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Warum O2
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Hallo liebe Community,



Ich hatte meine Vertragskündigung (Simkarte) fristgerecht am Fr 02.08.19 online Vorgemerkt. Heute 12.08.19 habe ich telefonisch die Vormerkung wirksam machen wollen. Allerdings sprach der Herr am Telefon ständig drum herum und für mich persönlich hat es den Anschein gemacht dass er meine Vormerkung komplett ignoriert hat. Er sprach von Verlängerungen und Angeboten und dass mein Vertrag jetzt verlängert wird obwohl ich ihm oft gesagt habe dass ich NICHT damit einverstanden bin da ich fristgerecht die Vormerkung gemacht habe und innerhalb dieser 10 Tage angerufen habe. Nun hat er mir meinen Vertrag für 6 Monate verlängert mit jeweils 5 Euro Rabatt was ich unmöglich finde und er meinte dass ich danach kündigen kann. Ich habe dem gegen meinen Willen zustimmen müssen. Was kann ich jetzt tun?! Für mich kam es rüber als wolle er mich um jeden Preis veräppeln. Ich bin unglaublich enttäuscht und fühle mich schlichtweg verarscht



Lg
den Neuen aufgedrängten Vertrag widerrufen und die künding des Vertrags per E-Mail einreichen
Hallo liebe Community,



Ich hatte meine Vertragskündigung (Simkarte) fristgerecht am Fr 02.08.19 online Vorgemerkt. Heute 12.08.19 habe ich telefonisch die Vormerkung wirksam machen wollen. Allerdings sprach der Herr am Telefon ständig drum herum und für mich persönlich hat es den Anschein gemacht dass er meine Vormerkung komplett ignoriert hat. Er sprach von Verlängerungen und Angeboten und dass mein Vertrag jetzt verlängert wird obwohl ich ihm oft gesagt habe dass ich NICHT damit einverstanden bin da ich fristgerecht die Vormerkung gemacht habe und innerhalb dieser 10 Tage angerufen habe. Nun hat er mir meinen Vertrag für 6 Monate verlängert mit jeweils 5 Euro Rabatt was ich unmöglich finde und er meinte dass ich danach kündigen kann. Ich habe dem gegen meinen Willen zustimmen müssen. Was kann ich jetzt tun?! Für mich kam es rüber als wolle er mich um jeden Preis veräppeln. Ich bin unglaublich enttäuscht und fühle mich schlichtweg verarscht



Lg




Schau mal, was @bielo hier geschrieben hat.



https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/probleme-bei-der-kuendigung-506391#post1906178



Vielleicht könntest du über den whats app kanal widerrufen?



Bist du evtl noch in der Kündigungsfrist?



Gruß

Gmo
den Neuen aufgedrängten Vertrag widerrufen und die künding des Vertrags per E-Mail einreichen





Hallo,



Per email kann man nicht kündigen. Sicher ist per Fax oder Einwurfeinschreiben.



Gruß

Gmo
Ich habe dem gegen meinen Willen zustimmen müssen.

Kam er denn mit ner Pistole duch die Leitung gekrochen und hat dich bedroht?

Die Vormerkung ist doch nur für Leut die sich ein besseres Angebot holen wollen. Für mehr taugt das doch nicht.
Der Sinn der telefonischen Bestätigung ist es doch (seitens o2), dich von der Kündigung abzubringen, aber gezwungen hat dich sicherlich niemand, also musstest du gar nichts. Die Verlängerung kannst du natürlich widerrufen, allerdings bringt dir das nur dann was, wenn du noch fristgerecht kündigen kannst. Dann aber lieber per Fax oder Post (Einwurfeinschreiben).
Hallo@halloichbims

ich hab mir deinen Datensatz einmal angeschaut. Da du noch in der 14-tägigen Frist bist, könntest du die Verlängerung widerrufen. Die Verlängerung um 12 Monate würde aktuell allerdings bestehen bleiben, da der späteste Kündigungstermin bereits ab 3.8.19 war. Falls du möchtest, kannst du dir hier ein Verlängerungsangebot für 24 Monate geben lassen, dann schauen wir gerne, was wir für dich tun können.



Viele Grüße,

Flo
@o2_Flo Wenn am 02.08.2019 vorgemerkt und gestern angerufen wurde sollte es ohne Verlängerung passen, oder wurde das wieder geändert?
Was gilt denn jetzt? Tag der Vormerkung oder Tag der telefonischen Bestätigung?



Überhaupt, warum muss man am letzten Tag kündigen?
Wenn in dem Telefonat am 12.08. die Kündigung bestätigt worden ist, dann sollte die Kündigung greifen. Aus dem Beitrag oben geht das aber nicht deutlich hervor.

(Nur, dass ein Telefonat stattgefunden hat; nicht, was 1:1 besprochen worden ist)



Das ist ein weiteres Problem der telefonischen Bestätigung. Lässt man sich im Gespräch von einer VVL überzeugen, wird m.W. keine Kündigungsbestätigung eingetragen. Entsprechend bleibt bei einem Widerruf dann eine nicht bestätigte Kündigungsvormerkung.
Ich habe das auch so interpretiert, dass die Kündigung eben nicht bestätigt wurde, sondern, dass der Kunde einer Verlängerung zugestimmt hat (and genau geswegen hat er sich hier gemeldet, da er das wohl soch nicht wollte). In dem Fall ist der Vertrag auch nach einem Widerruf ungekündigt und die Frist nun vorbei.
@halloichbims,

kurze Korrektur von mir. Ich habe da offenbar eine Information im Datensatz falsch verstanden. Bitte entschuldige den Fehler. Es handelt sich hier bei nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern um eine Kündigungsrücknahme (deshalb auch 6 x 5€). Ein Widerruf ist hier nicht möglich. Da die Kündigungsfrist nun vorrüber ist, wäre eine Verlängerung um 24 Monate möglich oder eben eine erneute Kündigung die dann nach 12 Monaten greift.



Viele Grüße,

Flo
Hab ich das nun richtig verstanden? Eine Rücknahme der Kündigung kann nicht widerrufen werden?
Doch, aber es würde nichts bringen, da der Vertrag nicht mehr fristgerecht gekündigt werden kann. Ich denke (und hoffe) Flo hat das so gemeint.
Hmmm. Selbst das gefällt mir nicht, denn formal kann man nicht mal eine Kündigung zurück nehmen. Sie ist mit Zugang doch wirksam. Ich kann nicht das eine zulassen und den Rest nicht.



Aus dem EP geht auch hervor, dass dies alles nicht gewünscht war.



So geht das doch nicht.
Das ist richtig. Das Problem, das ich hier allerdings sehe, ist, dass die Kündigung gar nicht wirksam wurde, da im Rahmen des Telefonats zur Bestätigung der Kunde einen Rabatt bekommen hat, dafür, dass er nicht kündigt. So gesehen hat er nicht gekündigt, es muss nichts zurückgenommen werden, und es gibt daher auch nichts zu widerrufen.



Wenn das alles nicht gewünscht war, soll der TE die automatische Verlängerung anfechten, dann der Anruf ist nachweislich erfolgt und o2 steht in der Beweispflicht. In dem Fall müsste meiens Erachtens der ursprüngliche Grund für den Anruf berücksichtigt werden und die Kündigung eingetragen werden.
Das sehe ich anders ( vor deinem Edit)



Selbst Flo spricht von einer Rücknahme der Kündigung. Dafür der Rabatt. Daher war sie ausgesprochen und zurück genommen. Das wurde nun widerrufen. Daher gilt die Kündigung. Im Zweifel für den Kunden.



Hier das Zitat.



Es handelt sich hier bei nicht um eine Vertragsverlängerung, sondern um eine Kündigungsrücknahme (deshalb auch 6 x 5€).
Wie kann das aber sein? Erst mit der telefonischen Bestätigung ist die Kündigung wirksam. Diese Bestätigung ist allerdings (sowiet ich den Text interpretiere) gar nicht erfolgt. ich vermute allerdings, dass dies im Datensatz des Kunden als "Rücknahme der Kündigung" steht.
Eben. Wenn es da so steht und o2 Flo hier bestätigt, sollte o2 das dann auch anerkennen.



Laut EP



Heute 12.08.19 habe ich telefonisch die Vormerkung wirksam machen wollen. Allerdings sprach der Herr am Telefon ständig drum herum und für mich persönlich hat es den Anschein gemacht dass er meine Vormerkung komplett ignoriert hat.



Lg

Eben. Wenn es da so steht und o2 Flo hier bestätigt, sollte o2 das dann auch anerkennen.



Ja, das sehe ich genauso. Ich würde mir aber wirklich wünschen, dass o2 diese kundenunfreundliche Vormerkung mit telefonischer Bestätigung endlich abschafft.
Teilweise haben sie es ja. Laut Aussage unserer Moderatoren, kann man über WhatsApp bestätigen. So hat man dann das geschriebene Wort als Nachweis. Finde ich gut.
Der nächste (überfällige) Schtitt wäre eine "echte" Online-Kündigung über die App bzw. das Kundenportal. Der Kunde kann dann direkt ein Verlängerungsangebot bekommen und dieses entweder annehmen oder ablehnen. In 2 - 3 Klicks wäre alles erledigt. Die Bestätigung erscheint sofort auf dem Bildschirm und kommt zusätzlich per Mail. Schnell, sicher und kundenfreundlich 🙂
Hallo liebe Community,



"Ich hatte meine Vertragskündigung (Simkarte) fristgerecht am Fr 02.08.19 online Vorgemerkt. Heute 12.08.19 habe ich telefonisch die Vormerkung wirksam machen wollen. Allerdings sprach der Herr am Telefon ständig drum herum und für mich persönlich hat es den Anschein gemacht dass er meine Vormerkung komplett ignoriert hat."




Welche Möglichkeiten habe ich als Kunde außer zu widersprechen?



"Er sprach von Verlängerungen und Angeboten und dass mein Vertrag jetzt verlängert wird obwohl ich ihm oft gesagt habe dass ich NICHT damit einverstanden bin, da ich fristgerecht die Vormerkung gemacht habe und innerhalb dieser 10 Tage angerufen habe."




Welche Möglichkeiten habe ich als Kunde, wenn er sich weigert, die Kündigung im System einzutragen?





"Nun hat er mir meinen Vertrag für 6 Monate verlängert mit jeweils 5 Euro Rabatt was ich unmöglich finde und er meinte dass ich danach kündigen kann."




Das wäre m.E. eine klare Mißachtung der Willenserklärung des Kunden.



"Ich habe dem gegen meinen Willen zustimmen müssen."




Was wäre andernfalls passiert? Die Kündigung wäre u.U. nicht eingetragen worden, und dann?



Warum zieht man die Gesprächsaufzeichnung nicht zu Rate. Die Chancen dürften gut stehen, daß sie in dem Fall noch existieren.



Wenn O2 diese Kündigungsmöglichkeit anbietet, sollte auch sichergestellt sein, daß es ordnungsgemäß funktioniert und von keiner Seite mißbraucht wird. Die Lösung kann nicht sein, daß man davon abraten muß und der Kunde die Unzulänglichkeiten des Systems ausbaden muß. Andererseits könnte der Kunde viel behaupten und O2 in schlechtem Licht stehen lassen.



Es war ja keiner dabei, wie so oft geschrieben wird.



Ich bin für Klarheit.



Gruß

Gmo
Der nächste (überfällige) Schtitt wäre eine "echte" Online-Kündigung über die App bzw. das Kundenportal. Der Kunde kann dann direkt ein Verlängerungsangebot bekommen und dieses entweder annehmen oder ablehnen. In 2 - 3 Klicks wäre alles erledigt. Die Bestätigung erscheint sofort auf dem Bildschirm und kommt zusätzlich per Mail. Schnell, sicher und kundenfreundlich 🙂





Ein Traum wäre das. 😍
@Gmo

Deshalb kann der Kunde die automatische Verlängerung anfechten, dann muss o2 nachweisen, was während des Anrufs vereinbart wurde, wenn nicht die Eintragung der Kündigung. Da allerdings offensichtlich (siehe zitat von o2_Flo) die (eigentlich unmögliche) Rücknahme der Kündigung im System steht, kann er diese widerrufen und dann müsste der Vertrag gekündigt sein. Leider denke ich nicht, dass das Problem hier im Forum zu lösen ist.
@bs0 Ging ja früher auch bei einer Mobilfunk Discounter Gruppe. (komplette Kündigung per Webportal)

Jetzt möchten diese bei einer Online Kündigung auch den Bestätigungsanruf.

Eigentlich gilt. Kündigung per Fax oder Einwurfeinschreiben. ( Experten approved by @bielo 😀 )

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