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Kündigung

  • January 7, 2017
  • 1 Antwort
  • 53 Aufrufe

antoinette555
Besucher:in
Ich habe mein Vertrag am 01.03.2016 schriftlich gekündigt. Ich telefonieren bereits seit Wochen hinter eine Kündigungsbestätigung her. Jedes mal wird mir versprochen sich umgehend zu kümmern. Im letzten Telefonat wurde mir versichtert dass ich mir keine sorgen machen muss, da ich gekündigt habe und ich ein neuen Vertrag abschliessen kann.

Es würde sich noch am gleichen Tag, sich jemand bei mir melden. Der Vertrag läuft heute aus, jetzt ist in App ersichtlich dass mein Vertrag sich heute um ein Jahr verlängert hat. Was soll ich den noch machen, ich habe schriftlich gekündigt, bereits Monaten her. Ich bekomme keine Kündigungsbestätigung und habe bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen.

Wenn ich nicht bis Montag von euch höre, werde ich es einen Anwalt übergeben.

Lösung von bs0

Wenn ich nicht bis Montag von euch höre, werde ich es einen Anwalt übergeben.



Abgesehen davon, dass das hier ein Kunden-helfen-Kunden-Forum ist, und eine solche Fristsetzung kaum möglich oder wirksam wäre, das Geld für einen Anwalt kannst du dir erstmal sparen. Das Kundenportal berücksichtigt nämlich keine Kündigungen. Sofern du nachweislich fristgerecht gekündigt hast, ist alles in Ordnung. Eine kleine Anmerkung zur rechtlichen Situation: Du als Kündiger bist in der Beweispflicht, dass du gekündigt hast; eine rechtliche Verpflichtung, eine Kündigungsbestätigung zu schicken gibt es nicht.

1 Antwort

bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • January 7, 2017
Wenn ich nicht bis Montag von euch höre, werde ich es einen Anwalt übergeben.



Abgesehen davon, dass das hier ein Kunden-helfen-Kunden-Forum ist, und eine solche Fristsetzung kaum möglich oder wirksam wäre, das Geld für einen Anwalt kannst du dir erstmal sparen. Das Kundenportal berücksichtigt nämlich keine Kündigungen. Sofern du nachweislich fristgerecht gekündigt hast, ist alles in Ordnung. Eine kleine Anmerkung zur rechtlichen Situation: Du als Kündiger bist in der Beweispflicht, dass du gekündigt hast; eine rechtliche Verpflichtung, eine Kündigungsbestätigung zu schicken gibt es nicht.