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Sonderkündigungsmöglichkeit DSL?

  • September 6, 2018
  • 4 Antworten
  • 87 Aufrufe

JoelPaulin1
Besucher:in
Hallo,

Ich bin seit über 3 Jahren mobilfunk und dsl Kunde von o2 und hatte nie Probleme. Jetzt versuche ich aber meine DSL-Verbindung von Hamburg nach Oldenburg zu verlegen. Mein Gebäude in Oldenburg ist ein sehr neues (Bau fertig Winter 2017) und es gibt keine TAE-Dosis oder Kabel von o2 zu meiner Wohnung verbunden. Ich habe mit meinem Vermieter darüber gesprochen und sie möchte die Kosten für die Installation der Leitung nicht bezahlen. Ich weiß nicht, wie ich vorgehen soll. Ich bezahle derzeit für einen Dienst, den ich seit über einem Monat nicht mehr nutzen kann. Ich würde gerne wissen ob in diesem Fall eine sonderkündigung möglich ist.

Vielen Dank im Voraus,
Joel

Lösung von o2_Lars

Hallo JoelPaulin1,
wenn ich das richtig sehe, hattest Du dazu inzwischen auch Kontakt mit unserer Kundenbetreuung. Ich gehe daher davon aus, dass sich das Anliegen dann klären ließ, oder?
Gruß,
Lars

4 Antworten

bielo
Legende
  • September 6, 2018
Du beauftragst o2 mit dem Umzug des Anschlusses. Sofern o2 dann feststellt, dass sie da nicht schalten können, wird dein Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten beendet.

Klaus_VoIP
Legende
  • September 6, 2018
es gibt keine TAE-Dosis oder Kabel von o2 zu meiner Wohnung


So was gehört wie Strom, Gas, Heizung schlichtweg zum Mietgegenstand und die Verkabelung ist vom Vermieter zu stellen. Die TAE-Dose setzt der Netzbetreiber dann.

Mister79
Legende
Forum|alt.badge.img+28
  • Legende
  • September 6, 2018
Ja, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist oder eine Glasfaser FTTB oder FTTH, dann gibt es aber keinen Zwang für den Vermieter um wirklich ohne viel Ärger das durchzusetzten.

Daher wird es wohl am Ende nach nicht möglichem Schalten auf 3 Monate Sonderkündigung hinauslaufen.

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • September 10, 2018
Hallo JoelPaulin1,
wenn ich das richtig sehe, hattest Du dazu inzwischen auch Kontakt mit unserer Kundenbetreuung. Ich gehe daher davon aus, dass sich das Anliegen dann klären ließ, oder?
Gruß,
Lars