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Zwei Anschlüsse in einer Wohnung - Vorgehen?

  • November 19, 2018
  • 2 Antworten
  • 106 Aufrufe

legostar
Besucher:in
Hallo zusammen,

ich ziehe von meiner eigenen Wohnung in eine WG, in der bereits ein DSL-Anschluss eines anderen Anbieters besteht. Leider habe ich die Kündigungfrist verpasst und somit läuft der Vertrag noch ein Jahr.
Nun besteht laut meinen Informationen ein Sonderkündigungsrecht, wenn es nicht möglich ist, einen zweiten Anschluss anzuschließen. Ist das richtig?
Wenn ja, wie gehe ich da am besten vor? Beim Umzug einen Neuanschluss beauftragen und den Techniker vor Ort damit konfrontieren? Kann man da vorgreifen?

Mein primäres Ziel ist es, aus dem Vertrag zu kommen. Gibt es da einen "Treuebonus"? Ich habe den Vertrag schon lange und habe seit noch längerer Zeit einen Handyvertrag bei o2, der bestehen bleibt.

Allerdings kostet der Umzug ohne Vertragsverlängerung 50€! Unfassbar.
Ich brauche keinen zweiten Anschluss in der WG. Also kann ich doch bestimmt den Anschluss von meiner alten Wohnung abmelden und einfach auslaufen lassen, ohne ihn anschließen zu lassen, oder?

Gruß

Lösung von stefanniehaus

Es ist richtig, dass wenn man nachweislich umzieht und der Anschluss nicht mitziehen kann, dann ein außerordentliches Kündigungsrecht (mit Frist von 3 Monaten zum Monatsende) besteht. Man zahlt dann noch die Grundgebühren von 3,x Monate und der Vertrag wird beendet. Voraussetzung dafür die die Feststellung seitens o2, dass ein Umzug nicht möglich ist. Entsprechend müsste der Umzug erst einmal beauftragt werden.
Da in ein Haus ein Kabel mit meistens mehr als 2 Adern führt, kann es aber auch sein, dass der Anschluss geschaltet werden kann. In dem Fall besteht kein Kündigungsrecht.
Für ein genaues Ergebnis ist ein Umzugsauftrag notwendig.

Den alten Vertrag kannst du natürlich auch auslaufen lassen, indem er regulär unter Berücksichtigung von Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gekündigt wird.

2 Antworten

stefanniehaus
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • November 19, 2018
Es ist richtig, dass wenn man nachweislich umzieht und der Anschluss nicht mitziehen kann, dann ein außerordentliches Kündigungsrecht (mit Frist von 3 Monaten zum Monatsende) besteht. Man zahlt dann noch die Grundgebühren von 3,x Monate und der Vertrag wird beendet. Voraussetzung dafür die die Feststellung seitens o2, dass ein Umzug nicht möglich ist. Entsprechend müsste der Umzug erst einmal beauftragt werden.
Da in ein Haus ein Kabel mit meistens mehr als 2 Adern führt, kann es aber auch sein, dass der Anschluss geschaltet werden kann. In dem Fall besteht kein Kündigungsrecht.
Für ein genaues Ergebnis ist ein Umzugsauftrag notwendig.

Den alten Vertrag kannst du natürlich auch auslaufen lassen, indem er regulär unter Berücksichtigung von Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gekündigt wird.

Jogi
Legende
  • November 19, 2018
Moin,

da gibt es meines Wissens nach 2 Möglichkeiten -
meldest du einen Umzug bei o2 an und o2 kann nicht schalten, dann kommst du mit einer Einmalzahlung von 3x Grundgebühr aus dem Vertrag.
Kann o2 dank 2´er Leitungen schalten (sichers Indiz dafür ist z.B. eine 2. TAE) kannst du entweder den Anschluss mit nehmen, oder o2 schreiben, dass du kündigen möchtest, o2 die Leitung in deiner alten Wohnung freigeben soll und du bis Vertragsende zahlen möchtest, wobei die Summe dann wohl auf einmal fällig wird.

Die 50,- € sind ein Teil der Kosten für den Techniker, der bei einem Umzug a) den alten Anschluss abklemmen und b) den neuen Anschluss anklemmen muss.

Greetz