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Falschinformationen durch o2: Auslandskündigung

  • March 15, 2017
  • 3 Antworten
  • 161 Aufrufe

Hi,

ich habe seit Sommer 2016 gewusst, dass ich ins Ausland gehe und im o2 Shop, sowie am Telefon und im Chat bei o2 nachgehakt wie das vorgehen dort ist. Diese meinten, dass ich nicht kündigungen müsse, sondern einfach, sobald man ins Ausland zieht, die Abmeldebestätigung einreicht. Gesagt, getan.

Im November habe ich dann nochmal angerufen und mir wurde gesagt, dass sie die Abmeldebestätigung sogar gar nicht bräuchten, die Kündigung zum Februar 2017 sei wirksam.

Nun läuft der Vertrag immernoch. Nochmal bei o2 nachgehakt...es heisst die Abmeldebestätigung einreichen und ich bin draussen. Ganze 3 Monate nach der Kündigung... Die Abmeldebestätigung ist nachgereicht und jetzt habe ich immernoch keine Rückmeldung.

Einzige "Hilfe" ist, dass ich jetzt irgendeine Verfügung nachreichen soll, in der ich mich bereit erkläre pauschal 3 Monate zu zahlen um herauszukommen.

Was soll das denn? Ich bin seit Dezember weg, habe im November gekündigt und soll jetzt noch weitere 3 Monate draufzahlen?

Wohin richte ich meine Beschwerde in so einem Fall, in dem anscheinend 10 von 10 Mitarbeitern mit Falschinformationen glänzen und der Kunde am Ende der Dumme ist und auch teilweise so von den Mitarbeitern behandelt wird?

Lösung von o2_Lars

Hallo @schweiz93,

dass ein Vertrag einfach deaktiviert wird, wenn man eine Abmeldebestätigung einreicht, ist natürlich Unsinn, eine solche Aussage kann ich mir auch nicht erklären. Darüber hinaus ist die Abmeldebestätigung alleine auch nicht ausreichend, da dort auch nur aufgenommen, wird, was vor Ort angegeben wird. Es ist als Nachweis für den Umzug ins Ausland ebenfalls eine Anmeldebestätigung oder ähnliche Nachweise erforderlich, dazu haben wir auch online bei uns im Service-Bereich ein Dokument entsprechend extra für eine Kündigung wegenUmzug ins Ausland hinterlegt, dort ist erkennbar, welche Konditionen gelten und welche Dokumente einzureichen sind. Das Dokument findet man hier: https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/kuendigung-umzug-ins-ausland/ 

Einen Anruf odr Kontakt im November kann ich in Deinem Datensatz nicht erkennen, ein solcher ist Ende Dezember ersichtlich, dort wurde eine fristgerechte Kündigung zu Februar 2018 eingetragen, da sich der Vertrag zu dem Zeitpunkt bereits in der automatischen Verlängerung um 12 Monate befand. Einige Dokumente hast Du ja Ende Februar noch einmal nachgereicht, wenn Du das entsprechende Formular hinsichtlich der drei  Grundgebühren und eventuell noch fehlende Unterlagen geschickt hast, dann wird dies auch schnellstmöglich bearbeitet werden.

Gruß,

Lars

3 Antworten

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • March 16, 2017
Hallo @schweiz93,

dass ein Vertrag einfach deaktiviert wird, wenn man eine Abmeldebestätigung einreicht, ist natürlich Unsinn, eine solche Aussage kann ich mir auch nicht erklären. Darüber hinaus ist die Abmeldebestätigung alleine auch nicht ausreichend, da dort auch nur aufgenommen, wird, was vor Ort angegeben wird. Es ist als Nachweis für den Umzug ins Ausland ebenfalls eine Anmeldebestätigung oder ähnliche Nachweise erforderlich, dazu haben wir auch online bei uns im Service-Bereich ein Dokument entsprechend extra für eine Kündigung wegenUmzug ins Ausland hinterlegt, dort ist erkennbar, welche Konditionen gelten und welche Dokumente einzureichen sind. Das Dokument findet man hier: https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/kuendigung-umzug-ins-ausland/ 

Einen Anruf odr Kontakt im November kann ich in Deinem Datensatz nicht erkennen, ein solcher ist Ende Dezember ersichtlich, dort wurde eine fristgerechte Kündigung zu Februar 2018 eingetragen, da sich der Vertrag zu dem Zeitpunkt bereits in der automatischen Verlängerung um 12 Monate befand. Einige Dokumente hast Du ja Ende Februar noch einmal nachgereicht, wenn Du das entsprechende Formular hinsichtlich der drei  Grundgebühren und eventuell noch fehlende Unterlagen geschickt hast, dann wird dies auch schnellstmöglich bearbeitet werden.

Gruß,

Lars


  • March 16, 2017
Hallo Lars,

Danke für die Antwort. Eine Anmeldebestätigung und alle Nachweise habe ich bereits nachgereicht. Damals hieß es, dass dies so "vorbildlich" wäre.

Ich verstehe nun leider nicht wieso ich nun noch das Formular einreichen und drei Grundgebühren bezahlen soll. 

Selbst wenn man alle Falschinformationen ausblendet, so hat man mir noch nach Einreichen der Dokumente bestätigt, dass mein Vertrag mit dem Einreichen dieser Dokumente aufgelöst wird.

Jetzt, wo ich noch einen weiteren Monat gezahlt habe, soll ich aber nun drei weitere Monate zahlen?

Ich hoffe Sie sehen selbst ein, dass das ziemlich viel Unverständnis bei mir auslöst...

Gruss


JVNRW
Besucher:in
  • Besucher:in
  • March 16, 2017
Moin,

es ist eine Kulanzregelung, denn du kannst den Vertrag auch im Ausland nutzen. Die 3 Grundgebühren entsprechen der 3-Monatigen Kündigungsfrist. Das Formular musst du einreichen, weil du damit die Erklärung abgibst, dass du die 3 Monate Grundgebühr zahlst. So ist das korrekte Vorgehen bezüglich der Vertragsauflösung wegen Wegzug aus Deutschland. Mit dem zusätzlichen Einreichen von Abmeldung/Anmeldung/Mietvertrag/Arbeitsvertrag.

Ob man den einen Monat bei den drei Monaten anrechnen kann muss man dann prüfen: Theoretisch kannst du den Vertrag nutzen und die Kündigung ist nicht ordnungsgemäß gelaufen (trotz der fehlerhaften Info).

Lg