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O2 ignoriert meine Kündigung!

  • September 24, 2018
  • 4 Antworten
  • 266 Aufrufe

Liebes O2 Team,

leider gab es bei meinem Anschluss Schwierigkeiten beim Anschlusstermin und mein Änderungswunsch wurde abgelehnt.

Nachdem ich mich mehrfach absolut zeitgerecht gemeldet habe, wurde mir schriftlich ein anderer Termin 4 Wochen!!!! später mitgeteilt.

Ich habe mich daraufhin schriftlich mehrfach bei O2 gemeldet, dass ich den Vertrag, wenn möglich stornieren möchte bzw. alternativ sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige. Da ich einen Flexvertrag abgeschlossen habe,sollte dies möglich sein. Leider war dies nicht der Fall!!!

Diese E-Mails wurden bis heute ignoriert. Ich muss dazu sagen, dass ich den Anschluss bis heute nicht 1x genutzt habe!!! Zudem habe ich noch einen weiteren Festnetzanschluss, den ich jetzt ebenfalls kündigen werde.

Über eine Lösung würde ich mich freuen. Alternativ werde ich nun alle Lastschriften zurückgeben!!
Morgen geht die Kündigung dann natürlich erneut per Einschreiben erneut an O2 raus!!!

Lösung von bs0

Genauso ist es. Kein Unternehmen ist derzeit gesetzlich verpflichtet, eine E-Mail-Adresse anzubieten, aber wenn sie das tun müssen Kündigungen per Mail angekommen werden.

Übrigens: Einen Link zur Info der Verbraucherzentrale hätte gereicht statt den ganzen Text samt Ratschläge hier reinzukopieren 😉

4 Antworten

o2_Giulia
  • Moderatorin
  • September 26, 2018
Hallo halloO2Team,

eine Kündigung per Email bieten wir nicht an. Du findest alle Infos zur Kündigung hier auf dieser Seite: https://www.o2online.de/service/vertrag-tarif/kuendigung/

Viele Grüße

Giulia

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 26, 2018
Liebe Giulia,

vielen Dank für Ihre Antwort. Laut der Verbraucherzentrale gibt es hierzu eine Regelung.
Ich hänge den Beitrag der Verbraucherzentrale an.

Somit müsste O2 laut Gesetz eine Kündigung per E-Mail akzeptieren. Anscheinend ist dies noch nicht allen bekannt und ich werde dies -wie von der Verbraucherzentrale empfohlen- melden.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich O2 an die Entscheidungen des Bundesministeriums halten würde.

Auf diesem Wege bitte ich O2 meine erste Kündigung per E-Mail zu akzeptieren und mir die bereits nicht rechtmäßig abgebuchten Beträge zu erstatten.

Viele Grüße


Worauf Sie bei der neuen Kündigung per E-Mail achten sollten | Verbraucherzentrale.de 26.09.18, 21*40
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-r…orauf-sie-bei-der-neuen-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132 Seite 1 von 5

Worauf Sie bei derneuen Kündigung per E-Mail achten sollten

Stand: 17.07.2017
Seit 1. Oktober 2016 können Verbraucher die meisten
Verträge auch ohne Unterschrift kündigen. Worauf Sie bei
E-Mail und Co. achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze:
Ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge mit
Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen
anderen Unternehmen können Sie nun unter anderem
per E-Mail kündigen auf Briefen mit Unterschrift dürfen
die Anbieter nicht mehr bestehen.
Ausnahmen sind zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge.
Da braucht es weiterhin eine Unterschrift.
Damit die Kündigung reibungslos läuft, sollten Sie auf
einige Punkte achten.
Worauf Sie bei der neuen Kündigung per E-Mail achten sollten | Verbraucherzentrale.de 26.09.18, 21*40
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-r…orauf-sie-bei-der-neuen-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132 Seite 2 von 5
Seit 1. Oktober 2016 müssen Sie für eine Kündigung nur noch
einen Text schreiben - ein Brief mit Unterschrift ist nicht
mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Was das
Laut dem Bundesministerium eine
"Klarstellung" des bisherigen Gesetzes nennt, bedeutet in der Praxis eine deutliche
Aufwertung der E-Mail. Denn viele Unternehmen hatten
Kündigungen auf diesem Wege bisher nicht akzeptiert. Aber
auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie neue
Verträge nun kündigen.
Die neue Rechtslage gilt für nach dem 30. September 2016
neu abgeschlossene Verträge. In diesen darf von Verbrauchern
nicht mehr eine strengere Form als die Textform (also zum
Beispiel die so genannte "
Schriftform
") gefordert werden. Auf
entsprechende Klauseln darf sich der Unternehmer nicht mehr
berufen, weil sie unwirksam sind.
Drei Knackpunkte bei der kurzen
Kündigung
Wir begrü.en die neuen Regeln für Kündigungen sie können
helfen, bei kleinen Vertragsangelegenheiten Kosten und Zeit
sparen. Wenn Sie nun einen Vertrag
mit einem kurzen Text

kündigen
möchten, bleiben allerdings drei Knackpunkte:
1. Machen Sie klar, wer Sie sind und welchen Vertrag Sie
Ausnahmen vom neuen Gesetz
Wichtige Verträge, die weiterhin nicht per E-Mail
gekündigt werden können, sind:
notariell beurkundete Verträge (z.B. Kauf von
Grundstücken und Ehevertrag)
Mietverträge
Arbeitsverträge
!
Worauf Sie bei der neuen Kündigung per E-Mail achten sollten | Verbraucherzentrale.de 26.09.18, 21*40
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-r…orauf-sie-bei-der-neuen-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132 Seite 3 von 5
kündigen möchten. Das Unternehmen muss Sie eindeutig
identifizieren können. Das ist auch in Ihrem Interesse: So
können Fremde nicht einfach eine kurze E-Mail oder SMS
dorthin schicken und um die Kündigung Ihres Vertrags bitten.
Schreiben Sie also zum Beispiel von einer E-Mail-Adresse oder
Mobilnummer aus, die beim Vertragspartner hinterlegt ist.
Geben Sie weitere Informationen an, die er bereits hat, etwa
Ihre Anschrift. Auch Kunden- und Vertragsnummern sind
wichtige Informationen.
Kann das Unternehmen ihre Kündigung nicht zuordnen, da sie
beispielsweise keinen erkennbaren Absender enthält, laufen
Sie eventuell Gefahr wichtige Fristen zu verpassen.
2. Sie müssen bei einer Kündigung im Streitfall beweisen
können, dass sie zugegangen ist. Ein gutes (aber teureres)
Hilfsmittel dafür ist es bei Briefen, ein Einschreiben mit
Rückschein zu verschicken. Für E-Mails können Sie bei
mancher Software zwar eine Empfangs- oder Lesebestätigung
anfordern. Ob Ihr Gegenüber sie allerdings abschickt oder eine
solche Bestätigung vor Gericht überhaupt hilft, ist unklar.
Speichern Sie die Nachricht auf jeden Fall in Ihrem
Postausgang oder drucken Sie sie aus (inklusive der
Zieladresse und des Zeitpunkts, zu dem Sie sie verschickt
haben). Lassen Sie sich die Kündigung bestätigen (zum
Beispiel mit der Formulierung: "Bitte bestätigen Sie mir
binnen 14 Tagen den Erhalt der Kündigung sowie den
Kündigungstermin.").
3. Achten Sie darauf, dass der digitale Kanal möglichst sicher
ist. Einige E-Mail-Provider wie zum Beispiel GMail von Google
räumen sich
in ihren Datenschutzbestimmungen
das Recht

ein, die Inhalte von Nachrichten zu analysieren. E-Mails
werden bei vielen Providern außerdem ohne Verschlüsselung
und damit im Klartext verschickt. Solche Nachrichten werden
häufig mit einer Postkarte verglichen: Wer sie in die Hände
bekommt, kann den Inhalt problemlos mitlesen.
Auf was Sie bei der Verschlüsselung von E-Mails achten
können, beschreibt zum Beispiel
das Bundesamt für

Worauf Sie bei der neuen Kündigung per E-Mail achten sollten | Verbraucherzentrale.de 26.09.18, 21*40
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-r…orauf-sie-bei-der-neuen-kuendigung-per-email-achten-sollten-13132 Seite 4 von 5
Sicherheit in der Informationstechnik
.

Schreiben Sie über soziale Netzwerke oder Messenger-Apps,
kann es ebenfalls sein, dass Ihre Daten nicht gut geschützt
sind.
Bei wichtigen Kündigungen bleibt
das Einschreiben ein gutes Mittel
Geht es um besonders sensible Verträge, wichtige Fristen oder
hohe Summen, sollten Sie weiterhin ein Einschreiben mit
Rückschein in Betracht ziehen. Das kostet zwar einige Euro, ist
aber ein bewährtes Mittel, sicher zu kündigen. Wer ein
Faxgerät besitzt, kann auch per Fax mit sogenanntem
qualifiziertem Sendebericht kündigen.
Wie es mit dem neuen Gesetz per E-Mail und Co. in der Praxis
geht und welche Probleme diese digitale Kündigung mit sich
bringt, wird sich im Zweifel erst noch vor Gerichten
herausstellen müssen.
Melden Sie Ihr Problem dem Marktwächter Digitale Welt
Mit dem Projekt Marktwächter Digitale Welt
beobachten und analysieren die
Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus
Sicht der Verbraucher. Über ein
Beschwerdeformular können Sie unseren Experten
Ihre Probleme mit digitalen Produkten oder
Beobachtungen
zu aktuellen Entwicklungen
melden.
Individuelle Beratung gibt es bei der
Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland.
Hier

finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe
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Impressum

  • September 27, 2018
o2 steht offenbar auf dem Standpunkt, dass diese Regelung nicht gilt, wenn man überhaupt keinen E-Mail-Support anbietet. Rechtlich ist zwar grundsätzlich alles so, wie Du schreibst und zitierst, aber leider hat man die Anbieter nicht dazu verpflichtet, einen E-Mail-Support allgemein oder wenigstens speziell und verpflichtend für Kündigungen vorzusehen.

bs0
Legende
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  • Lösung
  • September 27, 2018
Genauso ist es. Kein Unternehmen ist derzeit gesetzlich verpflichtet, eine E-Mail-Adresse anzubieten, aber wenn sie das tun müssen Kündigungen per Mail angekommen werden.

Übrigens: Einen Link zur Info der Verbraucherzentrale hätte gereicht statt den ganzen Text samt Ratschläge hier reinzukopieren 😉