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Zu welchem Preis kann ich meinen Router behalten

  • October 15, 2018
  • 7 Antworten
  • 771 Aufrufe

tri_flocke
Besucher:in
Hallo Zusammen,
ich ziehe Ende des Monats um, leider ist an der neuen Adresse kein O2 möglich. Daher habe ich fristgerecht gekündigt. Nun bekam ich eine Mail mit einem Rücksendeschein für meinen Router.
Puh, dieser ist schon über zwei Jahre alt, daher wird damit ja wahrscheinlich wenig passieren. Ich selbst komme damit aber super zurecht. Es gibt doch sicher eine Restwertberechnung oder so, damit ich das Ding auch behalten kann, oder?
Vielleicht kann ja jemand etwas dazu sagen...
Gruß!

Lösung von Jogi

Moin,

eine Abgeltung gibt es nicht. Seit den Ur-Alt Verträgen bis ca. 2010 gibt es bei o2 keine Kaufrouter mehr, d.h. auch wenn du den Router behältst und die "Strafe" dafür zahlst, bleibt o2 der Eigentümer des Routers.

Greetz

7 Antworten

  • October 15, 2018
Welchen Router hast du denn , prinzipiell würde ich aber falls du eine Homebox nutzt davon abraten . das sind speziell für o2 hergestellte Router und die können bei Einrichtung beim neuen Anbieter zu Problemen führen. Sollte es sich um ne Fritzbox handeln weiss ich nicht wie das mit der Garantie für die FB verhält, weil die Router ja eigentlich keine Verkaufsrouter handelt .

tri_flocke
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 15, 2018
Es ist eine Fritz 7490 - Garantie ist mir dabei egal, da die Box schon zwei Jahre alt ist...

  • October 15, 2018
Dann warte mal ab was ein Mod hier sagt , soweit ich weiss müssen die Fritzboxen nach Vertragsende zurück. Steht auch in den AGB zumindest bei mir , weiss nicht wie es bei den neueren Verträgen ist , alternativ würde ich schauen ob der neue Anbieter evtl auch ne Fritzbox mitliefert evtl ist das günstigerer als der Restwert .

Jogi
Legende
  • Lösung
  • October 15, 2018
Moin,

eine Abgeltung gibt es nicht. Seit den Ur-Alt Verträgen bis ca. 2010 gibt es bei o2 keine Kaufrouter mehr, d.h. auch wenn du den Router behältst und die "Strafe" dafür zahlst, bleibt o2 der Eigentümer des Routers.

Greetz

FanolParadise
Mitgestalter:in
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  • Mitgestalter:in
  • October 16, 2018
Puh, dieser ist schon über zwei Jahre alt, daher wird damit ja wahrscheinlich wenig passieren.

Wie bei allen Routern werden diese bei Neuverträgen beispielsweise wieder neu rausgeschickt. Sofern es sich beim Rückversand nicht um einen technischen Defekt handelt, ist es wie ein Mietwagen... solange man dafür zahlt, bleibt es beim Kunden, ansonsten bekommt es halt der Nächste.

Wenn du so sehr an einer Fritzbox hängst, dann kaufe dir doch selbst eine. Die 7530 ist beispielsweise eine gute Alternative. Bei Webseiten, wie Otto etc. kannst du solche Router auch problemros als Ratenkauf bestellen.

o2_Lars
  • Moderator
  • October 17, 2018
Hallo tri-flocke,
letztendlich hat Jogi es schon richtig gesagt. Du wirst nicht Eigentümer des Gerätes und wirst einen Schadenersatz für das nicht-zurück-schicken zahlen müssen. Die Höhe kann vorab nicht genanntn werden, diese wird Dir schriftlich mitgeteilt werden. Es handelt sich um Leih- und Mietrouter, die nach Ende des Vertragsverhältnisses kostenfrei über das Retourenportal zurück geschickt werden können.
Ich schließe mich hier auch mal der Empfehlung von Fanol an, besser einen neuen Router zu erwerben (sobald er benötigt wird), Du hast dann a) ein neues Gerät und b) auch eine Gewährleistung vom Verkäufer und eine Garantie vom Hersteller.
Gruß,
Lars

tri_flocke
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • October 17, 2018
Nun ja, da meine Frage ja darauf abzielte, den Router gegen Entgelt o2 abzukaufen, wäre ich dann in meinen Augen schon Eigentümer. Von einfach behalten war nie die Rede. Da der Abkauf eines gebrauchten Gerätes anscheinend nicht möglich ist, kaufe ich halt woanders...