Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Kündigung

  • August 5, 2019
  • 7 Antworten
  • 442 Aufrufe

O2 lernt es nicht, machen immer noch den selben Scheiß mit ihrer Kündigungsvormerkung. 1un1 hatte das auch und ich habe es da auch durchgezogen. Wollen die Leute für dumm verkaufen und kapieren nicht, das ein unzufriedener Kunde verloren ist. Wenn ich kündige, dann kündige ich. Vor allem Online Verträge müssen auch online zu kündigen sein und nicht wie im Krieg per Fax oder Post. Und igeln sich ein mit ihren eMailadressen, Mail Kontakt ist unmöglich. Auch ein Rechtsverstoß!!!

Lösung von bs0

Du hast es leider nicht (richtig) verstanden. Bei 1und1 (und das ist schon länger her) musste man eine Onlinekündigung noch telefonisch bestätigen. Das ist und war nicht zulässig. o2 bietet allerdings keine Onlinekündigung an sondern lediglich die Vormerkung um die Frist zu wahren.

Vor allem Online Verträge müssen auch online zu kündigen sein

Nein, es darf nur nicht auf die Schriftform bestanden werden.

Und igeln sich ein mit ihren eMailadressen, Mail Kontakt ist unmöglich. Auch ein Rechtsverstoß!!!

Hast du eine Quelle dafür, dass ein Unternehmen eine E-Mail-Adresse haben muss?

Meine Vermutung (und korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte): Du hast den unsicheren Weg der Kündigungsvormerkung gewählt, hast nicht telefonisch bestätigt und die Kündigungsfrist versäumt. Jetzt möchtest du o2 dafür die Schuld geben.

7 Antworten

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • Lösung
  • August 5, 2019
Du hast es leider nicht (richtig) verstanden. Bei 1und1 (und das ist schon länger her) musste man eine Onlinekündigung noch telefonisch bestätigen. Das ist und war nicht zulässig. o2 bietet allerdings keine Onlinekündigung an sondern lediglich die Vormerkung um die Frist zu wahren.

Vor allem Online Verträge müssen auch online zu kündigen sein

Nein, es darf nur nicht auf die Schriftform bestanden werden.

Und igeln sich ein mit ihren eMailadressen, Mail Kontakt ist unmöglich. Auch ein Rechtsverstoß!!!

Hast du eine Quelle dafür, dass ein Unternehmen eine E-Mail-Adresse haben muss?

Meine Vermutung (und korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen sollte): Du hast den unsicheren Weg der Kündigungsvormerkung gewählt, hast nicht telefonisch bestätigt und die Kündigungsfrist versäumt. Jetzt möchtest du o2 dafür die Schuld geben.

Klaus_VoIP
Legende
Vor allem Online Verträge müssen auch online zu kündigen sein
Stand bestimmt in der Bild-Zeitung? 🙄 Quelle mit § ?
Das ist völliger Quatsch. Es reicht bei neueren (!!!) Verträgen die Textform. Schriftform kann nicht mehr bei allen Verträgen verlangt werden.

  • Autor
  • Besucher:in
  • August 5, 2019
Du bist ja ein ganz schlauer:
Die neue Regelung birgt einige Stolperfallen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten im Abschnitt "Update 7.10.: abolarm weist auf Schwachpunkte hin" .
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist auf eine wichtige Änderung zum 1. Oktober 2016 hin: Ab diesem Datum, also ab dem morgigen Samstag, können Kunden alle Verträge, die sie online abschließen, auch online kündigen. Für online abgeschlossene Verträge (zum Beispiel Handytarife, Stromtarife, DSL-Tarife) ist dann ab dem 1.10.2016 keine komplizierte schriftliche Kündigung mehr notwendig, wie die Verbraucherschützer betonen (Gesetzesänderung des § 309 Nr. 13 BGB vom 1. Oktober 2016).
Bisher legen Unternehmen ihren trennungswilligen Kunden oft die Hürde „schriftliche Kündigung“ in den Weg. Konkret heißt das in vielen Fällen: Die Unternehmen ermöglichen sehr schnell, unkompliziert und bequem den Vertragsabschluss per Online-Formular. Schließlich will man den zahlenden Kunden ja keine lange Bedenkzeit geben, in der er sich den Vertragsabschluss noch einmal anders überlegen könnte. Sondern die DSL-, Kabel- und Mobilfunk-Anbieter oder die Strom- und Gas-Versorger wollen den Kunden möglichst rasch „einsacken“ und nicht mehr aus ihren Fängen lassen. Doch wenn der Kunde später einmal kündigen will, ist es vorbei mit der Bequemlichkeit und dem Komfort: Dann bestehen viele Unternehmen auf der Kündigung in Schriftform, die auch noch an die richtige Postadresse zu richten ist.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen zählt einige der typischen Schikanen aus, mit denen die Unternehmen kündigungswilligen Kunden das Leben sauer machen: „Telekommunikationsanbieter fordern dagegen eine schriftliche Kündigung, verweigern zum Teil die Annahme per Fax und verlangen eine eigenhändige Unterschrift oder behaupteten, die Kündigung sei nur vorgemerkt.“

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
Die Online "Vormerkung" mit telefonischer Bestätigung gibt's auch (immernoch) bei 1&1.

Und einige haben wohl immernoch nicht den Unterschied zwischen "Schriftform" und "Textform" sowie "kündigen" und "vormerken" verstanden. "Schriftform" bedeutet "mit eigenhändiger Unterschrift" (darf bei Verträgen ab dem 1.10.2016 bei Kündigungen nicht mehr gefordert werden) , "Textform" bedeutet "ohne eigenhändige Unterschrift" - nicht, dass ein Anbieter zwingend eine E-Mail Adresse einrichten muss. In jeden AGB der Anbieter ist eine Kündigung in "Textform" gefordert, die "online Vormerkung" ist lediglich eine Alternative, wo man sich an die Vorschriften der Anbieter zu halten hat.

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • August 5, 2019
Aus dem ganzen Text der Verbraucherzentrale sehe ich nichts was deine Behauptungen bestätigt. o2 verlangt weder eine schriftliche Bestätigung noch eine eigenhändige Unterschrift. o2 bietet die Möglichkeiten Post, Fax oder die Onlinevormerkung mit telefonischer Bestätigung an. Man kann natürlich argumentieren, dass es auch kundenfreundlicher geht, mehr aber auch nicht.

Klaus_VoIP
Legende
Du bist ja ein ganz schlauer:
Danke für die Blumen! 😄 Sagt meine Frau auch immer ...

Wenn es bei O2 vor der Gesetzesänderung ein Kontaktformular gegeben hätte, müsste man bei Verträgen ab der BGB-Änderung darüber auch Kündigungen annehmen. Im BGB steht nicht, das man eine besondere Kommunikation für Kündigungen in Textform extra einrichten muss.
Meinst Du nicht, das o2 bei rechtswidriger Vorgehensweise schon längst Ärger hätte (Abmahnung, Klage etc.) ???

o2_Tatjana
  • Team
  • August 6, 2019
Hey @Aluking48,

willkommen bei uns in der o2 Community. 🙂

Jetzt wurde hier schon viel in deinem Thread argumentiert. Magst du uns einmal erklären wie wir dir hier, an dieser Stelle, konkret weiterhelfen können?

Viele Grüße, Tatjana