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Router paket vom Nachbarn verloren, ich soll zahlen

  • May 2, 2018
  • 6 Antworten
  • 147 Aufrufe

EnttäuschterKundeNr308067
Besucher:in
Hallo alle,

hatte vielleicht schon mal jemand das Problem, dass O2 einen Router zuschickt, der Nachbar das Paket annimmt und verliert? Laut Post ist es so geregelt, dass der Absender (O2) sich darum kümmern muss das Paket oder Geld von der Person wieder zu bekommen, welche das Paket angenommen hat.

Leider interessiert das O2 nicht und sie wollen das Geld jetzt von mir, obwohl das Paket nie bei mir angekommen ist.

Meine Frage ist jetzt, ob schon mal jemand diese Problem hatte und erfolgreich lösen konnte?

Ich habe einen Brief an O2 geschrieben, in dem ich die Sachlage geschildert habe.

Antwort von O2: Nicht die Schuld von O2, wenn der Nachbar das Paket verliert!

Meine Schuld ist es aber auch nicht...

Sollten O2 mir das Geld tatsächlich abbuchen, haben sie natürlich sofort meine Kündigung. Das würde ich beiden Seiten aber lieber ersparen.

6 Antworten

bs0
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  • Legende
  • May 2, 2018
Vorab: Das hier ist keine Rechtsberatung sondern eine persönliche Einschätzung der vorliegenden Situation aufgrund deiner Angaben:

Wenn weder du noch o2 die Ersatzlieferung (= Zustellung beim Nachbar) untersagt ha(s)t, ist es richtig, dass die Post dich an o2 verweist. Der maßgebliche Zeitpunkt für den Gefahrenübergang ist die Übergabe an den vertraglich bestimmten Verbraucher, d.h. erst dann wenn die Ware dem Verbraucher übergeben wurde, trägt er die Gefahr des Untergangs dieser Ware, und kann den Kaufpreis nicht mehr zurückverlangen.

Nimmt der Nachbar die Ware entgegen bleibt die Gefahr erstmal beim Händler. Der Verlust ist nämlich ein sogenannter zufälliger Untergang und o2 muss dir den Kaufpreis erstatten - es sei denn die Post hat von dir eine Bevollmächtigung, Pakete beim Nachbar abzugeben.


EnttäuschterKundeNr308067
Besucher:in
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Klar, dass es keine Rechtsberatung ist, aber sehr, sehr hilftreich. Danke!

So hatte ich mir das auch gedacht ohne es wirklich zu wissen.

Ich habe den Router nicht mal bestellt. Den hat mir O2 ungefragt wegen eines Technologiewechsels zugeschickt.

Weiß eventuell jemand, wie ich durchsetzen kann, dass O2 mir die Kosten für den Router nicht berechnet. Es geht um ca. 90 Euro. Da finde ich den Einsatz eines Anwalts irgendwie lächerlich, aber etwas anderes fällt mir ehrlich gesagt nicht ein.

Vielen lieben Dank


bs0
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  • Legende
  • May 3, 2018
Ich denke o2 weiss sehr gut, dass die 90 Euro nicht berechnet werden dürfen. Ich will hier niemandem etwas unterstellen, aber vielleicht versuchen sie nur, erstmal den vermeintlich ahnungslosen Kunden zur Zahlung zu bewegen.

Mein Tipp: Nochmal einen Brief schicken mit Verweis auf § 474 Abs. 1 und § 475 Abs. 2 BGB (Gefahrenübergang wenn der Käufer Verbraucher ist) in dem du der Berechnung aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage widersprichst.


EnttäuschterKundeNr308067 schrieb:

Weiß eventuell jemand, wie ich durchsetzen kann, dass O2 mir die Kosten für den Router nicht berechnet.
Solange der Verbleib nicht geklärt ist und kein 2. Router versendet wurde, solange besteht aus meiner Sicht gar kein Anlass zur Rechnungsstellung. In jedem Fall würde ich mich per Einschreiben absichern und nur kurz und knapp erklären den Router nicht erhalten zu haben. Eine Berechnung eines nicht erhaltenen Routers widersprichst Du ausdrücklich. Punkt!

Bei strittigen Positionen und da es sich um eine unverlangt zugesendete Warensendung handelt, darf auch keine Sperre o.a. erfolgen bei Nicht-Zahlung.

In der Zwischenzeit wird sich das hoffentlich klären.


EnttäuschterKundeNr308067
Besucher:in
Nochmal vielen lieben Dank für die Antwort und besonders die Paragraphen.


EnttäuschterKundeNr308067
Besucher:in
Danke für deine Antwort.

Einen zweiten Router habe ich bekommen, der lief dann auch nach ca einer Woche...

Ein Einschreiben habe ich bereits geschickt. Die Antwort war: nicht die Schuld von O2.

Ich werde es nochmal mit den Paragraphen versuchen.

Bzgl. Nicht-Zahlung vermute ich, dass sie das einfach einziehen werden. Mal sehen.