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Option o2 Protect Complete Flex rückwirkend stornieren


Auf meinen Rechnungen wurde die „Option o2 Protect Complete Flex“ ausgewiesen und auf Nachfrage mitgeteilt, ich hätte diese Option mittels Nichtreagieren auf die per Mail versandte Auftragsbestätigung bzw. die daraufhin erfolgte Rechnung gebucht. Ich habe der Buchung dieser Option in keinster Weise zugestimmt, sodass der Vertrag über die Option nicht zustande gekommen sein kann. Diese Rechtsauffassung vertreten auch die Gerichte, wie die diesbezüglichen Urteile des LG Bonn (27.3.2012, Az. 11 O 46/11) sowie des OLG Köln (21.9.2012, Az. 6 U 75/12) zeigen. Darin wird ausgeführt, dass es rechtlich unwirksam ist, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben.

O2 weigert sich bislang jedoch die zu Unrecht eingezogenen Beträge zu erstatten bzw. zu verrechnen.

Wie komme ich zu meinem Recht?
Rechtsanwalt?

Verbraucherzentrale? (Verbraucherzentrale Hamburg | - Wer nicht hören will... )

Bundesnetzagentur?

22 Antworten

bielo
Legende
  • May 31, 2017
Jankings schrieb:

Wie komme ich zu meinem Recht?
Rechtsanwalt?

Verbraucherzentrale? (https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fwww.vzhh.de%2Ftelekommunikation%2F228611%2Fwer-nicht-hoeren-will.aspx )

Bundesnetzagentur?

Anwalt? ja, wenn du denn Recht hast

Verbraucherzentrale? nein, da sie zum Anwalt dann raten

BundesnetzA? Nein, da nicht zuständig.

  • Wie kam es zu dieser Option?
  • Wo hast du den Vertrag gemacht?
  • Konnte man diese Option bei der Bestellung nicht abwählen?

  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Der Vertrag wurde im Internet über O2 abgeschlossen, läuft schon länger und die Option war selbst kein Vertragsbestandteil. Irgendwann erhielt ich einen Informationsanruf bei dem mir auf Nachfrage hin bestätigt wurde, dass keine Kosten anfallen, solange ich die Option nicht buche.

Plötzlich tauchten die Kosten für die Option dann in meinen Rechnungen auf. (Wie offenbar bei zahlreichen anderen Kunden, wie eine Recherche im Forum hier zeigt). Wenn man dem Bericht der Verbraucherzentrale Glauben schenken darf, scheint es (nicht nur bei O2) eine beliebte Masche zu sein, nicht erteilte Aufträge zu bestätigungen um Bestandskunden Zusatzleistungen in Rechnung zu stellen. Da am Ende wahrscheinlich nur jene mit Rechtsschutzversicherung ihren Anwalt einschalten, scheint es für viele Telekommunikationsanbieter lukrativer zu sein Ordnungsgelder zu zahlen und bei Beschwerden eine mit 5 EUR versüßte Entschuldigung zu a den Beschwerdeführer zu schicken. Ich kann natürlich nur für meinen Fall sprechen, aber wenn man die Beiträge anderer O2-Kunden liest, scheint das nicht nur ein Versehen zu sein.

Ich persönlich finde das sehr schade, da ich bislang mit O2 zufrieden gewesen bin.


bielo
Legende
  • May 31, 2017
Schreib mal nicht soviel drum herum. Hier reichen Fakten. Ob es eine Masche oder sonst was ist, kann hier dahinstehen, weil dir diese Erkenntnis keinen Nutzen bringt.

Beim Onlineantrag war diese Option nicht vorhanden oder konnte man sie nicht abhaken?

Edit:

Irgendwann erhielt ich einen Informationsanruf bei dem mir auf Nachfrage hin bestätigt wurde, dass keine Kosten anfallen, solange ich die Option nicht buche.



Das erläutere mal. Was kam danach an E-Mails?


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Wie gesagt, bei Abschluss des Vertrages war die Option kein Vertragsbestandteil. Dies zeigt sich auch dadurch, dass die Rechnungen unmittelbar nach Abschluss des DSL-Vertrages ja auch korrekt waren und keine Kosten für irgendeine Zusatzoption enthielten. Dies änderte sich erst später.

Um es nochmal kurz zu machen: Ich habe bzgl. der Option weder etwas unterschrieben noch der Buchung der Option telefonisch oder in sonst irgendeiner Weise zugestimmt.

Das Ganze "drum herum" ist lediglich wichtig, da die Urteile meine Rechtsauffassung stützen.
Es bleibt mir also wahrscheinlich doch nichts anderes übrig als den Weg des Rechtsschutzes zu beschreiten.

Danke Dir aber für Deine Antworten.


bielo
Legende
  • May 31, 2017
Glaub nicht, dass dafür die Rechtschutz zahlt.

Antworte mal auf das hier:

Edit:

 

Irgendwann erhielt ich einen Informationsanruf bei dem mir auf Nachfrage hin bestätigt wurde, dass keine Kosten anfallen, solange ich die Option nicht buche.

 

Das erläutere mal. Was kam danach an E-Mails?


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Bei dem (aufgezeichneten) Informationsanruf wurde mir das Produkt vorgestellt und Infomaterial angekündigt.

Außer den üblichen Rechnungsmails und "Spam" kam aber nichts. Selbst, wenn wie in Fällen anderer Kunden, eine Auftragsbestätigung gekommen wäre (was bei mir m.W. nicht der Fall war), würde dies ja aber nichts am Sachverhalt ändern. Denn solange ich selbst nicht zustimme, kommt lt. o.g. Urteile kein Vertrag zustande.


bielo
Legende
  • May 31, 2017
Deine Urteile sind ja toll. Aber wenn o2 erklärt, sie haben das mit dir am Telefon besprochen und dir das dann per Auftragsbestätigung nochmal bestätigt, nutzen die Urteile nichts. An die Aufzeichnung, die nur für Schulungszwecke gemacht werden, kommt man nicht ran. Sie werden dazu nach ca. 14 Tagen gelöscht.

Aber okay, verstehe dann dein Anliegen hier wohl grad nicht. Alles gute.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Du schlussfolgerst hier Dinge, die ich so gar nicht geschrieben habe! O2 hat bislang nicht behauptet, dass ich am Telefon zugestimmt hätte - auf das Glatteis will man sich dann wohl doch nicht begeben. Willst Du mir eigentlich wirklich helfen oder mich nur vom Gang zum Rechtsanwalt abbringen?

Die Urteile sind zudem nicht "meine Urteile", sondern wurden in vergleichbaren Fällen von deutschen Gerichten gefällt, denen sich m.E. auch internationale Telekommunikationsunternehmen zu fügen haben.

Ich denke, das sehen Verbraucherzentrale und Rechtschutz genauso. Ich werde dann hier berichten, wie es ausgegangen ist.

Trotzdem Danke für die Antworten und alles Gute!


bielo
Legende
  • May 31, 2017
Jankings schrieb:

oder mich nur vom Gang zum Rechtsanwalt abbringen?

 

Auf keine Fall. Ich würde da nie jemanden von abraten.

Helfen? Ja, versuche ich die ganze Zeit, aber du lässt es ja nicht zu. Deine Meinung steht fest, daher dürfte es sinnlos sein.

Man stelle sich vor, deine Eingangsfrage wäre eine ganz normale Frage ohne Anwalt usw gewesen, könnte ich mir vorstellen, dass die Antworten anders gekommen wären. Leider ist es normal geworden, dass hier Anwalt, BNetzA usw. "gedroht" wird. Vermutlich will man damit Druck erzeugen. Klappt aber nicht. So fallen dann meist auch die Antworten hier aus.

Berichte gern.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Meine Rechtsauffassung steht fest, da hast Du recht. Deswegen war meine Eingangsfrage ja auch, wie ich zu meinem Recht komme, da der normale Weg ohne Anwalt etc. über die Beschwerdestelle leider nicht dazu geführt hat, dass O2 mal überlegt hätte, wie man sich gütlich einigen könnte. Es geht mir also mitnichten darum Druck auszuüben, sondern lediglich vor Beschreitung des Rechtsweges oder anderer Wege nochmals nach einem Weg zu suchen, der das Verhältnis zwischen O2 und Kunde nicht weiter zerrüttet.

PS: Deine Meinung scheint auch festzustehen - O2 hat alles richtig gemacht und der Kunde hat das alles nur nicht verstanden. Schade.


bielo
Legende
  • May 31, 2017
Jankings schrieb:

 

PS: Deine Meinung scheint auch festzustehen - O2 hat alles richtig gemacht und der Kunde hat das alles nur nicht verstanden. Schade.

Mitnichten. o2 macht viele Dinge nicht rechtssicher.  Daher die vielen Fragen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Dann verstehe ich aber nicht, warum Du die Auffassung vertrittst, es sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, wenn ein Vertragspartner (ich) dem Vertrag gar nicht zugestimmt hat. Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass Du meiner Darstellung nicht glaubst bzw. nicht glauben willst.

Um nochmal die Verbraucherzentrale zu zitieren:

"Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. [...] Damals hatte unsere umfangreiche Beweisaufnahme das Gericht überzeugt. Es sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war."


bielo
Legende
  • May 31, 2017
Jankings schrieb:

Dann verstehe ich aber nicht, warum Du die Auffassung vertrittst, es sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, wenn ein Vertragspartner (ich) dem Vertrag gar nicht zugestimmt hat.



Hab ich?


Frechnuss
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img+5
  • May 31, 2017
bielo schrieb:

Jankings schrieb:

 

Dann verstehe ich aber nicht, warum Du die Auffassung vertrittst, es sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen, wenn ein Vertragspartner (ich) dem Vertrag gar nicht zugestimmt hat.

 

Hab ich?



Erinnert mich an den Spruch:



☺️


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Zumindest habe ich Deine folgende Aussage so verstanden:

Aber wenn o2 erklärt, sie haben das mit dir am Telefon besprochen und dir das dann per Auftragsbestätigung nochmal bestätigt, nutzen die Urteile nichts.



Dass @Fuchs diese Deine Antwort als hilfreich einstuft verblüfft mich zudem, da ich ja bereits ausgeführt habe, dass die Urteile in ebensolchen Fällen gefällt worden sind. Und ich kopiere das Zitat der Verbraucherzentrale an dieser Stelle auch gern nochmal rein:

"Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. [...] Damals hatte unsere umfangreiche Beweisaufnahme das Gericht überzeugt. Es sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war."



Aber wir drehen uns im Kreis. Ich schreibe wieder, wenn es etwas Neues gibt.


  • May 31, 2017
Die besagten Urteile sind jeweils Urteile, die aufgrund der jeweiligen, individuellen Beweisaufnahmen ergangen sind. Es gibt in der deutschen Justiz grundsätzlich nicht so etwas wie Präzedenzfälle wie in amerikanischen Filmen. Urteile von Amts- oder sogar Landgerichten haben grundsätzlich keine bindende Wirkung. Jede Partei muss also in einem neuen, konkreten Fall Fakten auf den Tisch legen. Kann o2 belegen, dass es ein Telefonat gegeben hat und in dessen Folge eine Bestätigungsmail versandt wurde, ist dies erst einmal ein Argument für o2. Kannst Du dagegen Beweise / Belege vorlegen, die Deine Position belegen, muss das Gericht alles Vorgebrachte betrachten und abwägen, Plausibilität und Glaubwürdigkeit bewerten und ein Urteil fällen, falls es nicht zu einem Vergleich kommt.

Da wir hier nicht alle Fakten kennen, können wir - schon gar nicht in einem Forum - in einer Diskussion zu irgendeinem Ergebnis kommen. Daher geht es hier auch gar nicht darum, ob wir Dir irgend etwas glauben oder nicht. Wir können hier alle nur spekulieren. Kann sein, dass Du Recht bekommst, kann aber auch sein, dass o2 Recht bekommt, falls es zu einem Verfahren kommt. Vor Gericht und auf hoher See... 😉


bielo
Legende
  • May 31, 2017
Fuchs schrieb:

 Da wir hier nicht alle Fakten kennen, können wir - schon gar nicht in einem Forum - in einer Diskussion zu irgendeinem Ergebnis kommen. Daher geht es hier auch gar nicht darum, ob wir Dir irgend etwas glauben oder nicht. Wir können hier alle nur spekulieren. Kann sein, dass Du Recht bekommst, kann aber auch sein, dass o2 Recht bekommt, falls es zu einem Verfahren kommt. Vor Gericht und auf hoher See...
Und um dies abzuwägen, dienten die Fragen. Aber, wir drehen uns im Kreis.


bs0
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  • May 31, 2017
Es steht dir frei, o2 ggf. zu verklagen. Diese Entscheidung hängt sicherlich davon ab, ob der Rechtsschutz die Kosten übernimmt. Und das hängt davon ab, wie die genaue Faktenlage ist, nach der du gefragt wurdest.


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  • May 31, 2017
Kann o2 belegen, dass es ein Telefonat gegeben hat und in dessen Folge eine Bestätigungsmail versandt wurde, ist dies erst einmal ein Argument für o2. Kannst Du dagegen Beweise / Belege vorlegen, die Deine Position belegen, muss das Gericht alles Vorgebrachte betrachten und abwägen, Plausibilität und Glaubwürdigkeit bewerten und ein Urteil fällen, falls es nicht zu einem Vergleich kommt.
Diese Aussage hat mit Vertragsrecht aber nichts zu tun. Derjenige, der eine Leistung aus dem Vertrag haben möchte, muss nachweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist.

Fallbeispiel:

Nach einem Gespräch mit der O2-Hotline sende ich O2 demnächst per Post (weil O2-Outlook ja nur einen Postausgang hat und keinen Posteingang) eine Vertragsbestätigung über das Zusenden nerviger Briefe und berechne O2 dafür fortan 30 EUR im Monat, wenn sie nicht widersprechen. Dann erkläre ich die Aufrechnung und kann künftig für lau das Internet nutzen?


bs0
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  • Legende
  • May 31, 2017
Natürlich hat das etwas mit Vertragsrecht zu tun. Dir ist ja bewusst, dass man Verträge auch telefonisch abschließen kann, wenn du daraufhin eine (fehlerhafte) Auftragsbestätigung bekommst und nicht reagierst kann ein Gericht das als Duldung werten.

Eine weitere Diskussion halte ich hier für zwecklos wenn du nicht bereit bist alle Fakten zu nennen.


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  • May 31, 2017
Das müsste dann aber für mein Fallbeispiel ebenso gelten. Und O2 wird wohl auf meine "fehlerhafte" Auftragsbestätigung auch nicht reagieren. Das zeigt doch wie abstrus das Ganze ist - zumal ich keine Auftragsbestätigung bekommen habe. Hier werden Kunden anscheinend Produkte untergeschoben, die sie nie bestellt haben. Man kann das hier im Forum zigfach lesen. Zum Teil hat O2 ja sehr kulant reagiert - bei mir leider nicht.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 31, 2017
Ich habe doch alle Fakten benannt.

Hier also nochmal:

1) O2 telefoniert mit mir, um über ein Produkt zu informieren. Auf Nachfrage wird mir versichert, dass durch das Telefonat kein Vertrag zustande kommt und ich nach Erhalt des Infomaterials entscheiden kann, ob ich die Option wählen möchte.

2) O2 berechnet plötzlich 5 EUR monatlich für die "Option o2 Protect Complete Flex" ohne dass ich die Option gebucht habe oder der Buchung auf andere Weise zugestimmt habe!!!

3) Ich bemängele das im Online-Chat und O2 bietet lediglich an, die Option für die Zukunft abzuschalten. Für die Vergangenheit könne man nichts machen.

4) Ich möchte jedoch das Geld für die Vergangenheit wiederhaben. So wie es auch in den von mir zitierten Urteilen entschieden worden ist und reiche auf Anraten der Hotline entsprechend Beschwerde ein.

5) Die Hotline teilt mir auf Nachfrage mit, dass meine Beschwerde abschlägig beschieden worden sei.

6) Um einen letzten Versuch einer gütlichen Einigung zu erreichen, schreibe ich hier im Forum und keiner geht auf meine Argumente ein, obwohl es mir genauso ergangen ist, wie zahlreichen anderen Schreiberlingen hier im Forum. Stattdessen bekommt man Tipps, warum O2 doch Recht haben könnte. Davon, dass sich O2 in zig anderen Fällen für falsche Auftragsbestätigungen entschuldigt hat, und das in meinem Fall nicht getan hat - dazu kein Wort. Ganz nach dem Credo: "Wenn Du schon nicht überzeugen kannst, stifte wenigstens Verwirrung".