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Schadensersatz wg nicht zurückgesendete DSL-Leihgeräte

  • November 10, 2018
  • 4 Antworten
  • 325 Aufrufe

Hallo,

in meiner aktuellen Rechnung ist der Posten "Schadensersatz für nicht zurückgesendete DSL Leihgeräte" aufgetaucht.

Schön wäre es gewesen, hätte ich eine Ankündigung bzw. Aufforderung zur Rücksendung bekommen.

Nachdem mir der Techniker erklärte wie ich meinen Router anschliessen soll, ging nichts mehr, daraufhin meinte er der Router ist nun defekt und ich erhalte einen neuen, das war an einem Samstag, daraufhin habe ich nach dem Gespräch wieder alles so angeschlossen, wie ich es für richtig gehalten habe und siehe da, jetzt ging wieder alles. Als der neue Router kam, brauchte ich diesen nicht mehr. er liegt unausgepakt da und wartet darauf, das ich eine Rücksendemarke bekomme, bzw. irgendeine Ankündigung wohin das Gerät gesendet werden soll.

Kann ich jetzt davon ausgehen das ich mit der Schaden-Ersatzzahlung das Gerät gekauft habe ?
Kommt jetzt bei jeder Rechnung eine Schadensersatzzahlung hinzu ?
Bekomme ich die Schadensersatzzahlung zurückerstattet, wenn ich den Router zurücksende (Wohin ist halt die Frage) ?

4 Antworten

Jogi
Legende
  • November 10, 2018
Moin,

da das alles Leihgeräte sind - ja, die müssen zurück (und zwar der, den o2 zurück erwartet), nein, du hast den Router nicht gekauft, o2 ist noch immer Eigentümer, zurück schicken kannst du den unter mein o2 (einfach einen Rücksendeschein erstellen) und das Geld bekommst du nach 2-3 Monaten nach Eingang auf deiner Rechnung wieder gut geschrieben.

Greetz

  • Autor
  • Besucher:in
  • November 10, 2018
Vielen Dank für deine Antwort, inzwischen war ich nun im O2-Shop, der mir genau das auch alles sagte. Es ist tatsächlich so, das unbedingt der alter Router (der der jetzt gut funktioniert) zurückgesendet werden muss, es ist nicht möglich den neuen zurückzusenden, das finde ich etwas schwach.

Jogi
Legende
  • November 10, 2018
Moin,

du kannst auch den neuen zurück schicken, aber o2 könnte dann meckern.
Egal welchen du zurück schickst, bewahre unbedingt den Einlieferungsbeleg mind. 2 Jahre + Rest des Jahres auf, damit du einen Nachweis hast, dass du einen Router zurück geschickt hast.

Greetz

o2_Manga
  • November 12, 2018
Hey,
einen kostenlosen Retourenschein findest du hier: http://g.o2.de/GAF
Bitte Sendungsbeleg aufbewahren. Sobald das Gerät bei uns eingetroffen ist, bekommst du das Pfandgeld zurückerstattet.
BG Manga