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Sonderkündigungstecht Umzug ins Ausland

  • May 10, 2019
  • 1 Antwort
  • 65 Aufrufe

yoonsongie92
Besucher:in
Hallo,

Ich habe vor einem Monat zwei mal die Kündigung mit der Abmeldung vom Bürgeramt per Post einmal per Fax an o2 geschickt und keine Rückmeldung erhalten. Da ich gestern schon aus der Wohnung gezogen bin und heute über Wien nach Korea fliege habe ich natürlich auch sehr oft angerufen. Leider konnte man mir nicht weiterhelfen und sagte nur, dass ich warten müsste..

Mit dem Sonderkündigungsrecht sollte ich doch ein Recht auf eine fristlose Kündigung haben, richtig?
Wurde nun meine Kündigung von der Sonderkündigungsabteilung bearbeitet?
Ich warte schon seit einem Monat auf eine Antwort.. Es wäre toll, wenn mir endlich jemand mehr dazu sagen könnte.

Liebe Grüße
Songie

Lösung von blablup

Falls du dich für einen Vertrag mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende entschieden hattest, kannst du ganz normal kündigen.

Hattest du dich dagegen für einen Laufzeitvertrag entschieden, so gilt:

Fristlos ist da nichts. Nach TKG beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende, geltend ab deinem Auszug. Die Abmeldebescheinigung ist nicht ausreichend, daran kann man nämlich nur sehen, dass du nicht mehr dort gemeldet bist, wo du bisher gewohnt hast.
Es wird etwas benötigt, woraus hervor geht, dass du nun deinen Wohnsitz dort hast, wo o2 die Leistung nicht anbieten kann. Also die Anmeldebescheinigung des neuen Wohnsitzes im Ausland. Alternativ zur Anmeldebescheinigung ist eine Bestätigung durch den Arbeitgeber oder Vermieter (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag) möglich. Inhaltlich kannst du dich an diesem Formular orientieren (für DSL gibt es kein Formular).

Deinem Wunsch zur vorzeitigen Beendigung eines Laufzeitvertrags kann nur entsprochen werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

1 Antwort

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  • May 10, 2019
Falls du dich für einen Vertrag mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende entschieden hattest, kannst du ganz normal kündigen.

Hattest du dich dagegen für einen Laufzeitvertrag entschieden, so gilt:

Fristlos ist da nichts. Nach TKG beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende, geltend ab deinem Auszug. Die Abmeldebescheinigung ist nicht ausreichend, daran kann man nämlich nur sehen, dass du nicht mehr dort gemeldet bist, wo du bisher gewohnt hast.
Es wird etwas benötigt, woraus hervor geht, dass du nun deinen Wohnsitz dort hast, wo o2 die Leistung nicht anbieten kann. Also die Anmeldebescheinigung des neuen Wohnsitzes im Ausland. Alternativ zur Anmeldebescheinigung ist eine Bestätigung durch den Arbeitgeber oder Vermieter (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag) möglich. Inhaltlich kannst du dich an diesem Formular orientieren (für DSL gibt es kein Formular).

Deinem Wunsch zur vorzeitigen Beendigung eines Laufzeitvertrags kann nur entsprochen werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.