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Aktive Vertragsverlängerung Definition in AGB

  • December 23, 2014
  • 6 Antworten
  • 781 Aufrufe

Daniela15
Besucher:in
Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur Vertragsverlängerung: und zwar liest man hier ab und zu von einer "aktiven" Verlängerung, die dann über 24 Monate läuft statt einer "normalen" Verlängerung, die gemäß AGB für 12 Monate gilt. Die normale Verlängerung scheint der Fall zu sein, dass der Vertrag einfach nicht gekündigt wird, die aktive, dass es einen Telefonkonktakt gab oder eben eine aktive Online-Verlängerung.

 

Aber wo ist diese aktive Verlängerung denn in den AGB zu finden? Wenn ich das richtig sehe kann die aktive Verlängerung dann ja nur mit einem Tarifwechsel einhergehen, da in dem Moment rechtlich ein neuer Vertrag geschlossen wird. Verstehe ich das richtig?

 

Danke für Rückmeldung und viele Grüße

Daniela15

 

 

 

 

Lösung von bs0

Grundsätzlich gelten die neuen Konditionen ab dem Zeitpunkt der Änderung, die Verlängerung ist immer 24 Monate ab Ende der aktuellen Laufzeit, also ist hier Vorsicht geboten: Die 10% werden 24 Monate lang gewährt, wenn man dann nicht noch mal aktiv verlängert, kann es sein, dass man die letzten Monate der neuen Laufzeit die 10% nicht mehr dabei hat.

 

Beispiel:

 

Dein aktueller Vertrag läuft bis Ende März 2015 und wird Anfang Januar aktiv verlängert (mit 10% Rabatt). In diesem Fall bekommst du bis Ende Dezember 2016 den 10% Rabatt, der Vertrag läuft aber bis Ende März 2017.

 

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6 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • December 23, 2014
Eine aktive Verlängerung muss nicht zwangsläufig mit einem Tarifwechsel verbunden sein (es sei denn der bisherige Tarif nicht mehr verfügbar ist), es muss auch kein neuer Vertrag sein, wenn man nicht vorher gekündigt hat. Man kann aber neue Konditionen aushandeln, dann gilt das als Vertragsänderung mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten. Die passive Verlängerung dagegen ist gesetzlich auf 12 Monate beschränkt. In den AGB muss die aktive Verlängerung meines Erachtens nicht geregelt werden, denn es handelt sich um eine ganz normale Vertragsänderung, der von beiden Seiten zugestmmt wird.


Daniela15
Besucher:in
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  • December 23, 2014
Danke für die schnelle Info, das hilft mir denke ich weiter. Da mir also zusätzliche 10% Rabatt angeboten worden sind die ich dann natürlich gerne auch angenommen habe wäre eine Verlängerung um 24 Monate deiner Ansicht nach also richtig, korrekt?!

 

Viele Grüße

Daniela


stefanniehaus
Legende
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Sonderkonditionen gibt es nur bei einer aktiven Vertragsverlängerung, also einer VVL um 24 Monate.


Daniela15
Besucher:in
  • Autor
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  • December 23, 2014
Und ab wann gibt es die dann? Ab Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verlängerung (also nach Auslaufen der ursprünglichen Vertragslaufzeit) oder ab dem Zeitpunkt, zu dem verlängert wird?

 


stefanniehaus
Legende
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Bei einer aktiven VVL verlängert sich die Laufzeit immer UM 24 Monate.

D.h. die Zeit kommt hinten dran.

Ausnahme: Man befindet sich bereits in einer passiven VVL, dann beginnen die neuen 24 Monate sofort.


bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • December 23, 2014
Grundsätzlich gelten die neuen Konditionen ab dem Zeitpunkt der Änderung, die Verlängerung ist immer 24 Monate ab Ende der aktuellen Laufzeit, also ist hier Vorsicht geboten: Die 10% werden 24 Monate lang gewährt, wenn man dann nicht noch mal aktiv verlängert, kann es sein, dass man die letzten Monate der neuen Laufzeit die 10% nicht mehr dabei hat.

 

Beispiel:

 

Dein aktueller Vertrag läuft bis Ende März 2015 und wird Anfang Januar aktiv verlängert (mit 10% Rabatt). In diesem Fall bekommst du bis Ende Dezember 2016 den 10% Rabatt, der Vertrag läuft aber bis Ende März 2017.