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Hallo,

  • July 15, 2017
  • 3 Antworten
  • 53 Aufrufe

Vflskfk
Besucher:in
eine frage hab ich da mal.

Meinen vertrag habe ich fristgerecht gekündigt, mich dann doch irgendwie überreden lassen ihn zu verlängern (von bekannten) dies tat ich dann am 8.7.17

da ich aber eigentlich dies nicht wollte entschloss ich dies zu widerrufen, am 12.7.17 tat ich dies auch.

Meine Frage ist da jetzt eigentlich ob ich das Widerrufsrecht habe?. Denn in der E-Mail zu Verlängerung habe ich dies auch als Anhang gehabt. Und eine eingangs Bestätigung des Widerrufs habe ich auch erhalten.

3 Antworten

JVNRW
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 15, 2017
Moin,

bei Online - und Telefonbestellung hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Eingang der Bestätigungsmail mit dem Widerrufshinweis.

lg


Vflskfk
Besucher:in
  • Autor
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  • July 15, 2017
Ok danke schön. Ich hoffe das des auch erledigt ist und mir keine Rechnungen gestellt werden. Bis September sage ich noch ok. Aber ab Oktober dürften dann keine abbuchungen normalerweise sein da ich die Verlängerung widerrufen habe und der Vertrag Ende August ausläuft.


JVNRW
Besucher:in
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  • July 15, 2017
Moin,

der Widerruf gilt ab Absendung und etwaige Kündigungen treten wieder in Kraft. Unabhängig davon wann der Widerruf bearbeitet wurde.

lg