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Warum O2
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Gelöst

Verweigerung der Gutschrift bei Aktion 'Kunden werben Kunden'

  • March 26, 2013
  • 6 Antworten
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MG-Neuss
Besucher:in
Hallo zusammen,

 

ich habe im Januar eine Freundin geworben. Hierzu wurde das notwendige Formular benutzt. Dennoch verveigert O2 die Auszahlung der 20,- EUR. Mir geht es hier nicht ums Geld, sondern um die Masche und die Art und Weise, wie O2 vorgeht.

 

Zum Glück hatte ich damalige Formular gespeichert - dachte ich. O2 will einfach nicht zahlen. Obwohl der Neukunde zahlt und O2 nutzt.

 

Jetzt überlegen wir beide, ob wir nicht zu 1&1 wechseln sollen oder Telekom (schlimmer kann es nicht werden).

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und diese mit O2 lösen können?

 

Danke, MG

Lösung von Solkan

hast du dich an das Kleingedruckte gehalten? ☺️

 

 


Mit dem Empfehlungsprogramm „Freunde werben“ der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend O2 genannt) können Sie, egal ob Sie bereits O2 Kunde sind oder nicht, Ihren Verwandten, Freunden und Bekannten O2 oder ein konkretes Produkt von O2 empfehlen. Für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie unter den nachfolgenden Bedingungen eine attraktive Prämie.

 

Nach der ersten Empfehlung erhalten Sie Zugangsdaten zu einem persönlichen Verwaltungsbereich (nachfolgend Freunde-werben-Konto genannt). In dem Freunde-werben-Konto können Sie u.a. den aktuellen Status Ihrer Empfehlungen einsehen, weitere Empfehlungen versenden sowie sich Ihre bisher erhaltenen Prämien anschauen.

 

1. Teilnahmeberechtigung

 

1.1 Der Empfehler ist zur Teilnahme berechtigt, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat und über eine gültige deutsche Bankverbindung verfügt. Von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter, Händler und Vertriebspartner von O2, sowie deren Angehörige. Eine Selbstwerbung ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.

 

1.2 Der Empfehler ist nicht verpflichtet für O2 tätig zu werden. Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos. Es gibt weder Anmeldegebühren noch irgendwelche Mindestverkaufsquoten.

 

2. Gegenstand des Empfehlungsprogramms

 

2.1. Der Empfehler kann ausschließlich Produkte von O2 empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. O2 ist berechtigt, diese Produkte jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen und um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern.

 

2.2. Die Werbung desselben Kunden sowohl über dieses Empfehlungsprogramm als auch über das Programm „O2 Seller“ ist ausgeschlossen.

 

3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm

 

3.1. Voraussetzung für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist die Versendung einer Empfehler-Email über den Online Shop von O2 oder über www.o2.de/freundewerben, sowie die Anmeldung des Empfehlers unter www.o2empfehlen.de.

3.2. Der Empfehler muss sich beim Empfehlungsprogramm unter www.o2.de/freundewerben anmelden und die abgefragten Profil-Daten im Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Für die Überweisung der Bargeld Prämie ist die Angabe der Bankverbindung bei der Registrierung erforderlich. Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten des Empfehlers ist dieser verpflichtet, die ursprünglichen Angaben unverzüglich zu korrigieren. Für die Aktivierung von ‚My Best Number‘ muss der Werber bei Auswahl der Prämie seine Mobilfunknummer eingeben. Ein Anspruch auf Zulassung zum Empfehlungsprogramm von O2 besteht nicht.

 

4. Pflichten des Empfehlers

 

4.1. Der Empfehler hat vor jedem Versand einer Empfehler-Email sicherzustellen, dass der jeweilige Empfänger mit dem Empfang der Empfehler-E-Mail sowie mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch O2 im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms einverstanden ist. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese(r) wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung bzw. unaufgeforderter Kontaktaufnahme geltend machen, und stellt O2 insoweit von allen Ansprüchen in vollem Umfang frei. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Empfehler bleibt O2 unbenommen.

4.2. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung aus Ziffer 4.1. kann O2 den Empfehler mit sofortiger Wirkung vom Empfehlungsprogramm von O2 ausschließen sowie seinen Vertrag fristlos kündigen. Das bis dahin entstandene Guthaben verfällt ersatzlos.

 

4.3. Der Versuch, das Empfehlungsprogramm von O2 auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Empfehlers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf die erworbenen Prämien.

 

5. Anspruch auf der Prämie

 

5.1. Der Empfehler hat nur dann einen Anspruch auf die Prämie, wenn

    der Geworbene (Neukunde) die Cookies bei der Empfehler-Email aktiviert und akzeptiert und über die Empfehler-Email innerhalb einer Frist von 60 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit O2 abschließt oder
    der Geworbene (Neukunde) alternativ in einem O2 Shop bzw. über die telefonische Kundenbetreuung, unter Angabe des persönlichen Empfehlungscode (aus der E-Mail) und seine E-Mail-Adresse, innerhalb einer Frist von 60 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit O2 abschließt
    der Neukunde sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hat und
    kein Missbrauch vorliegt.

5.2.Der Empfehler erhält eine Prämie pro erfolgreicher Empfehlung. Bei Kauf von mehreren Produkten durch den Geworbenen erhält der Empfehler grundsätzlich die Prämie für das höchstwertigste Produkt.

5.3. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Provisionstabelle für das Empfehlungsprogramm zum Zeitpunkt der Versendung der Empfehler-E-Mail. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt nach erfolgreicher Aktivierung des Neukunden und kann in Ausnahmefällen bis zu 3 Monaten dauern. Bei Auswahl der Bargeld-Prämie erfolgt die Auszahlung per Überweisung auf das vom Empfehler bei der Registrierung angegebene Girokonto. Bei Auswahl von ‚My Best Number‘ erfolgt Aktivierung mit Versand der Bestätigungs-SMS. Die Prämienhöhe ist für den Empfehler jederzeit Online in seinem Freunde-werben-Konto abrufbar.

5.4. Der Empfehler hat den Anspruch auf Auszahlung der Prämie innerhalb eines Jahres nach Aktivierung des Neukunden gegenüber O2 schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Auszahlung der Prämie ersatzlos.

 

6. Verwendung von Informationen und Daten

 

6.1. O2 erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Empfehlers und des Geworbenen nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler oder der Geworbene haben in diese eingewilligt oder O2 ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.

 

7. Laufzeit / Kündigung

 

7.1. Der Vertrag mit dem Empfehler wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2. Der Empfehler kann diesen Vertrag jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist online über das Kontaktformular in seinem Freunde-werben-Konto kündigen. O2 ist hierzu mit einer Frist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung erfolgt in der Regel per E-Mail, sie kann im Einzelfall aber auch per Post erfolgen. Bis zur Kündigung werden Prämien durch O2 noch gezahlt und entsprechende Vorgänge noch abgewickelt. Bestehende Guthaben werden mit Vertragsbeendigung entsprechend der Provisionsstaffel an die Empfehler ausgezahlt.

7.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Ziffer 4 verstößt, die Leistungen im Empfehlungsprogamm in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder das Empfehlungsprogramm gewerblich nutzt.

7.4. Das Vertragsverhältnis endet automatisch, wenn der Empfehler ein Jahr keine Empfehler-Email versendet und er sich auf den schriftlichen Löschungshinweis via E-Mail nicht innerhalb eines Monats an O2 wendet, bzw. sein Freunde-werben-Konto nicht wieder aktiviert.

 

8. Sonstiges

 

8.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.2. Mit der Anmeldung erkennt der Empfehler die Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms von O2 in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Angebot von O2 und Annahme des Empfehlers vereinbart. Das Angebot von O2 erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Die Mitteilung erfolgt in der Regel per Email, sie kann im Einzelfall auch per Post erfolgen. Schweigt der Empfehler auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den Empfehler in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Der Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrages über die Teilnahme am Empfehlungsprogramm; in der Mitteilung weist O2 auf diese Folge besonders hin.

 

8.3. Durch den Vertrag wird weder ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionär- noch ein Anstellungsverhältnis begründet. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt im Namen oder auf Rechnung von O2 rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

 

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.



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6 Antworten

Solkan
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  • March 26, 2013
hast du dich an das Kleingedruckte gehalten? ☺️

 

 


Mit dem Empfehlungsprogramm „Freunde werben“ der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (nachfolgend O2 genannt) können Sie, egal ob Sie bereits O2 Kunde sind oder nicht, Ihren Verwandten, Freunden und Bekannten O2 oder ein konkretes Produkt von O2 empfehlen. Für jede erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie unter den nachfolgenden Bedingungen eine attraktive Prämie.

 

Nach der ersten Empfehlung erhalten Sie Zugangsdaten zu einem persönlichen Verwaltungsbereich (nachfolgend Freunde-werben-Konto genannt). In dem Freunde-werben-Konto können Sie u.a. den aktuellen Status Ihrer Empfehlungen einsehen, weitere Empfehlungen versenden sowie sich Ihre bisher erhaltenen Prämien anschauen.

 

1. Teilnahmeberechtigung

 

1.1 Der Empfehler ist zur Teilnahme berechtigt, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat und über eine gültige deutsche Bankverbindung verfügt. Von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter, Händler und Vertriebspartner von O2, sowie deren Angehörige. Eine Selbstwerbung ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.

 

1.2 Der Empfehler ist nicht verpflichtet für O2 tätig zu werden. Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist kostenlos. Es gibt weder Anmeldegebühren noch irgendwelche Mindestverkaufsquoten.

 

2. Gegenstand des Empfehlungsprogramms

 

2.1. Der Empfehler kann ausschließlich Produkte von O2 empfehlen, die Bestandteil des Empfehlungsprogramms sind. O2 ist berechtigt, diese Produkte jederzeit zu ändern, bestehende Produkte herauszunehmen und um neue Produkte zu ergänzen sowie die Vertrags- und/oder Tarifbedingungen von Produkten zu ändern.

 

2.2. Die Werbung desselben Kunden sowohl über dieses Empfehlungsprogramm als auch über das Programm „O2 Seller“ ist ausgeschlossen.

 

3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm

 

3.1. Voraussetzung für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist die Versendung einer Empfehler-Email über den Online Shop von O2 oder über www.o2.de/freundewerben, sowie die Anmeldung des Empfehlers unter www.o2empfehlen.de.

3.2. Der Empfehler muss sich beim Empfehlungsprogramm unter www.o2.de/freundewerben anmelden und die abgefragten Profil-Daten im Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Für die Überweisung der Bargeld Prämie ist die Angabe der Bankverbindung bei der Registrierung erforderlich. Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten des Empfehlers ist dieser verpflichtet, die ursprünglichen Angaben unverzüglich zu korrigieren. Für die Aktivierung von ‚My Best Number‘ muss der Werber bei Auswahl der Prämie seine Mobilfunknummer eingeben. Ein Anspruch auf Zulassung zum Empfehlungsprogramm von O2 besteht nicht.

 

4. Pflichten des Empfehlers

 

4.1. Der Empfehler hat vor jedem Versand einer Empfehler-Email sicherzustellen, dass der jeweilige Empfänger mit dem Empfang der Empfehler-E-Mail sowie mit der Verwendung seiner Daten und einer Kontaktaufnahme durch O2 im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms einverstanden ist. Andernfalls ist der Empfehler verantwortlich für Ansprüche des Geworbenen bzw. Dritter, die diese(r) wegen unaufgeforderter Zusendung der Empfehlung bzw. unaufgeforderter Kontaktaufnahme geltend machen, und stellt O2 insoweit von allen Ansprüchen in vollem Umfang frei. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche gegen den Empfehler bleibt O2 unbenommen.

4.2. Bei Nichtbeachtung der Verpflichtung aus Ziffer 4.1. kann O2 den Empfehler mit sofortiger Wirkung vom Empfehlungsprogramm von O2 ausschließen sowie seinen Vertrag fristlos kündigen. Das bis dahin entstandene Guthaben verfällt ersatzlos.

 

4.3. Der Versuch, das Empfehlungsprogramm von O2 auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Empfehlers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf die erworbenen Prämien.

 

5. Anspruch auf der Prämie

 

5.1. Der Empfehler hat nur dann einen Anspruch auf die Prämie, wenn

    der Geworbene (Neukunde) die Cookies bei der Empfehler-Email aktiviert und akzeptiert und über die Empfehler-Email innerhalb einer Frist von 60 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit O2 abschließt oder
    der Geworbene (Neukunde) alternativ in einem O2 Shop bzw. über die telefonische Kundenbetreuung, unter Angabe des persönlichen Empfehlungscode (aus der E-Mail) und seine E-Mail-Adresse, innerhalb einer Frist von 60 Tagen einen rechtswirksamen Vertrag mit O2 abschließt
    der Neukunde sein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hat und
    kein Missbrauch vorliegt.

5.2.Der Empfehler erhält eine Prämie pro erfolgreicher Empfehlung. Bei Kauf von mehreren Produkten durch den Geworbenen erhält der Empfehler grundsätzlich die Prämie für das höchstwertigste Produkt.

5.3. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Provisionstabelle für das Empfehlungsprogramm zum Zeitpunkt der Versendung der Empfehler-E-Mail. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt nach erfolgreicher Aktivierung des Neukunden und kann in Ausnahmefällen bis zu 3 Monaten dauern. Bei Auswahl der Bargeld-Prämie erfolgt die Auszahlung per Überweisung auf das vom Empfehler bei der Registrierung angegebene Girokonto. Bei Auswahl von ‚My Best Number‘ erfolgt Aktivierung mit Versand der Bestätigungs-SMS. Die Prämienhöhe ist für den Empfehler jederzeit Online in seinem Freunde-werben-Konto abrufbar.

5.4. Der Empfehler hat den Anspruch auf Auszahlung der Prämie innerhalb eines Jahres nach Aktivierung des Neukunden gegenüber O2 schriftlich oder per E-Mail geltend zu machen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Auszahlung der Prämie ersatzlos.

 

6. Verwendung von Informationen und Daten

 

6.1. O2 erhebt, verwendet und nutzt die personenbezogenen Daten des Empfehlers und des Geworbenen nur im Rahmen der Abwicklung dieses Empfehlungsprogramms. Eine darüber hinausgehende Datenverwendung findet nicht statt, es sei denn, der Empfehler oder der Geworbene haben in diese eingewilligt oder O2 ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Datenverwendung berechtigt oder verpflichtet.

 

7. Laufzeit / Kündigung

 

7.1. Der Vertrag mit dem Empfehler wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2. Der Empfehler kann diesen Vertrag jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist online über das Kontaktformular in seinem Freunde-werben-Konto kündigen. O2 ist hierzu mit einer Frist von einem Monat berechtigt. Die Kündigung erfolgt in der Regel per E-Mail, sie kann im Einzelfall aber auch per Post erfolgen. Bis zur Kündigung werden Prämien durch O2 noch gezahlt und entsprechende Vorgänge noch abgewickelt. Bestehende Guthaben werden mit Vertragsbeendigung entsprechend der Provisionsstaffel an die Empfehler ausgezahlt.

7.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für O2 insbesondere vor, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus Ziffer 4 verstößt, die Leistungen im Empfehlungsprogamm in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder das Empfehlungsprogramm gewerblich nutzt.

7.4. Das Vertragsverhältnis endet automatisch, wenn der Empfehler ein Jahr keine Empfehler-Email versendet und er sich auf den schriftlichen Löschungshinweis via E-Mail nicht innerhalb eines Monats an O2 wendet, bzw. sein Freunde-werben-Konto nicht wieder aktiviert.

 

8. Sonstiges

 

8.1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.2. Mit der Anmeldung erkennt der Empfehler die Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms von O2 in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Angebot von O2 und Annahme des Empfehlers vereinbart. Das Angebot von O2 erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Die Mitteilung erfolgt in der Regel per Email, sie kann im Einzelfall auch per Post erfolgen. Schweigt der Empfehler auf das Angebot von O2 und/oder widerspricht er diesem nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern O2 den Empfehler in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Der Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrages über die Teilnahme am Empfehlungsprogramm; in der Mitteilung weist O2 auf diese Folge besonders hin.

 

8.3. Durch den Vertrag wird weder ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionär- noch ein Anstellungsverhältnis begründet. Der Empfehler ist insbesondere nicht berechtigt im Namen oder auf Rechnung von O2 rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

 

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.




sanem
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  • March 27, 2013
bei mir wurde früher zu Alice-Zeiten eine Gutschrift von 100€ für die Einrichtung von VDSL "vergessen" ( 100€ ist die Einrichtungsgebühr) Nach einem Anruf bei der Hotline, habe ich die Gutschrift auf der nächsten Rechnung erhalten... musst einfach nachhacken...


Melie
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  • December 8, 2016
Hallo ich habe meine Tochter geworben für einen DSL Vertrag mit  Festnetz. Wir versuchen seit Tagen jemanden von O2 telefonisch zu erreichen. Wenn wir schauen wie weit ihr Anschluss schon fertig ist, steht dort das er schon aktiv ist. Was jedoch nicht funktioniert da am Router immer noch die Info taste leuchtet. Der Vertrag sollte schon längst fertig sein. Auch kann ich nirgends lesen das ich meine Tochter geworben habe. Ist das vielleicht gar nicht aufgenommen wurden? 

Liebe Grüße 


Jogi
Legende
  • December 8, 2016
Moin,

hast du die Werbung wie oben beschrieben über das richtige Portal durchgeführt ?

Wenn die Info Lampe rot leuchtet, dann wartet der Router auf die Eingabe der Zugangsdaten/des Zugangspins, die du der dem Router beiliegenden Anleitung nach auf verschiedenen Wegen eingeben kannst.

Greetz


Melie
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  • December 8, 2016
Hallo, ja genau das ist dass Problem, es waren keine Zugangsdaten dabei... 


Jogi
Legende
  • December 8, 2016
Moin,

hast du die Auftragsbestätigung per Post (Rückseite beachten) oder per Mail (Spam-Ordner ?) nicht erhalten, da sollten die Zugangsdaten drin stehen.

Wenn nein, dann dürfte der Weg über mein o2 ja auch verschlossen sein, da die Zugangsdaten für das Portal ebenfalls auf der Bestätigung stehen, dann bleiben leider nur Kontakt über Hotline oder LiveChat.

Wenn ich mich recht entsinne, hat das o2-System ab und an  Probleme und "verschluckt" den Versand der Zugangsdaten.

Greetz