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Müss man zum laden fahren wo das handy gekauft hat um Rückgänig zu machen!

  • July 18, 2011
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42 Antworten

DiggaOne
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  • July 21, 2011
Hi,

 

danke Eldar.

 

Daran merkt man, dass immer noch soviele sich irren.

 

Es muss nicht immer der selbe Fehler sein. Das ist Fakt.

 

@all

 

2 mal repariert (erfolglos) dritte aktuelle Gerät defekt = Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung).

Unabhängig ob gleich oder verschiedene Fehler hatte. Das ist uninteressant.

 

Wer es anders sieht, sollte hier nicht mehr reinschreiben dass es falsch ist, sondern sich vorher schlau machen.

Denn das ist irreführend für den betreffenden.


Roady07
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  • July 21, 2011
Wenn du nun also an deinem Handy einen Defekt hast, diesen beim Händler reklamierst, der Händler die Sache repariert und das Gerät dann wieder geht ist doch der Fall zunächst abgeschlossen, oder? Wenn dann nach sagen wir 1-2 Monaten ein erneuter Defekt auftritt, dann kann man doch nicht sagen, dass der erste Reparaturversuch erfolglos war, oder? Also haltet mich bitte nicht für naiv, aber ich dachte immer, wenn ein Gerät nach einer Reparatur wieder läuft, dass die Reparatur dann auch erfolgreich war, seht ihr das anders?

Wenn dann das gleiche Problem wieder auftritt, dann kann ich sagen, ok, die Reparatur war erfolglos, aber bei völlig anderem Fehler?

Nehmen wir mal das Beispiel Notebook: Der Kunde reklamiert das NB weil es im Betrieb einfach abschaltet. Der VK lässt reparieren. Dabei wird das Mainboard ausgetauscht. Das Notebook funktioniert dann wieder einwandfrei. Reparatur also absolut erfolgreich. Nach 3 Monaten bricht dem Käufer eines der Scharniere weg. Wie bitte setzt ihr diese beiden Fälle in Bezug?


DiggaOne
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  • July 21, 2011
Hi,

 

willst du ein Gerät das permanent defekt ist. Egal ob mal dies oder das?

Ich glaub nicht. Ganz einfach.

Wenn du mir nicht glaubst, frag einen der sich in Recht gut auskennt oder gleich einen Rechtsanwalt.

Händler die da rumtun und sich drücken, kannst eh vergessen. Das sind schlechte Händler. Bei denen sollte man nix mehr kaufen. Denn die kennen sich in ihrer eigenen Arbeit nicht aus. Was soll man bei dem dann.

 


Roady07
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  • July 21, 2011
Oh, kommt da nun doch jemand ins Grübeln?

Es geht doch nicht darum was ich will, sondern darum, was ich bekommen kann und welche Rechte ich habe.

 

Was das befragen eines RA betrifft, wieso fragst du nicht selbst nach?

Hier wird ständig mit Paragraphen aus dem BGB um sich geworfen. Auch ich habe mal studiert und so einige Rechtsvorlesungen besucht und genau dabei habe ich erfahren, dass es nie möglich ist sich auf einen oder zwei Paragraphen zu stützen. Man muss die Fälle an sich betrachten. Und genau das macht von euch doch keiner. Mir wird bei dieser Betrachtung hier Wunschdenken unterstellt, je mehr ich mich mit der Sache aber beschäftige, desto mehr bin ich der Meinung, dass ihr zwar super Paragraphen zitieren könnt, aber so richtig Ahnung hat hier keiner (ich auch nicht).

 

Also gibt es hier einen oder gerne auch mehrere RA die hier Licht ins Dunkel bringen können?


DiggaOne
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  • July 21, 2011
Haben wir doch schon.

 

Was für Grübeln?

Wie oft soll ich es noch schreiben.

Du hast das Recht dazu. Egal ob es der selbe Fehler war oder auch nicht.

Da du mir ja nicht glaubst, lass ich es.

Bleib in dem glauben und gut ist.

Ich mache es so wie mehrmals beschrieben und kriege mein Recht. Und zwar immer.


stefanniehaus
Legende
Forum|alt.badge.img+29
@DiggaOne:

 

Woher hast du denn deine Informationen? Ganz offensichtlich ja nicht von einrem Rechtsanwalt.

Dass sich Händler auf eine Rückabwicklung eingelassen haben, muss nichts mit rechtlicher Verpflichtung zu tun haben.


DiggaOne
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  • July 21, 2011
lol

Bleibt einfach weiterhin in eurem Glauben.

Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Jeder Händler der sich nicht darauf einlässt hat keinen Plan und sollte sich einen anderen Job suchen, sorry.

Und ihr einen neuen Händler.

@stefannihaus

dachte eigentlich du kennst dich aus. Aber nicht so schlimm. Man kann ja nicht alles wissen. Ich weiß auch nicht alles.

Aber das sollte man schon wissen.

Das ist so wie mit dem Rückgaberecht. Das es nicht gibt. Nur per Online/Hotline 14-tägiges. Fernabsatzgesetz.

Diese zwei Sachen sollte man eigentlich schon wissen.

Fragt einfach am besten einen Anwalt. Vielleicht schenkt ihr dem mehr glauben als mir 😉


Roady07
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  • July 21, 2011
Jetzt bleib mal ruhig DiggaOne. Du glaubst etwas und wir glauben etwas. Konkret kann die Frage wahrscheinlich garnicht beantwortet werden, denn sonst würde es deswegen nicht tagtäglich Streitereien und auch Gerichtsverfahren geben.

Die Tatsache, dass du nun so "über"reagierst zeigt mir jedenfalls, dass wir an deinem felsenfesten Glauben gerüttelt haben und du dir nun selbst nicht mehr so sicher bist wie am Anfang. Das ist jedoch kein Grund hier gleich die "beleidigte Leberwurst" zu spielen. Mich würde die Meinung eines oder besser mehrerer Juristen in diesem Fall schon interessieren.

Die Tatsache aber, dass das Internet voll mit dieser Fragestellung ist und es nie zu einem einheitlichen Ergebnis kommt zeigt doch schon, dass es nicht so eindeutig sein kann wie du es haben möchtest.


DiggaOne
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  • July 21, 2011
☺️

@Roady

ruhig bleiben, überreagieren, beleidigte Leberwurst?

Ich bin mir selbst nicht mehr sicher?

Das ist ja lustig.

Ich bin mehr als ruhig und TOTAL SICHER.

Weiß nicht wieso du hier alles verdrehen möchtest. Ich bin ruhig, reagiere nicht über und bin auch nicht beleidigt. Wir sind nicht im Kindergarten, sorry.

Ihr glaubt mir nicht. Ist ja in Ordnung.

Hab ich schon mal geschrieben. Denkt was ist wollt. Bloß die betreffende Person, wollte ne Antwort und die hat er bekommen, jedoch sind hier viele Falschaussagen, wie von dir, die ihn verwirren könnten. Denn er weiß jetzt nicht was stimmt und was nicht. Jetzt ist er genauso schlau wie vorher. Dies wollte ich eigentlich vermeiden. Aber das ist nicht einfach in einem Forum.

Wie gesagt/geschrieben, lassen wir es.

Schick du einfach dein Handy 10mal ein und warte auf den selben Fehler. Ich mach das nicht.

Jeder kann machen was er will und für richtig hält. Hab da kein Problem damit.

Ein o2 mod wird hier sicherlich keine Stellung dazu nehmen, da sich sonst die Rückabwicklungen deutlich erhöhen wird 😉

 

 

 


Roady07
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  • July 21, 2011
------------------

Bloß die betreffende Person, wollte ne Antwort und die hat er bekommen, jedoch sind hier viele Falschaussagen, wie von dir, die ihn verwirren könnten.

------------------

 

Was eben noch zu beweisen wäre. Hier steht Behauptung gegen Behauptung. Stichhaltige Beweise konnte keiner von uns beiden liefern. Wieso sollte also der TE deiner Behauptung mehr glauben schenken als meiner? Ich bin der Meinung, dass die Eingangsfrage eben noch nicht beantwortet wurde. Und so lange der TE hier keinen stichhaltigen Beweise bekommt kann er auch seinem VK nicht fordernd gegenüber auftreten.

 


DiggaOne
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  • July 21, 2011
Hi,

 

ganz einfach, weil meine richtig ist und deine falsch.

 

😉


o2_Henning
  • Team
  • July 21, 2011
lolige Diskussion ☺️

 

@Sonic

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags wird seitens o2 vorgenommen, wenn 2 Reparaturversuche unternommen wurden. Diese müssen durch Vorlage der entsprechenden Reparaturbelege nachgewiesen werden. Zusätzlich muss der Kaufvertrag/Rechnung vorgelegt werden und das Zubehör sollte vollständig vorhanden sein.

 

Wenn ich deinen Beitrag richtig lese, ist irgendwie unklar wie häufig das Gerät schon repariert wurde. Sofern die Reparaturen über unseren Partner Arvato ausgeführt wurden, kannst du auch direkt dort anrufen und nachfragen. Die Daten sind dort gespeichert. Fehlende Reparaturbeläge können ggf. auch neu ausgestellt werden. Arvato ist unter 01805-202086 erreichbar.

 

Wenn doch erst eine Reparatuir gemacht wurde, geht kein Weg an einer weiteren vorbei.

 

Wegen der Zuständigkeit der Shops:

Nach Möglichkeit sollte die Rückabwicklung in dem Shop ausgeführt werden, in dem das Gerät erworben wurde. Wenn das nicht möglich ist oder der Weg zu weit ist, kann es auch in einem anderem o2 Shop gemacht werden. Hierbei muss aber die Shopart berücksichtigt werden. Kauf im o2 Shop > Rückabwicklung im o2 Shop. Kauf im o2 Partner Shop > Rückabwicklung im o2 Partner Shop. Nicht möglich: Kauf im o2 Shop > Rückabwicklung im o2 Partner Shop 

 

 

 

P.S.: Zum Thema zweimal Defekt am gleichen Bauteil

Meines Wissens nach gibt es zwar diese Rechtsgrundlage, aber das spielt keine Rolle, weil o2 diese Regelung nicht interessiert und generell eine Rückabwicklung anbietet, wenn bereits 2 Reparaturen vorgenommen wurden und erneut ein Defekt auftritt.


Roady07
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  • July 21, 2011
Jaja und die Erde ist eine Scheibe.

Wäre halt wirklich schön gewesen, wenn jemand der hiervon wirklich Ahnung hat sich gemeldet hätte.


DiggaOne
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  • July 21, 2011
@roady07

so...jetzt hast du deine Antwort von einem o2 mod.

Hoffe die Sache ist jetzt für alle klar.

Wenn du meine Berichte siehst, steht fast 1zu1 dasselbe.

Aber Hauptsache die Erde ist eine Scheibe 😀


Roady07
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  • July 21, 2011
@DiggaOne

 

Öhm, hast du dir den Text von Henning richtig durchgelesen?

 

--------

P.S.: Zum Thema zweimal Defekt am gleichen Bauteil

Meines Wissens nach gibt es zwar diese Rechtsgrundlage, aber das spielt keine Rolle, weil o2 diese Regelung nicht interessiert und generell eine Rückabwicklung anbietet, wenn bereits 2 Reparaturen vorgenommen wurden und erneut ein Defekt auftritt.

--------

 

Das ist ein freiwilliges Angebot seitens O2 und hat nichts mit irgendeiner Verpflichtung zu tun.

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Nach Möglichkeit sollte die Rückabwicklung in dem Shop ausgeführt werden, in dem das Gerät erworben wurde. Wenn das nicht möglich ist oder der Weg zu weit ist, kann es auch in einem anderem o2 Shop gemacht werden. Hierbei muss aber die Shopart berücksichtigt werden. Kauf im o2 Shop > Rückabwicklung im o2 Shop. Kauf im o2 Partner Shop > Rückabwicklung im o2 Partner Shop. Nicht möglich: Kauf im o2 Shop > Rückabwicklung im o2 Partner Shop 

------------

 

Und diese Frage stand schon lange nicht mehr zur Diskussion. Ich denke, da waren wir uns schnell einig.

 




DiggaOne
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  • July 21, 2011
Ich schreib dich mal direkt an, ist vielleicht besser.


Eldar
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  • July 22, 2011
Diese Rechtsgrundlage mit dem gleichen Bauteil gibt es nicht. Das Recht unterscheidet nur ob es einen Mangel gibt oder nicht.

 

Es ist auch nicht ein freiwilliges Angebot von O2 sondern im §440 BGB verankert. Dort steht....  [...] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen[...]. 

Danach ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.