Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Problem bei DSL Aktivierungstermin


Hallo,

ich habe mich als DSL-Wechsler für O2 entschieden und mein Aktivierungstermin ist erst in einem Monat. Da mein alter Vertrag in wenigen Tagen ausläuft, würde dies ja mehrere Wochen ohne Telefon und Internet bedeuten, also nicht gerade ein reibungsloser Wechsel.
Im Auftragsstatus sehe ich die Möglichkeit, den Aktivierungstermin auf einen deutlich passenderen Termin zu verschieben. Will ich diese Terminverschiebung in Anspruch nehmen, erscheint eine Fehlermeldung, dass beim Abschicken des Auftrags ein Fehler aufgetreten ist.

Ich würde mich freuen, wenn ich hier einem O2-Mitarbeiter meinen gewünschten Aktivierungstermin mitteilen könnte. Einer Zwischenlösung für die Zeit bis zum angekündigtem Aktivierungstermin in einem Monat, die mir zumindest eine Internetverbindung (LTE-Router,...) bereitstellen würde, wäre ich offen gegenüber, wenn die Terminverschiebung nicht durchzuführen wäre.

Viele Grüße

11 Antworten

Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • April 9, 2019
@Pimpek eine wichtige Frage: wer hat im Rahmen des Anbieterwechsel den alten Anschluss gekündigt? Ich hoffe mal es war O2 und nicht Du. Wenn es O2 war, musst Du Dir keine Sorge über eine nicht weiter Versorgung über den übermittelten Kündigungstermin machen. Das klären O2 und der Voranbieter untereinander ab. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Solltest aber selber gekündigt haben, wärst Du in der Tat in dem Zeitraum ohne Internet.
Wenn O2 deinen Anschluss im Rahmen eines Anbieterwechsel gekündigt hat, wäre eine beauftragte Terminverschiebung eher kontraproduktiv. Diese ist ja aber glücklicherweise mit einer Fehlermeldung bei Dir aufgelaufen.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 9, 2019
Danke für deine Antwort, @Joe Doe. Den Vertrag mit meinem alten Anbieter habe ich vor einem Jahr gekündigt. Früher habe ich sehr schlechte Erfahrungen gemacht als mein neuer Anbieter meinen alten Vertrag kündigen sollte. Deswegen habe ich eben selbst gekündigt. Offenbar ist die Situation um diese Angelegenheit eine Andere als früher.

Weiterhin wäre ich sehr froh, wenn mich ein O2-Mitarbeiter hier diesbezüglich kontaktieren würde.

Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • April 9, 2019
Das könnte in der Tat dann ein Problem mit der Weiterversorgung geben. Ob da O2 noch was regeln konnte, kann nur die Service Hotline oder ein O2 Moderator mit Einblick in deine Kundendaten sagen. Hoffe es stolpert bald einer hier rein.

  • Besucher:in
  • April 9, 2019
@Pimpek eine wichtige Frage: wer hat im Rahmen des Anbieterwechsel den alten Anschluss gekündigt? Ich hoffe mal es war O2 und nicht Du. Wenn es O2 war, musst Du Dir keine Sorge über eine nicht weiter Versorgung über den übermittelten Kündigungstermin machen. Das klären O2 und der Voranbieter untereinander ab. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Solltest aber selber gekündigt haben, wärst Du in der Tat in dem Zeitraum ohne Internet.


Für einen Anbieterwechsel nach § 46 TKG ist es doch nicht maßgeblich, wer wann die Kündigung ausspricht. Das Wort Kündigung kommt doch gar nicht vor (außer beim Umzug ohne Weiterversorgung). Entscheidend ist nur, daß der Kunde einen gesetzlichen Anbieterwechsel und keinen Neuanschluß beauftragt hat, dann ergibt sich aus dem TKG die Pflicht der "unterbrechungsfreien" Versorgung (max. ein Kalendertag Unterbrechung).

Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • April 9, 2019
Sämtliche Anbieter schreiben nicht ohne Grund, dass Sie die Kündigung übernehmen, damit eine nahtlose Versorgung garantiert werden kann. Bei selbst gekündigten Anschlüssen kann es halt nicht garantiert werden.

  • Besucher:in
  • April 9, 2019
Sämtliche Anbieter schreiben nicht ohne Grund, dass Sie die Kündigung übernehmen, damit eine nahtlose Versorgung garantiert werden kann. Bei selbst gekündigten Anschlüssen kann es halt nicht garantiert werden.

AG Bonn Az 106 C 129/13 widerspricht deiner Ansicht ausdrücklich.

Der Fall kommt übrigens immer dann vor, wenn der Anbieterwechsel erst nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist (z. B. 3 Monate) beauftragt werden soll. Das ist auch zulässig, niemand ist gezwungen sich ein Jahr vorher bereits an den nächsten Anbieter zu binden, sondern kann solange die Versorgung noch besteht, auf eine Aktion warten, aber dem alten Anbieter bereits rechtzeitig die Kündigung erklären. Das TKG fordert hier keine Vorlauffristen.

Wer natürlich nur wenige Wochen vor Vertragsende dann den Wechsel anleiert, wird natürlich keinen Schalttermin zum Vertragsende bekommen, aber genau dafür ist die Regelung im Gesetz ja gedacht, die Umschaltung findet dann entsprechend später statt und der alte Anbieter wird dafür übers Vertragsende hinaus entschädigt.

Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • April 9, 2019
@Pimpek ist ein Anbieterwechsel inkl. Rufnummermitnahme damals bei O2 beauftragt worden?

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 9, 2019
@Joe Doe meinen alten Vertrag habe ich vor einem Jahr gekündigt und den Anbieterwechsel inkl. Rufnummermitnahme zu O2 habe ich einen Monat vor Ende des alten Vertrages begonnen.

@JoeT1 Danke für deine Antwort. Diese Regelung würde mir ja entgegenkommen. Weißt du zufällig, wie die Weiterversorgung gehandhabt wird, wenn mein Router vom alten Anbieter nur geliehen war? Denn diesen soll ich zum Vertragsende einschicken, doch bei einer Weiterversorgung hätte ich trotzdem kein Telefon/Internet, da ich ja keinen Router hätte.
Ich denke mal, ich rufe meinen alten DSL-Anbieter morgen diesbezüglich an.

Joe Doe
Legende
Forum|alt.badge.img+37
  • Legende
  • April 9, 2019
@Pimpek das war befürchte ich zeitmäßig zu knapp. Eine Weiterversorgung kann nur O2 erreichen. Rufe am besten morgen die O2 Hotline an und frage, ob diese eine Weiterversorgung beantragt haben und vom Vorleister bestätigt wurde.

Kommst Du von Vodafone?

  • Besucher:in
  • April 9, 2019
@Joe Doe meinen alten Vertrag habe ich vor einem Jahr gekündigt und den Anbieterwechsel inkl. Rufnummermitnahme zu O2 habe ich einen Monat vor Ende des alten Vertrages begonnen.

Also genau der typische Fall, den das AG Bonn behandelt hat. Gemäß Gesetz wirst du damit bis zum Aktivierungstermin weiterversorgt. Maßgeblich ist nur, daß der Portierungs-/Wechselauftrag beim alten Anbieter eingeht, solange der alte Anschluß noch nicht abgeschaltet ist.

@JoeT1 Danke für deine Antwort. Diese Regelung würde mir ja entgegenkommen. Weißt du zufällig, wie die Weiterversorgung gehandhabt wird, wenn mein Router vom alten Anbieter nur geliehen war? Denn diesen soll ich zum Vertragsende einschicken, doch bei einer Weiterversorgung hätte ich trotzdem kein Telefon/Internet, da ich ja keinen Router hätte.


Der Leihrouter ist Bestandteil der vom Anbieter zu erbringenden Leistung. Und genau diese Leistung darf gesetzlich vom abgebenden Anbieter bis zum vollzogenen Anbieterwechsel nicht unterbrochen werden. Dabei ist unerheblich ob die Unterbrechung durch Sperrung von Zugangsdaten, Auftrennung der Anschlußleitung oder durch Einzug des Routers passiert.

Also kein Problem, du kannst den Router weiter betreiben und mußt ihn erst zurückgeben, wenn alles erfolgreich durchgelaufen ist. Daß du solange weiter bezahlen mußt, sollte klar sein. 🙂

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 9, 2019
Ich bedanke mich für eure Beiträge, @JoeT1 @Joe Doe.

Kommst Du von Vodafone?


Ich komme von der Telekom.