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Rückgabefrist Router


Sehr geehrte Damen und Herren von O2

Sie haben mir per Email meine Kündigung zum 14.08.2019 bestätigt.

Gleichzeitig machen Sie mich darauf aufmerksam, dass mein Router zurückgegeben werden muss.

Soweit alles in Ordnung. Ich habe auch kein Problem damit, irgendwelchen Elektroschrott durch die Gegend zu schicken

Die Fristsetzung für das Zurücksenden ist aber eine absolute Unverschämtheit. Ich zitiere: "Sollten entsprechende Geräte bis zum 14.08.2019 nicht bei uns eingehen, müssen wir Ihnen den Warenwert hierfür in Rechnung stellen. "

Nach dieser Vorgabe ist es definitiv nicht möglich den Anschluß mit dem per Vertrag zur Verfüguing gestellten Router zu nutzen.

Haben Sie vielleicht dazu eine sinnvolle Anmerkung?

Hochachtungsvollst

Lösung von bielo

Schick ihn am 15.08. los.

13 Antworten

bielo
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  • Lösung
  • June 30, 2019
Schick ihn am 15.08. los.

Joe Doe
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  • Legende
  • June 30, 2019
@Gremlin2019 Aber benutze bitte das O2 DSL Retorten Portal und hebe den Einlieferungsbeleg auf.

  • Autor
  • Besucher:in
  • June 30, 2019
Danke für eure Antworten. Es geht aber nicht darum, wann und wie ich diesen Router zurückschicke, es geht darum, dass O2 eine absolut kundenunfreundliche Forderung stellt. Mein Eindruck ist, dass dieses Unternehmen sich alle Mühe gibt, Kunden, die kündigen, das Leben möglichst schwer zu machen. Und darum hätte ich gern eine Aussage von O2.

bielo
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  • June 30, 2019
Es kann einfach auch nur ein Fehler im Serienbrief sein. Kein Grund alles immer so negativ zu sehen.

schluej
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  • June 30, 2019
AGB:
"10.4 Optional bereitgestellte Router: Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden. ..."
Das bedeutet das er zum Ende wieder bei O2 sein muss...
Vermutlich reicht aber ein Einlieferungsbeleg mit einem Datum des Vertragsende.

  • Autor
  • Besucher:in
  • June 30, 2019
Wenn das jetzt das einzigste Ereignis, das fragwürdig ist, wäre, würde ich dir recht geben.

Aber es fing mit der Umstellung meines Genionvertrags an. Plötzlich war mein DSLvertrag deutlich teuer, Bestandskundenkulanz gab es nicht. Nach der Kündigung gibt es Probleme mit der Rufnummerportierung, die Kündigungsfrist ist plötzlich viel länger als im Vertrag vereinbart, In meinem Portal steht plötzlich ein neuer DSLvertrag, den ich nie abgeschlossen habe. Von der Erreichbarkeit oder besser Nicht-Erreichbarkeit von O2 sag ich mal gar nichts. Und dass die Linke scheinbar nicht weiß, was die Rechte tut, ist sicherlich nur ein subjektiver Eindruck von mir.

Aber ja, je länger ich mir das überlege, es ist sicher kein böser Wille von O2. Aber dass man dann an der Professionalität, ein positiveres Bild fällt mir gerade nicht ein, dieser Firma ins Zweifeln kommen kann, ist vielleicht verständlich.

schluej
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  • June 30, 2019
@Gremlin2019 Aber Du glaubst doch jetzt nicht das es besser wird wenn Du zu einem anderen Provider wechselst?

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  • Besucher:in
  • June 30, 2019
Schlimmer kann es nicht mehr werden und billiger ist der neue Anbieter allemal.

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 8, 2019
An O2: Ich warte immer noch auf eine qualifzierte Antwort.

schluej
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  • July 8, 2019
@o2_DSL : Germelin2019 würde um Support bitten.

o2_Manga
  • July 8, 2019
Hallo zusammen,

danke @schluej für den Hinweis, ich hab mal nachgeschaut.

@Gremlin2019: Also, der DSL Vertrag wurde ganz normal gekündigt mit einer Frist von drei Monaten zum Vetragsende. Die Kündigung war pünktlich, der Vertrag endet zum 15.08.2019. Hier kann ich keinen Fehler entdecken. Wenn du dich an einen neuen Provider gewandt hast und du deine Festnetznummer mitnehmen wolltest, hätte die Kündigung von diesem initiert werden müssen. Kündigst du selber, ist eine nachträgliche Portierung nicht möglich. Wir haben gemeinsam recherchiert, eine Exportanfrage vom neuen Provider liegt uns nicht vor.
Leider ist eine Kulanz in Sachen Kombivorteil nicht möglich. Die Spielregeln sind streng. Es gilt immer der aktuelle Tarif zur Festlegung des Rabattes. Bestandsschutz für einmal gewährte Vorteile gibt es nicht.
Was du im Internet liest, ist dein DSL Tarif nach der Systemumstellung. Es gibt keinen zweiten Vertrag. Alle Infos dazu findest du hier: https://g.o2.de/DSLMigration

BG Manga

  • Autor
  • Besucher:in
  • July 9, 2019
@o2_Manga

Vielen Dank O2 Manga, nur dass deine Antwort nichts mit meiner Frage zu tun hat.
Ich wiederhole sie noch einmal. Wenn ich meinen Vertrag bis zum letzten Tag nutze, kann ich den Router nicht rechtzeitig zurückschicken. O2 droht mir in diesem Fall, den Router in Rechnung zu stellen. Wie habe ich das zu verstehen bzw. was habe ich dann zu erwarten?
mfG

o2_Manga
  • July 9, 2019
@Gremlin2019, Verzeihung, das habe ich vergessen. Der Router soll selbstverständlich bis zum Vertragsende genutzt werden. Darauf hast du einen Anspruch. Es reicht völlig, ihn nach Ende des Vertrags zeitnah an uns zurückzusenden. Selbst wenn es mal vorkommt, daß eine umgehende Rücksendung nicht möglich ist, wird zwar nach einer gewissen Karenzzeit das Pfandgeld in Rechnung gestellt, dies aber sofort wieder erstattet, wenn der Router zurück ist und ausgebucht wurde. Das Schreiben ist leider mit einer Atmosphäre der Dringlichkeit aufgesetzt, auch wir würden uns wünschen, daß es ein wenig verbindlicher formuliert ist.

BG Manga