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Vertragsinhaberwechsel

  • February 28, 2018
  • 4 Antworten
  • 408 Aufrufe

ansch1987
Besucher:in
Ich habe am 12.02.2018 einen Antrag auf einen Vertragsinhaberwechsel gestellt, da meine Nachmieterin den Vertrag übernehmen möchte mit der Restlaufzeit. Vorher hatte ich diesen gekündigt. Nun wurde ich zwar telefonisch dreimal wegen der Kündigung angerufen (welche ich immer noch nicht einsehen kann), aber der Inhaberwechsel wurde noch immer nicht durchgeführt, obwohl dieses mir schon zweimal am Telefon bestätigt wurde. Beim gestrigen Telefonat fragte die Kollegin, was sie durchführen solle, Inhaberwechsel oder Kündigung, was mich sehr verwirrte. Die Kündigung soll bestehen bleiben, aber die Restlaufzeit übernimmt eine andere Person. Sie bestätigte nochmal den Inhaberwechsel, welcher aber immer noch nicht durchgeführt wurde. Nun möchte ich nicht, dass mein Vertrag sich durch diese Verzögerungen automatisch verlängert und der Inhaberwechsel nicht durchgeführt wird. Leider bin ich etwas ungehalten über diese Situation, da diese sich schon sehr zieht. Kann mir hier geholfen werden?

Lösung von Jogi

Moin,

dagegen spricht, dass erst der eine Auftrag ausgeführt wird und dann der andere erst eingestellt werden kann.

Somit wird der erste Auftrag (deine Kündigung) so lange alle weiteren Aufträge blockieren, bis diese durch ist (also bis zum Abschaltdatum).

Wenn der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat, da er deinen Auftrag zum Inhaberwechsel angenommen und deine bestehende Kündigung übersehen hat, ist das ärgerlich, passiert aber leider.

Den möglichen Weg habe ich dir oben aufgezeigt.

Greetz

4 Antworten

Jogi
Legende
  • February 28, 2018
Moin,

das Problem ist das, das ein bestehender Auftrag (deine Kündigung) einen weiteren Auftrag (den Inhaberwechsel) verhindert, es kann immer nur ein aktiver Auftrag vom System bearbeitet werden.

Demnach müsstest du zuerst deine Kündigung zurück nehmen, den Inhaberwechsel durchführen und dann müsste der neue Inhaber die Kündigung wieder aktivieren.

Ob dir ein Moderator da eine andere Auskunft geben kann, weiß ich nicht, aber du kannst hier gerne auf einen warten, wobei leider ungewiss ist, wann einer vorbei schaut.

Greetz


ansch1987
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • February 28, 2018
Danke erst einmal für die Antwort. Aber was spricht dagegen, es nacheinander auszuführen? Erst Kündigung, dann Übernahme. Mir wurde beides telefonisch bestätigt. Finde es sehr problematisch, dass es gesagt wird, aber nicht ausgeführt.


Jogi
Legende
  • Lösung
  • March 1, 2018
Moin,

dagegen spricht, dass erst der eine Auftrag ausgeführt wird und dann der andere erst eingestellt werden kann.

Somit wird der erste Auftrag (deine Kündigung) so lange alle weiteren Aufträge blockieren, bis diese durch ist (also bis zum Abschaltdatum).

Wenn der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht hat, da er deinen Auftrag zum Inhaberwechsel angenommen und deine bestehende Kündigung übersehen hat, ist das ärgerlich, passiert aber leider.

Den möglichen Weg habe ich dir oben aufgezeigt.

Greetz


o2_Lars
  • Moderator
  • April 5, 2018
Hallo @ansch1987,

es spricht folgendes dagegen: Du kannst keine Willenserklärung für eine andere Person abgeben (Vollmachten und ähnliche Sonderfälle mal außen vor gelassen). Durch einen Anschlussinhaberwechsel ist eine vorher bestehende Kündigung auf jeden Fall unwirksam, diese wurde ja durch eine ganz andere Person ausgesprochen.

Es kann also entweder Deine Kündigung durchgeführt werden oder aber der Anschlussinhaberwehcsel. nach dem Wechsel kann der neue Inhaber des Anschlusses unter Einhaltung der üblichen Fristen eine Kündigung aussprechen.

Gruß,

Lars