Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

von Leiche abgetrennt: Sonderkündigungsrecht wegen Umzug zum Partner ?

  • March 26, 2018
  • 3 Antworten
  • 156 Aufrufe

Deejaymatrix
Besucher:in
Hallo, habe für eine gute Freundin den Vertrag nach TKG gekündigt da sie mit ihrem Freund zusammen zieht. Unwissentlich das dies leider nicht gilt bei Lebensgemeinschaften. Nun kam das ablehnungsschreiben seitens o2 in dem 2 Möglichkeiten beschrieben werden.

1. Mitnahme zur neuen Adresse (Freund hat bereits einen Anschluss)

2. Kündigung des Anschluss und Forderung der Kosten bis zum Laufzeitende.

Kundin hat zum Abschluss kein Endgerät genommen, nur den Tarif.

Ist es nicht möglich der Kundin eine Kulanz einzuräumen? 

Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

Lösung von bielo

Deejaymatrix schrieb:

 Unwissentlich das dies leider nicht gilt bei Lebensgemeinschaften.



Das hat damit nichts zu tun. Es geht einzig nach TKG danach, ob man die gleiche Leistung am neuen Wohnort auch bieten kann. Falls nicht, greift das TKG.

Was du evt. meinen könntest ist der Fall, wenn beide partner bei einem Anbieter sind. Dann wird oft ein Vertrag aus Kulanz beendet. Ist dem so?

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

3 Antworten

bielo
Legende
  • Lösung
  • March 27, 2018
Deejaymatrix schrieb:

 Unwissentlich das dies leider nicht gilt bei Lebensgemeinschaften.



Das hat damit nichts zu tun. Es geht einzig nach TKG danach, ob man die gleiche Leistung am neuen Wohnort auch bieten kann. Falls nicht, greift das TKG.

Was du evt. meinen könntest ist der Fall, wenn beide partner bei einem Anbieter sind. Dann wird oft ein Vertrag aus Kulanz beendet. Ist dem so?


da fehlt noch

3. Vertrag auf eine andere Person(Nachmieter?) umschreiben

Nur 1. oder 3. machen Sinn und ist ein Rechenexempel, wenn ein Konkurrenz-DSL am neuen Wohnort vorhanden ist


Deejaymatrix
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • April 17, 2018
Hallo, 

eine Umschreibung ist derzeit techn. nicht umsetzbar. Da der Kunde kein Recht auf Vertragspartnerwechsel hat kann hier auch keine Sonderkündigung wirksam gemacht werden.

Warum muss denn das alles so kompliziert sein?