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Unrechtmäßige Sperrung des Internet Anschlusses bitte aufheben

  • January 13, 2015
  • 9 Antworten
  • 415 Aufrufe

schloeles
Besucher:in
Guten Tag,

mir wurde mein Internetanschluss gesperrt und ich erwarte, dass er spätestens morgen Abend (14.1.2015 18:00 Uhr) wieder funktioniert.

Diese Sperrung mag eine gern genutzte Methode sein, zumal reichlich Verwirrung gestiftet wird, indem mal per SMS, mal per Post Nachrichten verschickt werden - allerdings ist der offene Betrag bereits beglichen worden.

Weiterhin ist gem. eines Urteil des Landgerichts Baden Badens (Beschluss vom 03.12.2012 (Aktenzeichen 2 T 65/12) SOWIE den Normen des Telekomunikationsgesetzes eine Sperrung erst ab einem offenen  Betrag von mind. 75 Euro möglich (§ 45k Abs. 2 TKG: (2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist).

In meinem Fall waren dies lediglich 29,90 Euro, welche eindeutig nicht die notwendige Marke von 75 Euro übersteigen, sodass die Sperre keinerlei rechtliche Grundlage hat.

Da leider kein direkter Email Kontakt möglich ist und ich ohne Telefon die 20-Cent/Min-Rufhotline nicht nutzen kann, bleibt leider nur dieser Weg.

Ich bitte im prompte Rückmeldung, damit ich die notwendigen Daten zur Veranlassung der Freischaltung entsprechend weiterleiten kann.

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9 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • January 13, 2015
Beileid - aber das ist ein öffentliches Forum, das noch nicht mal die Garantie gibt, das ein O2-Mitarbeiter vor Ostern das hier liest. Solche Forderungen sollte man in nachweisbarer Form (Fax) senden.  Oder man geht zum Anwalt und erwirkt einstweilige Verfügung. Wenn schon, denn schon 😉


bielo
Legende
  • January 13, 2015
Über diesen Weg kannst du aber keine wirksame Frist setzen. Zum Urteil stehen jede Menge Beiträge im Forum. Belies dich dazu einfach.

 

schloeles schrieb: und ich ohne Telefon die 20-Cent/Min-Rufhotline nicht nutzen kann,
 

 

Ich weiß, du wirst keinen Freund in der Nähe haben, der dir ein Telefon leihen kann. Das ist wirklich traurig. Eine Hotline für 20Cent die Min gab und gibt es gar nicht. Schau mal oben rechts unter Kontakt. Da stehen die aktuellen Rufnummern.


schloeles
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 13, 2015
fax, tja.. ich kenne keine privatperson zwischen 20 und 30, die zu hause ein fax stehen hat.. deswegen kritisiere ich ja die fehlende email, an die ich meine eingescannten dokumente unter verweis auf die zusendung des originals per post wunderbar schicken könnte.

 

ich dachte das hier wäre ein o2 forum, quasi als ersatz für die fehlende email, die mir bisher überall als eines der gängigen kommunikationsmittel begegnet ist, weswegen sich hier tatsächlich o2 leute tummeln würden. wieder was gelernt! 

 

die hotline (vom mobilfunk) ist bei 19 cent die minute (jedenfalls bei meinem vertrag, da ich nicht damit telefonieren), den großen unterschied sehe ich da nicht.. festnetz hätte ich ja ironischerweise selber, aber wie gesagt, alles gesperrt. 

 

 


phonefux
Besucher:in
  • Besucher:in
  • January 13, 2015
@schloeles 

 

Bei dir wurde also nicht nur der Internetzugang, sondern auch die Telefonie über die o2-VoIP-Nummern gesperrt? Letzteres wäre in der Tat erst ab einem Rückstand von 75 € zulässig, und dann auch nur nach Androhung mit zweiwöchiger Frist. 


Klaus_VoIP
Legende
  • January 13, 2015
schloeles schrieb:
fax, tja.. ich kenne keine privatperson zwischen 20 und 30, die zu hause ein fax stehen hat..

 

Äh, wer hat denn heute noch ein Fax(-gerät)??? Es geht nur um die nachweisbare Zustellungsmethode. Habe gestern um 19 Uhr über Internet ganz soft gefaxt (ohne Gerät) und war um 21 Uhr bereits bearbeitet. Dazu noch non-repudiation -also was will man mehr?

BTW- Hat Deine Tastatur ein Shift-Problem?

 

 

 


bibabutze
Besucher:in
  • Besucher:in
  • January 13, 2015
Du hast an O2 gefaxt und es wurde am gleichen Tag bearbeitet? Mir wurde heute erst wieder im Chat gesagt allein die Registrierung im System dauert 3 Wochen...Aber das gilt dann vielleicht nur für Beschwerden...


Klaus_VoIP
Legende
  • January 13, 2015
Das kommt immer auf die Formulierung und die Rechtsfolgen für O2 an   😉

 

 

 


bibabutze
Besucher:in
  • Besucher:in
  • January 13, 2015
Der böse Kunde beschwert sich, weil O2 ganz ganz lange brauch und die guten Hotline-Mitarbeiter immer etwas anderes sagen und versprechen und nichts davon je eintritt. Böser böser Kunde droht mit Arbeit 😞  

 

 


schloeles
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • January 13, 2015
(Meine tastatur hat kein problem mit der shift taste. es ist allerdings derzeit bloß ein handy und ich habe angesichts des ganzen stresses keine lust, mir noch über die groß-/kleinschreibung gedanken zu machen; mich nervt das kleine display und langsame handyinternet grad schon zu genüge. in einer tatsächlich email wäre alles entsprechend der sprachlichen vorgaben geschrieben; wie irgendeiner von euch hier sagte, das ist offensichtlich bloß ein öffentliches forum, mit dem ich bei o2 nichts erreiche..)

 

 

"über Internet ganz soft gefaxt (ohne Gerät)" was ist "ganz soft gefaxt"? funktioniert diese art von faxen das mit einem eingescannten dokument via internet? 

 

"Dazu noch non-repudiation" und das hier?

 

ich danke für die antworten, vielleicht kann es für laien noch ein wenig ausgeführt werden?