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Kann ich mein Opt In zur Rufnummerportierung einfach verfallen lassen?

  • December 15, 2017
  • 4 Antworten
  • 113 Aufrufe

tropic67
Besucher:in
Hallo, ich habe die Kündigung für meinen Mobilfunk-Vertrag eingereicht und gleich ein Opt In für die Rufnummerportierung zu einem anderen Anbieter gesetzt. Auf dem Musterformular gab es hierfür auch den Punkt 'Portierung am Vertragsende', wo ich auch ein Häkchen gesetzt habe. Jetzt ist das Opt In gesetzt und in der SMS von o2 steht, dass die Nummer ab sofort bis zum 14.01.2018 zur Portierung frei ist. Mein Vertrag endet allerdings erst Ende März.

Daher meine Frage: Kann ich das Opt In einfach verfallen lassen ohne weitere Folgen? So dass ich dann mit Abschluss des neuen Vertrags beim neuen Anbieter die Portierung beim Vertragsende durchführen lassen kann? Oder gibt das dann weitere Probleme?

Danke schon mal im Voraus.

Grüße,

Pascal

Lösung von Anonymous

Die Freigabe (Opt-in) ist kostenlos. Auch wird dir nichts berechnet, wenn du die Portierung nicht durchführen lassen solltest bzw. die Freigabe nach dem genannten Datum verfällt. Nur eine erfolgreiche Portierung kann und wird dir in Rechnung gestellt werden.

4 Antworten

  • Lösung
  • December 15, 2017
Die Freigabe (Opt-in) ist kostenlos. Auch wird dir nichts berechnet, wenn du die Portierung nicht durchführen lassen solltest bzw. die Freigabe nach dem genannten Datum verfällt. Nur eine erfolgreiche Portierung kann und wird dir in Rechnung gestellt werden.


bielo
Legende
  • December 15, 2017
Du kannst es verfallen lassen und die Portierung zum Ende machen. Kein Problem.


tropic67
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • December 15, 2017
Vielen Dank für die schnellen Antworten. 

So hatte ich es mir erhofft 😉, aber man weiß ja nie...


  • December 15, 2017
Richtig! Lieber einmal fragen, statt sich später eventuell zu ärgern! 😉