw. was möglich war in der Vergangenheit und ob sich O2 da überhaupt in irgendeiner Weise äußert.

Dabei geht es mir ausdrücklich um eine einvernehmliche Lösung, bei der beide Seiten ihr Gesicht wahren und nicht einseitig benachteiligt werden.

 

Ich würde mich freuen, wenn dort einige berichten würden.

 

Pizzi

 

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9 Antworten

o2_Vlad
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  • August 8, 2011
Prozesstechnisch hast du keine Möglichkeit, aus dem Vertrag vorzeitig entlassen zu werden. Du solltest dennoch alles so detailliert wie möglich schriftlich an die Kundenbetreuung nach Nürnberg senden. Es wird immer im Einzelfall geprüft und entschieden.


Pizzi
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  • August 8, 2011
Danke für die Information.

Ich werde das genau so machen, wie du gesagt hast. Vielleicht habe ich ja eine Chance.

 

Danke nochmals....

 


Roady07
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  • August 9, 2011
Mache dir dabei aber keine all zu großen Hoffnungen. O2 ist da seeeehr unflexibel. So wie in meinem Fall. Wenn ich jetzt mit meinem Vertrag in den O2o wechsle (was technisch unproblematisch ist weil sich mein Genion S schon zum 4. Mal automatisch verlängert hat), dann bekommt O2 keinen Cent mehr von mir. Vorzeitig aus dem Tarif, auch gegen Bezahlung einer Gebühr, komme ich trotzdem nicht. Danke auch.


zündi
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  • August 9, 2011
Außer einer Vertragsübernahme durch eine andere Person für einmalig 25 Euro gibts leider keine Möglichkeit, vorzeitig einen Vertrag zu beenden. Hat aber den Nachteil, das die Rufnummer dann weg ist.

 

gruß, zündi


Pizzi
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  • August 9, 2011
Demnach...wenn man eine Freundin oder einen Freund hat, der nicht DEUTSCHER ist und demjenigen oder derjenigen den Vertrag überschreibt - Vertragsinhaberwechsel durchführt - und diese Person dann wieder das Land verlässt, dann kommt man auch aus dem Vertrag.Richtig?

 


Roady07
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  • August 9, 2011
Das könnte sogar klappen, aber die Rufnummer wirst du los sein, denn eine Portierung wird dann mit Sicherheit verweigert.


Pizzi
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  • August 9, 2011
Sowas würde ich nie tun, weil ich es irgendwie für falsch halte,

aber es ist vermutlich eine Option.

Nummern hin oder her....eine neue Nummer hat noch keinem oder keiner geschadet... ☺️

 


zündi
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  • August 9, 2011
Pizzi schrieb:
Demnach...wenn man eine Freundin oder einen Freund hat, der nicht DEUTSCHER ist und demjenigen oder derjenigen den Vertrag überschreibt - Vertragsinhaberwechsel durchführt - und diese Person dann wieder das Land verlässt, dann kommt man auch aus dem Vertrag.Richtig?

 

Naja, genau wie bei einem normalen Vertragsabschluss kann o2 auch eine Vertragsübernahme verweigern, z.B. bei schlechten Info-Score und Schufa-Werten. Ein deutscher Wohnsitz wird aber in jedem Fall vorausgesetzt. Versuchen kann mans natürlich und wenns durchgeht, dann werden alle Rechte und Pflichten auf den neuen Vertragspartner übertragen. Wenn dieser sich dann ins Ausland absetzt, dann wäre das allein sein Problem. Der vorherige Vertragspartner hat dann natürlich nichts mehr mit dem Vertrag zu tun. Ich hab aber meine Zweifel, das man so einfach damit durchkommt 😉

 

gruß, zündi


Roady07
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  • August 9, 2011
Naja, vermutlich wäre es besser einen Freund/Freundin zu haben, der die nächsten Wochen/Monate dann ins Ausland zieht (Auslandssemester etc.). Aber da das Transferieren etc. alles Geld kostet, wieso dann nicht gleich die 100 EUR zahlen und in den O2o wechseln? Der kostet nichts und läuft, rechtzeitige Kündigung vorausgesetzt, dann einfach aus.