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Rechnung trotz Kündigung

  • January 11, 2017
  • 1 Antwort
  • 89 Aufrufe

robme2082
Besucher:in
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehr als 3 Monaten warte ich auf die Kündigungsbestätigung meines DSL Vertrages, welchen ich 2 mal schriftlich bei Ihnen gekündigt habe. Über die Hotline ist nie ein Ansprechpartner zu erreichen, entweder wird man aus der Leitung geworfen (nach 1 Stunde Wartezeit) oder nach 20 Uhr ist es eh vergeblich. Beide Kündigungen sind Ihnen zugegangen (per Einwurfeinschreiben). Meine neue Adresse haben Sie letztlich auch anhand der Kündigungen erfahren, denn plötzlich senden Sie mir einen neuen Router. Wofür? Wie in den Kündigung mitgeteilt, liegt unter meiner neuen Adresse kein Telefonanschluss und folglich auch kein O2 DSl vor. Bei Ihnen läuft einiges schief. Die beauftragte Rufnummerportierung funktioniert ebenfalls nicht mein Kabelanbieter hat von Ihnen die Info erhalten ich sei kein O2 Kunde. Sie buchen seit mehr als 6 Jahren von meinem Konto für meinen DSl Vertrag ab!

Ich erwarte von Ihnen bis spätestens 15.01.2017 eine Kündigungsbestätigung, die erteilte Einzugsermächtigung entziehe ich Ihnen hiermit nochmals. Der Vertrag ist für mich durch meine Kündigungen bereits beendet, anderweitig spreche ich Ihnen hiermit hilfsweise die fristlose Kündigung aus, da Sie die beauftragte Rufnummerportierung nicht vornehmen und in keinster Weise für mich als “ehemaligen” Kunden erreichbar sind.

Zukünftige Abbuchungen werde ich umgehend zurückbuchen lassen!

PS: Überraschend ist zudem, dass Sie mir neben meiner alt bekannten Kundennummer 32420320 noch eine 2. Kundennummer 15065174 neuerdings in Ihrem Schreiben zum Neuen Router mitgeteilt haben. Wer soll denn da noch durchblicken? Sie anscheinend nicht!

Ich bitte um Rückmeldung

1 Antwort

bs0
Legende
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  • Legende
  • January 11, 2017
In deinem ganzen Text schreibst du an keiner Stelle zu wann der Vertrag gekündigt wurde. Mit dieser information könnte man dir eventuell Tipps geben. Nur weil du umgezogen bist endet der Vertrag jedenfalls nicht.

Du befindest dich übrigens hier in einem Kunden-helfen-Kunden Forum. Hier kannst du weder eine (fristlose) Kündigung aussprechen, noch etwas fordern, (unangemessene) Fristen setzen oder eine Einzugsermächtigung widerrufen. Und was die Kündigungsbetsätigung angeht hast du sogar keinen Anspruch darauf, da es dazu keine Verpflichtung gibt. Auch schreibst du, dass du den fristgerechten Eingang der Kündigung belegen kannst (was du als Kündiger ohnehin im Zweifelsfall machen müsstest).

Warum die Portierung fehlgeschalgen ist? Sicher, dass die Vertragsinhaberdaten 1:1 übereinstimmen. Wenn nicht kann man davon ausgehen, dass das der eigentliche Grund ist.