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Berechnung einer "Adressrecherchegebühr" noch VOR Umzug

  • August 16, 2016
  • 0 Antworten
  • 82 Aufrufe

Verena
Besucher:in
Hallo zusammen,

am 15.8.2016 habe ich einen Service-SMS seitens O2 erhalten, in welcher mir mitgeteilt wird, dass mir aufgrund meines Umzuges eine "Adressrecherchegebühr" i.H.v. €1,29 berechnet würde.

Hierzu folgendes:

- ich bin noch nicht umgezogen; mein Umzug erfolgt erst zum 1. September 2016. (Meine Adressdaten habe ich entsprechend online heute wieder zurückgeändert.)

- ein Angleichen meiner Adressdaten werde ich vornehmen, sobald ich in meiner neuen Wohnung eingezogen und dort auch gemeldet bin - gem. AGB habe ich doch 14 Tage Zeit dafür?!

- Warum soll ich überhaupt für eine nicht erbetene Recherche eine Gebühr zahlen? Ich habe noch nicht ein einziges Mal postalisch Schreiben oder Rechnungen von O2 erhalten... Der Vorgang, meine Anschrift selbständig in meinem Online-Profil zu ändern, kostet mich schließlich auch keine Gebühr!

- Ihre sogenannte Service-Rufnummer ist grundsätzlich nicht zu erreichen - gibt es diese überhaupt?!

- ich erwarte, dass meine Anschrift nicht erneut ohne vorherige Rücksprache und erst Recht nicht gegen Gebühr seitens O2 geändert wird...



Würde mich freuen, hier zeitnahes Feedback seitens O2 zu erhalten


Freundliche Grüße

Verena Echchad

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