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Warum O2
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Hallo

  • January 23, 2017
  • 7 Antworten
  • 117 Aufrufe

shoarb
Besucher:in
wie kann ich sehen welche Prepaidkarten auf meinem Namen gekauft wurden?

Lösung von Klaus_VoIP

Ihr habt beide im Prinzip recht. Es wurde nur die falsche Quelle zitiert.

Das richtige Vorgehen ist es zuerst, im Zweifelsfall schriftlich und freundlich beim Kundensupport nachzufragen.

Erst wenn der normale Support seine Unterstützung in angemessener Zeit (14 Tage) verweigert, dann wendet man sich an den bDSB

§ 34 BDSG Auskunft an den Betroffenen - dejure.org 

Kontakt | Telefónica Deutschland  (der geschilderte Fall ist aber kein Notfall)

7 Antworten

  • January 24, 2017
Du stellst eine Anfrage gemäß hier

BDSG - Einzelnorm 

(das müsste passen).

Allerdings musst du dabei eingrenzen, wer du bist, das heißt, es könnten ja mehrere Personen unter deinem Namen bei o2 Kunde/Prepaidkunden sein, zu diesen darf die o2 selbstverständlich keine Auskunft erteilen, also ggf. von den vermuteten Falschregistrierern verwendete alte Adressen und dergleichen mit angegeben, damit du nicht mit de(ine)r (eigenen) Hand redest.


bielo
Legende
  • January 24, 2017
jameinaccountja2 schrieb:

Du stellst eine Anfrage gemäß hier

https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbdsg_1990%2F__19.html 

(das müsste passen).

 

o2 ist keine öffentliche Stelle.


  • January 24, 2017
Die Anfrage fand bei mir vor vielen vielen Jahren einfach telefonisch bei der o2-Kundenbetreuung auf die beschriebene Art und Weise statt. Grund dafür war, dass die Registrierung eines "SIM-Lock" o. ä. Pakets klemmte aufgrund der Begrenzung auf max. 5 SIMs. Selbstverständlich war dafür zunächst nicht der Datenschutzbeauftragte von o2 zuständig.

In einem anderen Fall wiederum gelang die Registrierung einer bei Amazon als "lieber anonym bleiben" (keine Händler-Identifikation) erworbenen o2-Prepaid-SIM-Karte auf mich nicht, da die Kundenbetreuung weniger kooperativ war - die betreffende Karte lief noch viele Jahre eben anonym weiter, wobei sie von mir sogar per Banküberweisung "am Leben" gehalten wurde.


bielo
Legende
  • January 24, 2017
Was ändert das an meiner Aussage, dass o2 keine öffentliche Stelle ist?

Deine genannte Rechtsgrundlage ist falsch. Dies hab ich dem TE klar machen wollen.


Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • January 24, 2017
Ihr habt beide im Prinzip recht. Es wurde nur die falsche Quelle zitiert.

Das richtige Vorgehen ist es zuerst, im Zweifelsfall schriftlich und freundlich beim Kundensupport nachzufragen.

Erst wenn der normale Support seine Unterstützung in angemessener Zeit (14 Tage) verweigert, dann wendet man sich an den bDSB

§ 34 BDSG Auskunft an den Betroffenen - dejure.org 

Kontakt | Telefónica Deutschland  (der geschilderte Fall ist aber kein Notfall)


bielo
Legende
  • January 24, 2017
Hab ich was anderes gesagt? Ich schrieb nicht, dass ein solches Recht nicht besteht. Der § 34 BDSG ist mir bekannt.


Klaus_VoIP
Legende
  • January 24, 2017
Das Dir das bekannt ist, ist mir doch klar 😉

Ich habe nur an shoarb (TE) gedacht, der sicher verwirrt war angesichts der Diskussion.