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Ungerechtferigte Mahn und Sperrkosten

  • August 24, 2014
  • 8 Antworten
  • 751 Aufrufe

ÖZ
Besucher:in
Hallo, hoffe hier versteht mich jemand. Leider konnte o2 im Juni das Geld nicht abziehen weil mein Konto nicht gedeckt war. Ich habe das sofort gesehen und gleich am nächsten Tag überwiesen. Zudem rief ich an und fragte nach ob nun ab den nächsten Mal wieder von seitens der o2 der Betrag abbgebucht wird. Mit Fr. ... telefoniert am 23.06 ca 21Uhr sagte ich müsse warten bis das Geld bei o2 ankommt und dann wieder anrufen um das Lastschriftverfahren wieder starten zu lassen. Deswegen habe ich für sen Juli auch eine Terminüberweisung angelegt da ich im Juli im Urlaub war und aus dem Ausland nicht anrufen wollte. Außerden wurden mir keine Zusatzkosten entstehen weil ich gleich bezahlt habe , so war ihre Aussage. Leider beide Aussagen falsch , was ich im nächsten Anruf bei der hotline erfuhr. Ich rief im August an um das Lastschriftverfahren wieder aufnehmen zu lassen Fr. ... 8.8 ca 11:30 sagte zu mir dass das Lastschriftverfahren automatisch wieder startet sobald mein Kontostand bei o2 im plus ist. Und auf mein Konto war anscheinend -4,41 Mahkosten von Juni. Ich sagte gut das mich gemand darüber informiert und fragte nochmalausdrücklich nach, nachdem ich die 4,41€ überwiesen habe bucht o2 wieder automatisch ab und ich bin auch nicht zu spät dran wegen der nächsten Rechnung? Nein es passt wenn ich bis zum 20.8 zahle hies es. Ich überwies die 4,41€ am 10.8. Und warte darauf das die Augustrechnung abgebucht wird. Aber wieder Fehlanzeige! Mein Router funktioniert nicht - ich ruf wieder an. Dame sagt das Internet gesperrt ist weil Rechnung offen ist. Auf meine Frage warum nicht abgebucht wird antwortet sie dass die 4,41€ noch nicht da war als die Rechung entstand. Rechnung entstand. Wahnsinn! Jetzt soll ich wieder Mahn und Sperrkosten zahlen!! Der Fehler liegt nicht an mir sondern an den Hotlinedamen die jedesmal was anderes sagen. Die Gespräche werden doch angenommen, ich bitte sie anzuhören.
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8 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • August 25, 2014
bei offenen Rechnungen unter 75€ darf gar nicht gesperrt werden (Quelle: TKG).

Bei unberechtigter Sperre kannst Du fristlos kündigen wegen Vertragsverletzung oder Gutschrift für nicht erbrachte Leistung fordern.


Libermann
Besucher:in
  • Besucher:in
  • August 25, 2014
Überles ich irgendwas? Von Telefon steht im Thread nichts spezielles.


Klaus_VoIP
Legende
  • August 26, 2014
Die 75€-Grenze gilt für alle Tele-Medien: Telefon, Internet und sogar Kabel-TV   😛

 

Zitat:

(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat.

 

Ferner ist bei NGN-Anschlüßen mit Internet auch Telefon weg. Oder überseh ich was?  😉


o2_Matze
  • Moderator
  • August 26, 2014
VoIP-Droide schrieb:
Die 75€-Grenze gilt für alle Tele-Medien: Telefon, Internet und sogar Kabel-TV   😛

 

Ist das so? Ich bin kein Jurist, aber ich vermute, das Gesetz ist schwammig ausgelegt und nicht eindeutig genug, so dass man hier beides rauslesen kann. Fakt ist aber, dass wir bei unter 75 Euro offenen Posten die Datenverbindungen sperren, sowohl bei Mobilfunk als auch bei DSL.

 

VG, Matze


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 26, 2014
VoIP-Droide schrieb:
Die 75€-Grenze gilt für alle Tele-Medien: Telefon, Internet und sogar Kabel-TV   😛

 

Wo steht das? Bitte dafür eine Quelle posten!

 

Du hast übrigens §45 Absatz 2 TKG zitiert aber nicht Absastz 1:

 

(1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.

 

Deshalb gibt es seitens der Verbraucherschützer die Forderung, diese Grenze auch auf Internetanschlüsse anzuwenden, und deswegen gab es auch das Urteil des BGH "Internet ist ein Grundbedürfnis". Daraus erfolgte bis jetzt allerdings keine gesetzliche Umsetzung.

 

VoIP-Droide schrieb:
 

Ferner ist bei NGN-Anschlüßen mit Internet auch Telefon weg. Oder überseh ich was?  😉

Richtig, und hier fehlt leider eine endeutige Regelung.
 


Klaus_VoIP
Legende
  • August 26, 2014
Fakt ist, das das TKG für ALLE Telekommunikationsdienste gilt! Das wissen die wenigsten :whistling:

 

Zitat aus TKG Begriffsbestimmungen hier  (Hab jetzt mal das Link-einfügen zur Quelle geübt)

 6."Diensteanbieter" jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig
  a)Telekommunikationsdienste erbringt oder
  b)an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt;
 7."digitales Fernsehempfangsgerät" ein Fernsehgerät mit integriertem digitalem Decoder oder ein an ein Fernsehgerät anschließbarer digitaler Decoder zur Nutzung digital übertragener Fernsehsignale, die mit Zusatzsignalen, einschließlich einer Zugangsberechtigung, angereichert sein können;
 

Da steht nichts von Telefon oder Handy!  Daher auch der Hinweis, das selbst Kabel-TV dazu gehört. Geht man in die Kommentierung und die Erläuterungen zum Gesetzentwurf, dann wird es noch deutlicher. Leider machen sich Amtsgerichte oft nicht die Mühe das genauer zu prüfen.  Bei Anwalts-Auskunftsdiensten kann man das auch gut nachlesen. Die Diensteanbieter geben auch stets nach, wenn man die Gesetzeslage ins Spiel bringt. Wetten?


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 26, 2014
Moment, ja, das TKG regelt in der Tat nicht nur Telefondienste, aber Paragraf 45 bezieht sich explizit auf Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste und nicht auf Telekommunikationsdienste.

 

Rechtlich ein kleiner aber feiner Unterschied, der dazu führt, dass § 45 von den Anbietern nur auf Telefondienste angewendet wird.

 

Dein Link geht leider nicht, aber was man braucht ist eine Definition für Telefondienst.


Klaus_VoIP
Legende
  • August 26, 2014
Jetzt müsste man nur noch wissen ob NGN oder alter Hansenet ...

Scheint mir aber egal, da sich der TE nicht rührt.