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Außerordentliche Kündigung aufgrund nichterbrachter Leitungen

  • September 16, 2014
  • 7 Antworten
  • 96 Aufrufe

Voicecoach
Besucher:in
Gutren Abend allerseits,

 

seit meinem Umzug aus der "Großstadt" in das ländliche Umland habe ich so gut wie keinen Empfang mehr. Unglücklicherweise habe ich mir nach erfolgter Kündigung durch die Hotline eine Vertagsverlängerung (mit Umstieg in einen scheinbaren All-Flat Tarif) andrehen lassen.

Jetzt musste ich jedoch feststellen, dass das [color=#ff0000]Datenvolumen auf 300MB begrenzt[/color] ist!!! 🤔

 

Ich sehe nun nicht ein, für die Restlaufzeit bis Oktober 2016 weiterhin eine monatliche Grundgebühr für eine Leistung zu bezahlen, die ich aufgrund des grottenschlechten Empfangs nicht nutzen kann. 👎

 

Delbst die Festnetznummer die ich mir durch den Umstieg in den "besseren" Tarif habe andrehen lassen, habe ich bisher nicht einmal genutzt. Da eben kaum Empfang in meinem Wohnort.

 

 

Wie komme ich aus dem Tarif, der unter Vortäuschung falscher Tatsachen geschlossen wurde wieder heraus, bzw. kann in einen Tarif ohne Grundgebühr wechseln?

 

Vielen Dank schonmal für die Antwort!

 

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7 Antworten

stefanniehaus
Legende
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Ein Wechsel in einen Tarif ohne Grundgebühr ist generell nicht möglich.

 

Eine außerordentliche Kündigung wird sicherlich ins Leere laufen, da ein Mobilfunkvertrag nicht ortsgebunden ist und somit kein Kündigungsrecht besteht, nur weil man irgendwo in Deutschland kein oder schlechtes netz hat.

 

Wo soll denn bei dem ungedrosselten Datenvolumen eine Vortäuschung falscher Tatsachen vorliegen?

 

Wann war die Vertragsverlängerung? Ist die schon länger als 14 Tage her?


bs0
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  • Legende
  • September 16, 2014
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzufügen. Für den Umzug kann o2 nichts und es steht nirgendwo, dass man unbegrenzt mit voller Bandbreite mobil surfen kann.

Voicecoach
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 16, 2014
o2 kann meiner Meinung nach sehr wohl etwas für einen grottigen Netzausbau. Wenn mir vertraglich eine Datenflat zugesichert wurde, ist es für mich unverständlich warum mein Datenvolumen auf 300MB begrenzt ist...

 

Ein Umzug innerhalb der Vertraugslaufzeit ist doch vollkommen normal und zumutbar!?!


LMSMDK
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  • Legende
  • September 16, 2014
Das Datenvolumen ist doch nicht begrenzt, ab Verbrauch der 300 MB hast nur die gedrosselte Geschwindigkeit zu Verfügung.
Ein Flat ist es trotzdem, Mehrkosten entstehen nicht.

Sonic28
Legende
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  • Legende
  • September 16, 2014
Hallo Voicecoach,

 

du schreibst folgendes:

Wenn mir vertraglich eine Datenflat zugesichert wurde, ist es für mich unverständlich warum mein Datenvolumen auf 300MB begrenzt ist...
Dein Datenvolumen ist nicht auf 300 MB begrenzt. Du hast lediglich die ersten 300 MB Datenvolumen pro Abrechnungsmonat, die du mit vollster Geschwindgkeit, die anliegt, wo du dich gerade aufhällst, mobil versurfen kannst. Wenn du dort, wo du gerade bist, nur maximal EDGE hast, dann kannst du nicht erwarten mit UMTS Geschwindgkeit zu surfen.

 

Sind die ersten 300 MB Datenvolumen verbraucht, dann kannst du getrost weiter surfen, aber zu einer reduzierten Geschwindigkeit von 32 Kbit/s (in den ganz alten Tarifen sind es 64 Kbit/s).

 

Also ist das mobile surfen im o2-de Netz nicht begrenzt auf deine angesprochenen 300 MB Datenvolumen. Wäre es begrenzt, dann würde o2 nach Verbrauch dieser 300 MB Datenvolumen das mobile Internet bis zum Ende des aktuellen Abrechnungsmonats kappen, was o2 aber nicht tut. Also kannst du unbesorgt mehr, als deine angesprochenen 300 MB Datenvolumen versurfen.

 

Gruß, Sonic28


bs0
Legende
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  • Legende
  • September 16, 2014
Niemand hat gesagt, dass der Umzug nicht zumutbar ist. Es geht darum, dass dieser keine Auswirkung auf deinen Vertrag hat.


bielo
Legende
  • September 17, 2014
Da du eh keinen Empfang hast, wie du schreibst, sollten die 300 MB doch ausreichen. 😛