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o2 My Handy_Vertrag

  • July 10, 2011
  • 9 Antworten
  • 104 Aufrufe

blumchen
Besucher:in
Ich habe mir das Sony Ericsson Vivaz, geholt. Doch ich bin davon nicht so begeistert, weil die Kamera nicht so gut ist, wie ich dachte. Ich muss es noch ca. 1 1/2 Jahre auszahlen. Meine Frage ist, ob ich die Möglichkeit habe, dass Handy wieder zurück zu geben?
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9 Antworten

LMSMDK
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  • Legende
  • July 10, 2011
Diese Möglichkeit hast du bis 14 Tage nach dem Vertragsabschluss, laut Fernabsatzgesetzt, das Widerrufsrecht.

 

Jetzt ist das nicht mehr möglich, du hast das Handy ja schon ein halbes Jahr. Wohl oder übel musst du es jetzt vollständig abbezahlen.

 

Es gäbe auch die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung. Dann müsstest du die gesamte Restsumme auf einmal zahlen und wärst aus dem Vertrag draußen. Dann könntest du es auch verkaufen, vorher nicht.


amigameister
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 11, 2011
Hallo,

 

verkaufen kann man das Handy auch vor Vertragauflösung. Wenn man dann sogar noch mehr bekommt, als man hätte abzahlen müssen, umso besser. Frage ist nur ob das Rechtens ist.

 

Gruss

 

 

Amigameister


amigameister
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 11, 2011
>Doch ich bin davon nicht so begeistert, weil die Kamera nicht so gut ist, wie ich dachte.

 

Hallo,

 

ich kenne zwar dei Problem nicht mit der Kamera. Aber eventuell ist die Kamera ja defekt. Dann hast du das Recht auf Nachbesserung. Wenn diese zweimal erfolglos ist, dann hast du die Möglichkeit auf Wandelung oder Minderung oder Rückgabe.

 

Gruss

 

 

Amigameister


La_frankfurt
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 11, 2011
eig. darf man es nicht verkaufen da das handy bis zum abbezahlen noch eigentum von o2 ist.

 

aber solange man immer bezahlt stört das o2 glaube ich weniger.

 

lg


LMSMDK
Legende
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  • Legende
  • July 11, 2011
Nr. 7 o2 AGB: Eigentumsvorbehalt

 

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises

bleibt die Ware Eigentum von Telefónica Germany.

 

7.2 Verpfändungen, Sicherungsübereignungen an

Dritte oder sonstige unberechtigte Verfügungen

zu Lasten des Eigentums von Telefónica Germany

sind unzulässig.

 

Ein Verkauf ist nicht zulässig, da der Kunde von o2 nicht Eigentümer der Ware ist, sondern nur ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum hat. Er ist lediglich Besitzer.

 

 

 

 

 

 


blumchen
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  • Autor
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  • July 11, 2011
Das habe ich mir schon alles so gedacht 😀 naja dann werde ich wohl den Vertrag demnächst auflösen und dann das handy verkaufen....vielen Dank für euere Antworten ☺️

Liebe Grüße ☺️

DiggaOne
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  • July 11, 2011
Hi,

 

wo gibts denn eigentlich etwas, dass man ein halbes Jahr nutzt und dann zurückgeben kann?

 


amigameister
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 14, 2011
Bei Eisen-Karl oder beo OBI.... 😀


DiggaOne
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  • Besucher:in
  • July 15, 2011
😀