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Warum O2
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o2 ist das dein Ernst?

  • August 7, 2019
  • 3 Antworten
  • 141 Aufrufe

Also mit den Kundenbetreuern komme ich leider absolut nicht weiter. Vll wird mir ja hier geholfen.

Ich habe im Dezember 2018 einen DSL-Vertrag abgeschlossen. Leider musste ich aus beuflichen Gründen im Juli wieder umziehen.
Da ich in einen bestehenden Haushalt gezogen bin, wo die Leitung schon belegt ist, habe ich um ein Sonderkündigungsrecht geben. Als Antwort bekam ich eine Absage, allerdings ohne irgeine Begründung, mit der Info ich soll meine neue Adresse angeben, um mit der Leitung umzuziehen.
Der zweite Kundenberater meinte auch, dass ich ein Sonderkündigungsrecht bekommen müsste und empfahl mir noch einmal einen Brief zu schreiben. Natürlich habe ich vorsichtshalber meine neue Adresse angegeben, da gedroht wurde, der Vertrag würde gekündigt werden und der Restbetrag mir in Rechnung gestellt.

Nach einer zweiten Absage (erneut ohne Begründung) bekomme ich nun die Info, ich hätte meine neue Adresse nicht angegeben, der Vertrag ist beendet und ich muss 1,5 Jahre auf einen Schlag zahlen, ohne dass der Vertrag wieder genutzt werden konnte.
Der nächste Kundenbetreuer meinte nur, dass man da nichts tun kann und man die Kündigung nicht zurück nehmen könnte.

Wieso kann mir eigentlich niemand eine Begründung nennen, weshalb ich kein Sonderkündigungsrecht bekomme, während mir bisher alle Kundenbetreuer gesagt haben, dass ich es bekommen würde?
Wieso heißt es, ich hätte mich nicht gemeldet und die neue Adresse für den Umzug angegeben, obwohl ich mehrmals angerufen habe und sicher gestellt habe, dass die neue Adresse hinterlegt ist?
Wieso habe ich keine Möglichkeit, etwas zu tun und soll den Restbetrag bezahlen, obwohl hier offensichtlich ein Fehler von o2 begannen wurde?

Lösung von Klaus_VoIP

Wenn Du schriftlich belegen kannst, dass o2 einen Umzugsauftrag erhalten hat, dann bist Du fein raus. Du hättest Dir nur mal die Mühe machen müssen o2 in Verzug zu setzen und Du wärst ohne Restlaufzeit raus.
Wenn es um ernsthafte Dinge geht und die nicht SOFORT laufen beim ersten Anruf, dann schreibt man nach wie vor noch einen Brief. Auch Chat, Forum, Whats-geht-App sind untauglich.

3 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • Lösung
  • August 7, 2019
Wenn Du schriftlich belegen kannst, dass o2 einen Umzugsauftrag erhalten hat, dann bist Du fein raus. Du hättest Dir nur mal die Mühe machen müssen o2 in Verzug zu setzen und Du wärst ohne Restlaufzeit raus.
Wenn es um ernsthafte Dinge geht und die nicht SOFORT laufen beim ersten Anruf, dann schreibt man nach wie vor noch einen Brief. Auch Chat, Forum, Whats-geht-App sind untauglich.

Joe Doe
Legende
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  • Legende
  • August 7, 2019
@Klaus_VoIP Hatte ich schon mal gesagt, das Du voll Old School bist. 😙
Du hast aber wieder Recht. Fristsetzung per Einschreibebrief oder Fax inkl. Sendebestätigung.

Klaus_VoIP
Legende
Old Men - stimmt, check
School - ja, war in der Schule, check
Recht - bisweilen, nur nie bei meiner Frau, check
😜