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dauerhafte Empfangsstörung

  • August 29, 2019
  • 8 Antworten
  • 109 Aufrufe

Über Twitter (jens7berlin) habe ich mehrfach moniert, dass seit dem 22.7. im PLZ-Bereich 13127 kein Internetempfang und nur eingeschränkt Telefonempfang bis zum 28.8. vormittag möglich war.
Da ich hier einen Baumarkt mit Internetzugang (working station) habe, war eine Internet-Arbeit nicht möglich. Eine Monatsgebühr wurde mir jetzt erlassen, aber die Einschränkung war doch erheblich und weittragend. Kooperationspartner waren am Tage nicht erreichbar.
Gibt es eine weitere Kulanzmöglichkeit?
Vielen Dank im voraus.
Jxxx Wxxxxnn
xxxxxxxxxx
xxxxxxxxxx

edit o2_Solveig: persönliche Daten

8 Antworten

Denner
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  • August 29, 2019
Was erwartest Du? Die Gebühr wurde doch erlassen.

Ansonsten musst Du einen Schaden nachweisen und bezahlen lassen, das geht aber nur, wenn Du einen Business Anschluss hast und ist aufwändig.

Wenn Du einen Privattarif hast ist eine Schadenersatzregelung ausgeschlossen.

  • Autor
  • Besucher:in
  • August 29, 2019
Ist ein Geschäftsanschluß...Danke für die Antwort 🙂

bielo
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  • August 29, 2019
Was hast du unternommen um den Schaden zu mindern? Datenkarte von prepaid eines anderen Anbieters genutzt? Denn genau dafür ist eher Erlass der Grundgebühr gedacht.

Denner
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  • August 29, 2019
Gerade gelesen, auch ein Privatanschluss ist Schadensersatz fähig. Gibt wohl ein bgh Urteil.

bielo
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  • August 29, 2019
Hast du ein Aktenzeichen?

Sächsin
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  • August 29, 2019
BGH, Urteil vom 24. 1. 2013 - III ZR 98/12 - Ausfall des Internetzugangs

Bezieht sich allerdings auf den DSL-Anschluß und nicht auf Mobilfunk (der TE hat ja hier im Mobilfunkbereich gepostet).

Denner
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  • August 29, 2019
@Sächsin ich gehe davon aus, das er dsl meint, sonst ist er ja auch noch selbst schuld!

bielo
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  • August 29, 2019
BGH, Urteil vom 24. 1. 2013 - III ZR 98/12 - Ausfall des Internetzugangs

Bezieht sich allerdings auf den DSL-Anschluß und nicht auf Mobilfunk (der TE hat ja hier im Mobilfunkbereich gepostet).



Dachte ich es mir. Danke