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o2 ignoriert kündigung


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48 Antworten

genervterkunde2612
Besucher:in
stelle die Zahlungen ein, und  warte bis sich o2 meldet.

Auf deine Verantwortung?


bs0
Legende
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  • Legende
  • June 20, 2017
genervterkunde2612 schrieb:

stelle die Zahlungen ein, und  warte bis sich o2 meldet.

Auf deine Verantwortung?



Nein. Warum denn? Du bist ja der Ansicht, dass die Kündigung wirksam ist, oder?


genervterkunde2612
Besucher:in
Sag mir doch mal bitte welcher Kommunikationsweg ausreichend ist um O2 zu erreichen? Ich habe bisher keinen einzigen gefunden der zum Erfolg führt. Als Kunde steht man da und erreicht niemanden der tatsächlich mal was arbeitet.

Alles was man hier erreicht ist dass man von "Experten" mit seltsamen Fragen und deren Privatmeinungen vollgetextet wird. Im Chat und Hotline wird man dauernd getrennt, es ist über Wochen nicht möglich mit jemandem zu sprechen, Email Kontakt gibt es offiziell nicht und wenn man Briefe schreibt kriegt man überhaupt keine Antwort.

Und warum sich hier kein Mitarbeiter einklinkt ist mir auch nicht klar, vor allem weil ich hier in ein O2 Forum schreibe und nicht irgendwo anders im Internet. Ich will dass O2 endlich mal Stellung bezieht zu dem ganzen Mist den man als Kunde erdulden muss.


bielo
Legende
  • June 20, 2017
Nur mal zur Klarstellung: Du wirst hier nicht Mundtot gemacht, sonst wäre dieser Thread hier auch zu. Du kannst alle deine Anliegen in diesem Thread rein stellen. Jeder zusätzliche Thread oder SPAM-Beitrag in anderen Threads trennen wir ab und sperren diesen.


genervterkunde2612
Besucher:in
Also wie soll ich das verstehen? In meinem Thread quatschen mich die ganze Zeit Leute (Experten?) voll die mit O2 offiziell nicht in Verbindung stehen aber wenn ich bei anderen Usern unter ihre Beiträge kommentiere was nach meinem besten Gewissen die beste Lösung wäre dann ist das Off-Topic und die Beiträge werden abgetrennt und geschlossen.

Nach der Logik hätte ich dann auch mal gerne die Beiträge von z.b. Fuchs, Kafe, Tom__, bielo, bs0 und Sächsin von meinem Beitrag abgetrennt da sie weder für O2 sprechen können noch ihre Beiträge in irgendeiner Form geholfen haben auch nur eins meiner Probleme zu lösen.

Ich frage mich überhaupt, werdet ihr von O2 bezahlt oder ist euch einfach nur total langweilig?

Außerdem: der Thread steht schon wieder auf "vermutlich beantwortet", das ist falsch. O2 hat bisher in keinem Wort geantwortet.


  • July 8, 2017
Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung

Einfach einen Anwalt einschalten und den Rest erledigt dieser dann.


Sandroschubert
Legende
Talus45888 schrieb:

Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung

Einfach einen Anwalt einschalten und den Rest erledigt dieser dann.

Unsinn. Die Restschutzversicherung springt beiweiten nicht bei allen Sachen ein.


  • July 11, 2017
Nun ich ich kenne nicht deine Kondition !
Meine Versicherung tut es !
Und warum nicht einen Anwalt wenn man die Möglichkeit hat !
Dakann doch auch nur im Interesse eines Anbieters sein wenn alles gesetzmäßig abläuft und es bei einem Einschreiben mit Rückschein und einem Fax durch eine Anwaltskanzlei zu keinen Komplikation kommen kann !


bs0
Legende
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  • July 11, 2017
Abgesehen davon, dass es mit einem Anwalt bestimmt nicht schneller geht, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die für alles zahlt, dann hast du Glück gehabt, denn das ist keinesfalls die Regel. Das ist aber auch mit ein Grund warum solche Versicherungen grundsätzlich immer teurer werden.

Warum nicht einfach einen Anwalt? Weil es oft unverhältnismäßig ist, und je mehr Leute wegen jeder Kleinigkeit zu einem Anwalt rennen (hier im Forum hat ja gefühlt jeder 2. einen eigenen), desto unwahrscheinlicher ist es, dass Unternehmen Anwaltsschreiben ernst nehmen.


  • July 11, 2017
Nun warum zum Anwalt

Ganz einfach weil ich dann wenn ich einen Anwalt beauftrage eine Kündigung zu Formulieren und dieser dann mit Einschreiben und Rückschein und einem Fax dieses für mich übernimmt wahrscheinlich die Rechtsform genauer einhalte als wenn ich dies nicht so tue ! Außerdem ist es in einer Gerichtverhandlung sehr unglaubwürdig wenn ein Anbieter dann behauptet er hätte nichts von dem (Einschreiben mit Rückschein und Telefax mit Dokumentation ) erhalten.

Und selbst wenn keine Rechtsschutz Versicherung vorhanden und die hier genannten 200  Euro kosten auf mich zu kommen bin ich dann aber auf der sicheren Seite.

Ach ja schön das du die Entwicklung der Versicherungsbeiträge so im Blick hast.


bs0
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  • July 11, 2017
Am Ende muss natürlich jeder für sich wissen, wie er vorgeht. Für ein Gericht ist es jedenfalls unerheblich ob der Zustellbeleg des Einschreibens (lieber Einwurfeinschreiben, ein Anwalt wird dir sicherlich sagen können, warum vor allem bei Fristsachen lieber keinen mit Rückschein) oder das Faxprotokoll vom Kunden oder von einem Anwalt vorgelegt wird. Rechtsschutzversicherungen, die die Kosten einer vom Anwalt formulierten Kündigung übernehmen, gibt es sicherlich, aber diese sind dann entweder Verträge mit Zusatzleistungen oder im Vergleich sehr teuer. Und klar, wenn es sich für jemanden lohnt, 200 Euro dafür auszugeben, soll er das auch tun. Man sollte dennoch keine pauschale Empfehlungen machen, nur weil man selber so vorgehen würde ;-)


  • July 11, 2017
bs0 schrieb:

Man sollte dennoch keine pauschale Empfehlungen machen, nur weil man selber so vorgehen würde ;-)

Vor allem, weil es fraglich ist, ob derjenige, der anderen so etwas lautstark und voller Überzeugung empfiehlt, es selbst überhaupt so machen würden. Aus meiner Sicht sind es oftmals nur - warum auch immer - frustrierte Leute, die eine große Klappe haben, aber nicht selbst so vorgehen könnten.

Nicht, dass ich behaupten würde, dass es im vorliegenden Fall so wäre... 😉


  • July 11, 2017
Genau dann soll er das tun . Ist doch ein Rechtsstaat und da kann er sein Recht vertreten oder Vertreten lassen.

Netzfund

Quelle:Einschreiben, Fax oder E-Mail - Wie kündigt man Verträge richtig? Vertragsrecht 123recht.net 

Der Zugang der Kündigung

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine so genannte einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, der Empfänger muss die Kündigung weder annehmen noch irgendwie bestätigen. Maßgeblich ist allein, ob die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Empfängers ist also keine Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung, allerdings zu Beweissicherungszwecken empfehlenswert.

Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (z.B. BGH, Urteil vom 03.11.1976 – VIII ZR 140/75).

Die Möglichkeit der Kenntnisnahme ist dabei abstrakt zu beurteilen. Der Empfänger einer Kündigung kann sich zum Beispiel nicht damit herausreden, er sei zu dem Zeitpunkt, als diese eingegangen ist, wegen Krankheit oder Urlaub verhindert gewesen (BGH, Urteil vom 21.01.2004 – XII ZR 214/00).

Quelle:Einschreiben, Fax oder E-Mail - Wie kündigt man Verträge richtig? Vertragsrecht 123recht.net 


bs0
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  • July 11, 2017
Was willst du uns mit diesem Text sagen? Wann soll er was tun? Und was hat das mit der Frage Anwalt oder nicht zu tun?


  • July 11, 2017
Wie schön das auf einige Menschen hier verlass ist.


bs0
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  • July 11, 2017
Wenn du nichts mehr sinnvolles zu schreiben hast, dann lieber gar nichts mehr schreiben. Ich denke, eine weitere Diskussion ist so nicht wirklich zielführend.


Atabey
Einsteiger:in
  • July 11, 2017
Talus45888 schrieb:

Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen

Klassisches Eigentor.

Hierzu reicht i.d.R. ein Einwurfeinschreiben. Eines mir Rückschein könnte evtl. zum Nachteil gereichen.


  • July 11, 2017
Na wenn du es sagst !


  • July 11, 2017
im Rückblick auf deine Antworten sicherlich nicht, da gebe ich dir Recht


  • July 11, 2017
Aber mal ehrlich ist es nicht traurig das erst ein Anfänger kommen muss um so eine Information hier her zu bringen.

Warum haben das nicht die EXPERTEN getan.

Traurig oder ?
Aber schon Okay beweiräuchert euch schön gegenseigtig !


bs0
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  • July 11, 2017
Du machst dich hier leider zunehmend lächerlich. Wir haben, denke ich, alle verstanden und zur Kenntnis genommen, dass du es angebracht findest, einen Anwalt zu beauftragen. Auch wissen die meisten hier, wie man einen Vertrag wirksam kündigt,und, dass es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung handelt. Zumindest sollte man das wissen wenn man einen Vertrag abschließt. Wenn dir meine Antworten nicht gefallen, brauchst du sie auch nicht zu lesen.


  • July 11, 2017
Nein lächerlich machst nur du dich wenn du der wärst der du eigentlich sein solltest, dann hättest du Stärke gezeigt

anstatt diesen prenatalen Blödsinn zu starten.

Aber jetzt hast du ja die Möglichkeit Größe zu zeigen oder dich wieder lächerlich zu machen.

Überrasch uns !
Wir sind gespannt !


bielo
Legende
  • July 12, 2017
Talus45888 schrieb:

Überrasch uns !

Macht er.

Ich schließe den Thread, da es hier nicht um das Anliegen des TE geht.

Sofern genervterkunde2612 noch Fragen hat, kann ein neuer Thread eröffnet werden.