Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Adressrecherche

  • March 15, 2017
  • 10 Antworten
  • 163 Aufrufe

barob82
Besucher:in
Guten Tag, ich habe eine SMS bekommen, dass mir 1,29 € für die Adressrecherche in Rechnung gestellt werden. Ich bin am 17.02 umgezogen und habe die Adressänderung selbst über die Post mitteilen lassen. Abgesehen davon bekomme ich keine Post sondern alle Dokumente elektronisch. Und selbst wenn, hätte der aktive Nachsendeauftrag gegriffen. Eine Recherche ist also absoluter Unsinn.

Mit welcher Begründung wird das in Rechnung in gestellt?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Baumeister

Lösung von o2_Sanna

Hallo @barob82‌,

ich habe für dein Kundenkonto eine Gutschrift von 1,29 EUR eingerichtet, die automatisch mit deiner nächsten Rechnung verrechnet wird.

Viele Grüße,

Sanna

10 Antworten

bielo
Legende
  • March 15, 2017
Dein Nachsendeauftrag bei der Post, mit dem Kreuz bei Absender über neue Adresse informieren, war der Auslöser dieser Gebühr.

Ob du Briefe erhältst oder nicht, ist unerheblich. Du hast mit o2 vereinbart, dass du eine Änderung der Adresse unverzüglich mitteilst. Siehe dazu die AGB.

Ich gehe davon aus, dass man dir diese Gebühr dennoch in Form einer Guthabenbuchung erlassen wird.


barob82
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • March 15, 2017
Danke für die Antwort. Genau darum geht es ja. Ich! habe veranlasst, dass O2 über die Adressänderung informiert wurde - hier durch einen Dienstleister. Unverzüglich ist dies auch geschehen - bin ja gerade erst umgezogen. O2 hat also nix recherchiert - damit ist die Gebühr m.E. nicht zulässig.


bielo
Legende
  • March 15, 2017
Doch, das ist sie. Den "Service" der Post, zahlt o2 auch.

Nun gut, warte auf einen Mitarbeiter.


o2_Sanna
  • Moderatorin
  • Lösung
  • March 15, 2017
Hallo @barob82‌,

ich habe für dein Kundenkonto eine Gutschrift von 1,29 EUR eingerichtet, die automatisch mit deiner nächsten Rechnung verrechnet wird.

Viele Grüße,

Sanna


RPSL
Besucher:in
  • Besucher:in
  • June 9, 2017
Hallo,

bei mir das gleiche Thema.

Der Kundenchat hat sich trotz freundlichem Hinweis meinerseits auf die hiesige Handhabe uneinsichtig gezeigt. Ich bitte höflich um Erstattung der Gebühr für die Adressrecherche sowie der Kosten für die Antwort SMS auf Eure Ankündigung (ist entgegen der Aussage im Kundenchat keine Kurzwahl, sondern eine gewöhnliche Moblfunknummer (01760001050)).

Besten Dank im voraus! 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • June 9, 2017
Warum ist in deinem Fall die Gebühr nicht berechtigt? Hattest du die Adresse selber geändert? Auf die SMS kann man übrigens nicht antworten.


RPSL
Besucher:in
  • Besucher:in
  • June 9, 2017
Weil Euch die Adresse über den Nachsendeauftrag der Deutschen Post mitgeteilt wurde, also nichts recherchiert wurde (man kann im Übrigen mit guten Gründen bezweifeln, dass diese Recherchegebühr überhaupt ohne vorherige Mahnung verlangt werden kann).

Wenn man auf die SMS nicht antworten kann, ist es umso erstaunlicher, dass mit dafür trotzdem Kosten in Rechnung gestellt werden.


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • June 9, 2017
Hallo @RPSL ,

ich habe dir die 1,29 EUR wieder gutgeschrieben.

Ich sehe, du bist neu in der Community. Herzlich Willkommen ☺️

Kennst du schon die Bereiche "Angetestet" und "Lesenswert" ? Aktuelle Beiträge sind

https://hilfe.o2online.de/community/lesenswert/blog/2017/05/05/vorsicht-vor-sogenannten-ping-anrufen  oder https://hilfe.o2online.de/community/lesenswert/blog/2017/06/06/sneak-corner-mein-neues-bestes-stück 

Gruß, Solveig

https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2Fcommunityeinstieg | werde https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2Ftestprogrammund teile deine Erfahrung mit uns in https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2Fangetestet | https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fg.o2.de%2Ffree


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • June 9, 2017
Du verstehst es leider falsch. In den AGB findest du u.a. die Verpflichtung, die Adresse mitzuteilen und den Verweis auf die Preisliste. Wie du dir das mit der Mahnung viorstellst ist mir schleierhaft. Soll o2 dir jeden Monat eine E-Mail schicken um nachzufragen ob du vielleicht umgezogen bist?

Der Nachsendeauftrag an sich greift nur wenn o2 dir etwas per Post schickt, der Datenabgleich erfolgt aber unabhängig davon, und wenn du beim Nachsendeauftrag der Weitergabe der Daten nicht widersprochen hast, bekommt o2 "auf Anfrage" die neue Adresse mitgeteilt. Die Kosten hierfür werden dann an dich weitergegeben. Übrigens: Andere Unternehmen, insbesondere Banken und Versicherungen sowie Behörden verlangen schon mal 10 - 15 Euro, weil sie nicht die Dienstleistung Postadress Move nutzen sondern eine teure EMA (Anfrage beim Einwohenemeldeamt) durchführen. Dort hilft auch kein Nachsendeauftrag weil die Schrieben oft den Vermerk "nicht nachsenden" tragen.

Falls hier eine Erstattung erfolgt, dann m.E. nur aus Kulanz.

Da die SMS verschickt wurde, wurde sie wohl berechnet. Die Berechnung erfolgt mit der erfolgreichen Übertragung an den Anbieter, auch wenn sie nicht zugestellt wurde. Wieviel wurde dir denn berechnet?


RPSL
Besucher:in
  • Besucher:in
  • June 9, 2017
Besten Dank!