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Abweichende Bestätigung zur vereinbarten Vertragsverlängerung

  • June 24, 2017
  • 1 Antwort
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Hannes123
Besucher:in
Guten Mogen liebes o2-Team,

gestern wurde von mir mit einem Ihrer Mitarbeiter (Namen kann ich bei Bedarf gerne nachreichen) eine Vertragsverlängerung vereinbart, welche wie folgt aussieht:

  • Der derzeitige Tarif endet vorzeitig am 23.06.2017.
  • Das derzeitige Vertragslaufzeitende wird vom 04.07.2017 auf den 23.06.2017 vorverlegt.
  • Der neue Tarif ab dem 24.06.2017 ist der o2 Free 15 für 30,00 Euro.
  • Die Vetragslaufzeit ist nun der 24.06.2017 bis einschl. 23.06.2019. Hiernach endet der Vertrag mit o2, wenn ich kündigen sollte.
  • Auf den Tarif o2 Free 15 werden 50 % Rabatt für diese Vertragslaufzeit vom 24.06.2017 bis einschl. 23.06.2019 gewährt.
Nun erhalte ich von Ihnen eine Auftragsbestätigung, welche die Vertragslaufzeit der neuen Konditionen auf den 05.07.2017 setzt, während der Rabatt nur bis zum 23.06.2019 gewährt wird. Darüber hinaus wird einer Vertragsverlängerung von 27 Monate bestätigt.

Da dies so nicht vereinbart wurde, bitte ich das Vereinbarte bei Ihnen intern richtig zu stellen und mir Bescheid zu geben. Über die Gültigkeit des mit Ihnen mündlich geschlossenen Vertrages sollte es keinen Zweifel geben, da das Gespräch von Ihnen aufgezeichnet wurde und ein Kollege es ebefalls als Ohrenzeuge mit gehört hat (Höherlautstärke ist bei mir immer sehr laut).

Sollte das Vereinbarte für Sie in dieser Form ein Problem darstellen, kann ich auch gerne die Option anbieten, dass wir meine derzeitigen Konditionen einschl. Rabatte bis zum 04.07.2017 weiter laufen lassen und dann eine Verlängerung des Vertrages ab dem 05.07.2017 bis einschl. 04.07.2019 im Tarif o2 Free 15 stattfindet. Es wird für den Zeitraum 05.07.2017 bis einschl. 04.07.2019 ein Rabatt von 50 % auf 30,00 Euro. gewährt.

Es wäre schön von Ihnen zeitnah zu hören, da mein Vertrag ja zum 04.07.2017 ausläuft.

Grüße

Stefan

1 Antwort

o2_Kurt
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  • Moderator
  • July 4, 2017
Hallo @Hannes123 ,

hat sich dein Anliegen mit der Bearbeitung am 26.06.2017 geklärt?

Viele Grüße,

Kurt