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Sonderkündigung wegen Verfügbarkeit nach Umzug

  • November 4, 2018
  • 6 Antworten
  • 593 Aufrufe

Hallo, ich habe bei O2 einen Vertrag mit 50MBit. Wir ziehen jetzt um und dort sind laut O2 Verfügbarkeitscheck Max. 16MBit verfügbar. Habe ich somit ein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag, da O2 die mit mir vereinbarten Leistung nicht erbringen kann?
Wenn ja, wohin schicke ich die Sonderkündigung? Ich habe bereits ein Fax geschickt, O2 hat darauf jedoch nicht reagiert.

Lösung von Klaus_VoIP

Schau doch erst mal in Deinen Vertrag, was dort
a) indiviuell zugesagt wurde und
b) was im Produktinformationsblatt steht
c) ob es Ausbaupläne am Ort gibt
Ferner solltest Du überlegen was eine außerordentliche Kündigung bringt, wenn die anderen Anbieter über die ebenso langsame Leitung liefern würden.

6 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • November 4, 2018
Du musst den Umzug beantragen und wenn o2 dir bestätigt, dass das Produkt am der neuen Adresse nicht verfügbar ist, kannst du den Vertrag gegen Zahlung von 3x Grundgebühr vorzeitig kündigen.

  • Autor
  • Besucher:in
  • November 4, 2018
Habe bei O2 schon angerufen. Sie meinen ich könnte ja den 50 MBit Vertrag weiterverwenden. Aber ankommen würden halt nur 16 MBit. Für mein Verständnis ist das aber nicht die gleichwertige Leistung gemäß dem Telekommunikationsgesetz. Daher bin ich der Auffassung, dass ich das Sonderkündigungsrecht habe.

  • Autor
  • Besucher:in
  • November 4, 2018
Wohin kann ich meine Kündigung denn schicken? Geht das evtl. per Fax? Wenn ja, an welche Nummer?

bs0
Legende
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  • Legende
  • November 4, 2018
Was du tun musst um eine Sonderkündigung gem. TKG zu bekommen habe ich bereits geschrieben.

Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • November 5, 2018
Schau doch erst mal in Deinen Vertrag, was dort
a) indiviuell zugesagt wurde und
b) was im Produktinformationsblatt steht
c) ob es Ausbaupläne am Ort gibt
Ferner solltest Du überlegen was eine außerordentliche Kündigung bringt, wenn die anderen Anbieter über die ebenso langsame Leitung liefern würden.

o2_Matze
  • Moderator
  • November 5, 2018
Hi Butttzze.
Wichtig ist dass du für deine Kündigung schon umgezogen sein musst. Es reicht nicht nur ein Schreiben zu schicken mit den Hinweis in X Wochen ziehe ich an eine Adresse an der die gewünschte Geschwindigkeit nicht zur Verfügung steht.
Es muss dann eine Meldebestätigung für die neue Adresse mitgeschickt werden, danach prüfen die Kollegen der Fachabteilung dann deine aoK. Die Punkte aus Klaus_VoIP letztem Beitrag solltest du auch mit in deine Überlegungen mit einbeziehen.
VG Matze