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Sonderkündigungsrecht, da Anschluss nicht gegeben werden kann?

  • March 9, 2019
  • 6 Antworten
  • 156 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich bin von Bayern nach Hessen, in das Haus meiner Eltern, gezogen.

Es handelt sich um ein Einfamilienhaus. Meine Eltern haben schon seit etwa 20 Jahren den Anschluss bei der Telekom. Einen zweiten kann man nicht legen,da Einfamilienhaus. Dies habe ich O2 schriftlich mitgeteilt. Die Kündigungsbestätigung erhielt ich zum Ende der Laufzeit. Dessen widersprach ich, da O2 mir die vertraglichen Leistungen nicht erfüllen kann. O2 teilte mir dann mit, dass sie den Restbetrag der Laufzeit auf einmal abbuchen werden. Auch dessen widersprach ich. Darauf erhielt ich keinerlei Reaktion. Ich habe das Lastschriftmandat entzogen. Nun bucht O2 einfach den Betrag zur Restlaufzeit ab.

Ich kann den Tarif nicht mehr nutzen, da O2 die Leistung nicht erbringen kann, widerspreche dem Lastschrifteinzug. O2 macht was sie möchten.

Ich bin der Meinung, dass ich ein Sonderkündigungsrecht nach aktueller Rechtsprechung habe. Lastschrift kann ich zwar zurück gehen lassen, so ist hier aber auch die monatliche Grundgebühr meines Handyvertrags mit drinnen...

Lösung von o2_Matze

Hallo WiMuc.
Es tut mir leid, der DSL Vertrag ist deaktiviert, wir werden hier nichts mehr tun können.
Es besteht durchaus die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, das geht dann aber nur über die Hotline, dort können die Kollegen der Rechnungsabteilung dann alles weitere veranlassen.
VG Matze

6 Antworten

  • March 9, 2019
Du bist offenbar den falschen Weg gegangen. Du hättest erst formal einen Umzug beantragen müssen. o2 hätte dann geprüft, ob man Dich am neuen Ort versorgen kann oder nicht. Wenn nicht, hätte erst dann das Sonderkündigungsrecht gegriffen.

Der Weg, den Du leider gegangen bist, hat nun offenbar dazu geführt, dass o2 von einer regulären Kündigung zum Laufzeitende ausgegangen ist.

  • Autor
  • Besucher:in
  • March 9, 2019
Ich habe schriftlich mitgeteilt das ich umziehe und wo ich hinziehe. Prüfung war also möglich. Und wenn ich schon in die Kündigung reinschreibe, dass ich in das Haus meiner Eltern ziehe, frage ich mich welche Prüfung.
Das geniale ist. O2 hätte mir ein Angebot gesandt. Ich habe jedoch keines erhalten. Auf Nachfrage kam heraus, dass dieses Angebot nicht an meine Adresse ging. Da ich mich aber nicht zum Angebot äußere wird nun alles auf einmal abgebucht, darauf habe ich widersprochen. Wie kann man sich äußern, wenn man nichts erhalten hat und das Angebot falsch versandt wurde? Und O2 stellt sich dann quer, wenn sie einen Fehler machen!?! Und der Entzug der Lastschrift und dann dennoch abbuchen? Auch nicht gerade rechtmäßig.

  • March 9, 2019
Auch wenn Du in das Haus Deiner Eltern ziehst und auch wenn dort bereits ein Anschluss vorhanden ist, könnte o2 Dich vielleicht dort trotzdem weiterversorgen und kann und muss o2 das prüfen dürfen. Immerhin hast Du einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen, an den Du gebunden bist, auch wenn Du umziehst. Nur wenn o2 Dich dort nicht weiterversorgen kann, hast Du das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Wie man einen Umzug korrekt beauftragt, kannst Du hier nachlesen: https://www.o2online.de/service/erste-schritte/dsl-umzug/

  • March 9, 2019
Hallo,

der konkrete Schriftverkehr liegt hier im Kunden helfen Kundenforum nicht vor. Daher ist eine vollständige Beurteilung nicht möglich.

Soweit dies von mir nachvollziehbar ist hat der Kunde O2 mitgeteilt, dass er umzieht (Beauftragung Umzug sehe ich damit als erfüllt an) und dass am neuen Wohnort eine Versorgung seiner Überzeugung nach nicht möglich ist. (O2 hatte folglich die Möglichkeit, dies zu prüfen.) Aufgrund dessen hatte er den Vertrag gemäß "Sonderkündigungsrecht" gekündigt. O2 hat der "Sonderkündigung" nicht entsprochen und den Vertrag zum Ende der regulären Vertragslaufzeit gekündigt/beendet.

Offenbar gab es dazu von O2 eine Antwort in Form eines Angebotes, dass nicht an die Adresse des Kunden versandt wurde (dies verstehe ich nicht wirklich, wohin ging das Angebot stattdessen?).

Aufgrund mangender Rückmeldung hat man nun den Vertrag kumuliert und als Einmalbetrag abgebucht (auch dies verstehe ich nicht, der Kunde hat bisher seine Rechnungen korrekt bezahlt. Ich vermute, dass dies Bestandteil des nicht erhaltenen Angebots - Vergleich o. ä. ist.).

Zunächst einmal sollten Sie O2 schriftlich mitteilen, dass Sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind. Mit diesem Schreiben sollten Sie des Weiteren der Abbuchung mit Begründung widersprechen und um eine Korrektur der Rechnung ersuchen. Des Weiteren benötigen Sie das nicht erhaltene Angebot. Dort müsste man Ihnen mitgeteilt haben welche Möglichkeiten der Vertragsfortsetzung/-beendigung es gibt.

Hierzu würde ich dem Vertragspartner eine angemessene Frist (3 Wochen, sofern danach noch eine Rückbuchung möglich ist) setzen und ggf. auch die Rückbuchung des Betrages bei nicht erfolgter Beantwortung mitteilen. Den Rechnungsanteil des Mobilfunkvertrages können Sie parallel zur Rückbuchung überweisen, wobei eventuell ein Kombirabatt natürlich wegfällt.

Eine Rückbuchung ist nur sinnvoll, wenn der Fehler tatsächlich O2 zuzuordnen ist. Dies lässt sich ohne das Angebot und dem Briefverkehr nicht wirklich beantworten. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Versorgung zusätzlich zum vorhandenen Vertrag möglich ist. Da Sie diese nicht beauftragt haben wurde der Vertrag beendet inklusive einer Schadenersatzforderung für die Restlaufzeit.

Gruß

Hafe

Klaus_VoIP
Legende
.. den Anschluss bei der Telekom. Einen zweiten kann man nicht legen,da Einfamilienhaus.
Diese Annahme ist zu 99% falsch. In meinem EFHaus sind mind. 10 (in Worten ZEHN) Anschlüsse möglich. JEDES Haus bekommt im Regelfall ein dickes Kabelbündel und das lässt sich dann meist mit mehreren Anschlüssen beschalten.
Wenn die techn. Annahme falsch ist, wird die rechtliche Einschätzung natürlich auch nicht stimmen. Ich kann da nur raten sich nach BGB und TKG zu richten und keine falschen Schritte zu unternehmen, da es dann noch teurer wird.

o2_Matze
  • Moderator
  • Lösung
  • March 11, 2019
Hallo WiMuc.
Es tut mir leid, der DSL Vertrag ist deaktiviert, wir werden hier nichts mehr tun können.
Es besteht durchaus die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, das geht dann aber nur über die Hotline, dort können die Kollegen der Rechnungsabteilung dann alles weitere veranlassen.
VG Matze