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Unlauteres Vorgehen beim Widerruf


m-k
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Hallo zusammen,

um zur Quasi-Monopolstellung von Entega-Medianet keinen Beitrag zu leisten, habe ich zu März 2018 einen Anbieterwechsel initiiert. Von o2 wurde mir eine bei einem Vertrag zu 25MBits, eine Leistung von 16MBits an meinem Wohnort (mehrfach) zugesagt.

Die postalische Bestätigung des Auftrags erfolgte am 12.03., die Freischaltung durch den Techniker vor Ort am 21.03. Am gleichen Tag wurde klar, dass an meinem Anschluss max. 4-5MBits (eher 3-4MBits) verfügbar sind, was mir letztlich auch von o2 bestätigt wurde. Dazu gäbe es Protokolle und einen Screenshot des Technikers.

Am 22.03. wurde mir telefonisch versichert (m e h r f a c h), dass ich ganz unproblematisch von meinem 14-tägigen Rücktrittrecht gebrauch machen könne, dies ja nun besprochen, intern vermerkt sei, so ausgeführt werde und keine Probleme entstehen. Die Dame war sogar so freudlich und ich müsse mich um nichts kümmern, o2 bzw. sie persönlich  erledige dies - schließlich sie die Situation eindeutig, auch habe sie während des Telefonats mit dem Backoffice Rücksprache gehalten (stimmt, ich habe gewartet) . Auch würden mir sämtliche angefallen Kosten ersetzt, ihr tuen die Umstände leid. Es könne sich aufgrund der Ostertage ein bis zwei Wochen hinziehen. So weit so gut.

 

Heute muss ich erfahren, dass der Wiederruf abgelehnt wird, all das telefonisch vereinbarte nichtig sei und ich mit der Minderleistung entweder leben müsse, oder mich per Rechtsbeistand schriftlich "herausklagen" soll. Am 26.03 ist die rechtliche Widerrufsfrist abgelaufen. In mehreren Telefonaten davor wurde mir bestätigt, die telefonische Absprache sei gültig und schriftlich bei o2 vermerkt. Die Beschreibung stellt lediglich eine Kurzversion dar.

 

Kann ich seitens der Bundesnetzagentur Unterstützung bekommen, oder muss ich mir einen Anwalt suchen?

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Das habe ich soeben an die Bundesnetzagntur geschickt und mir von meiner Rechtschutzversicherung Adressen von "erfahren" Anwälten geben lassen.

Ist diese Form der schon nahezu hinterlistigen Hinhaltetaktik hier in der Community bekannt? Wie lange dauert es in etwa, bis auf dem nun folgenden Schriftweg endlich Klärung erfolgt - wie sind eure Erfahrungswerte?

Grüße von einem, dem mal wieder die Augen geöffnet wurden

MarK

10 Antworten

Kann so alles nicht stimmen.

Wenn die garantierte Leistung wesentlich unterschritten wird (Auftragsbestätigung lesen!), hat das nichts mit Widerruf, sondern Nichterfüllung eines Vertrages nach BGB zu tun und da gilt keine 14-Tage Frist!

Manchmal hat man den Eindruck, das speziell in solchen Dingen die Schulung der Hotliner eher unzureichend ist(überall).


m-k
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  • April 5, 2018
(Laut Vertragsbestätigung werden mind. 6MBits garantiert.)

Das ist richtig, scheint aber die Menschen, die nun das von Frau W. (Kundenbindung, o2) versprochene(!) nicht zu interessieren. Meine Bitte, mich doch nochmal durchzustellen und mögliche Missverständnisse aufzuklären, wurde abgelehnt mit: "das ist leider nicht vorgesehen".

Es nervt mich gewaltig, bei einer recht eindeutigen Sachlage Anwälte bemühen und meine Rechtschutzversicherung völlig unnötig in Anspruch nehmen zu müssen.

Diese Vorgehen seitens o2 ist - mit Verlaub - absolut mies und allerunterste Schublade.


Quatsch! Der Fehler ist in solchen Dingen zu telefonieren.

Per Einschreiben den Sachverhalt kurz und knapp darstellen einschl. der telefonischen Zusage. Dann den Auftrag stornieren wegen Nichterfüllung, Einzugsermächtigung entziehen, evtl. Router zurücksenden und fertig. 

Man kann natürlich auch mal bei GSG9 und IS nachfragen ...  😉


m-k
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  • April 5, 2018
Weißt du, vielleicht bin ich einfach nur naiv, aber bisher habe ich durch klare Kommunikation und freundlich-respektvolles miteinander keinen Ärger gehabt - insb. bei eindeutigen Sachverhalten. Meine Rechtschutzversicherung habe ich nur, weil ich ständig vergesse zu kündigen...

GSG9 ist in diesem Fall wohl die Anwaltskanzlei meines Arbeitgebers, die sich freundlicherweise für meine Rechtsbelange einbringen werden. IS wäre nicht ganz mein Stil...

Das o2 auf diese Weise Zeit und Geld schinden möchte, habe ich beim Willen nicht erwartet, weiß es nun besser. Man hat mir gerade angeraten, sämtliche Kosten und Aufwendungen die entstanden sind und weiterhin entstehen, miteinzuklagen.... Im Grunde völlig unnötig, aber wenn die Rechtsabteilung von o2 "unterbeschäftigt" ist und es auf diesem Weg laufen soll, meintwegen.

Schade, dass sich seitens o2 niemand zu Wort meldet...


  • April 5, 2018
Klaus_VoIP schrieb:

Manchmal hat man den Eindruck, das speziell in solchen Dingen die Schulung der Hotliner eher unzureichend ist(überall)
Entweder das oder man versucht erst mal mit Absicht zu mauern, weil das Groß dann die Pille schluckt und nicht über seine Rechte Bescheid weiß.

m-k schrieb:

Man hat mir gerade angeraten, sämtliche Kosten und Aufwendungen die entstanden sind und weiterhin entstehen, miteinzuklagen.... 

In §314 BGB zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigen Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Kündigung die Schadensersatzpflicht nicht ausschließt. Lass dich da aber anwaltlich beraten, welche Kosten du hierfür ansetzen kannst, als Privatperson hat man hier nicht so viele Möglichkeiten. Einfallen würden mir dazu bspw. Portierungsgebühren, Anschaltgebühren und ggfs. die Differenzkosten der Monatsbeiträge.

m-k schrieb:

Schade, dass sich seitens o2 niemand zu Wort meldet...

Jetzt wo du den rechtlichen Weg beschreiten willst, wird sich da kein Supporter mehr mit einer Aussage die Finger dran verbrennen wollen.


m-k
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  • Autor
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  • April 5, 2018

Jetzt wo du den rechtlichen Weg beschreiten willst, wird sich da kein Supporter mehr mit einer Aussage die Finger dran verbrennen wollen.

Hm, ich will das nicht - der Kollege der Servicehotline heute morgen hat mir das "geraten". Und wenn sich bis morgen nichts tut, gehen meine Unterlagen am Montag an die Kanzlei. Was anderes bleibt mir doch gar nicht übrig.

Wenn sich hier tatsächlich niemand zu Wort traut, wäre das ein weiteres, trauriges Zutun, welches nicht gerade für o2 spricht.


o2_Matze
  • Moderator
  • April 5, 2018
Hi @m-k

Wir lassen das mal prüfen. Ich würde auch sagen, dass du die Möglichkeit hast hier in diesem Fall außerordentlich zu kündigen. Warum dies im ersten Schritt abgelehnt wurde kann ich mir nicht erklären.

Wir melden uns wieder hier sobald wir Feedback aus der Fachabteilung haben. Solange bitte mit GSG9 und Co. noch warten ;-) 

VG Matze


m-k
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  • April 5, 2018
...warum ist mein Posting mit einem grünen "Erledigt" markiert?

Ich warte sehr gerne noch bis Montag, lasse mich aber ungern weiter verstricken, um dann noch mehr Aufwand (Kosten) und Umstände in Kauf zu nehmen.

Alle Namen, Telefonate, Gesprächsprotokolle usw. sind bei o2 abrufbar, meine Notizen habe ich auch - nur falls Fragen auftauchen sollten, bzw. ich zum Aufklären von potentillen Missverständnissen beitragen kann.

Danke für die zur Kenntnisnahme und einen Blick auf den Verlauf.


m-k
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  • April 5, 2018
"...in diesem Fall außerordentlich zu kündigen..."

Es ging lediglich um einen am 22.03. noch unkomplizierten Widerruf innerhalb der 14-tägigen Frist.

Ich erwarte gar keine "Sonderbehandlung", aber eine ehrliche Umgangsweise.

Auch die Erstattung angefallener Kosten wurde mir aufgrund der ungünstigen Umstände dankenswerter Weise angeboten - ich habe es nicht explizit gefordert.


m-k schrieb:

...warum ist mein Posting mit einem grünen "Erledigt" markiert?

Da steht nicht erledigt, sondern "vermutlich beantwortet" und das ist eine Jive-Funktion.

Antworten hast Du auch bekommen. Oder?  😉

Warte einfach mal ab. Hotliner sind auf Standard-Fälle geschult und nicht auf "kritische" Fälle. Da ist es eher normal Blödsinn zu hören. Die Moderatoren hier sind da wesentlich besser qualifiziert. Es hängt aber viel von den dokumentierten Umständen ab und daher schreibe ich lieber einen Brief mit 5 Zeilen als von Notizen am Telefon abhängig zu sein.