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Warum O2
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Nummerportierung

  • April 5, 2018
  • 3 Antworten
  • 100 Aufrufe

Wolsch2512
Besucher:in
Ich habe im Januar 2018 telefonisch einen DSL M  Vertrag abgeschlossen. Vertragsbestandteil und Zusage war, Nummerportierung und Kündigung des Altanschlusses (Easybell ).

Am 20.2.18 sollte die Umschaltung erfolgen. 

Da der Telekommitarbeiter dabei Probleme hatte, kamen 2 Tage später andere Techniker, die den Anschluss am Übergabepunkt im Haus neu anschlossen. Am 15.03.18 kamen erneut Telekommitarbeiter und schalteten den Anschluss auf o2 um. Da ich unter meiner alten Festnetz Nummer nicht erreichbar war, rief ich die o2 Hotline an. Da wurde mir mitgeteilt, dass die Nummerportierung nicht geklappt hat, obwohl ich das Portierungsgormular schon im Januar zu o2 gefaxt habe. Dann bekam ich noch mit, dass mein alter Anschluss nicht durch o2 gekündigt worden ist und ich dadurch jetzt 2 Monate 2 Veträge bedienen und bezahlen muss. (O2 und easybell) Mehrkosten für mich 60 Euro.

Da mein Vertrag mit o2 erst ab 15.03.18 zustande kam, widerrief ich am 26.03.18 den Vertrag bzw. bat um eine Gutschrift und die Nummerportierung. Als Antwort kam nur - der Vertrag ist nur nach Ablauf der 24 Monate möglich. Jetzt zahle ich doppelt und bin nicht mehr unter meine alten Nummer erreichbar. Geht man so mit Neukunden um? Bitte regelt das sonst muss ich einen Anwalt einschalten.

3 Antworten

bielo
Legende
  • April 5, 2018
Was soll da geregelt werden? Ein Widerruf war nicht mehr möglich. Die Portierung sollte o2 nochmal anstoßen. Wende dich dazu an die Hotline.


o2_Lars
  • Moderator
  • April 5, 2018
Hallo @Wolsch2512,

das liest sich ja wild.

Es war für die Schaltung des o2 Anschlusses also erforderlich, dass im Haus selbst Arbeiten vorgenommen werden? Lief der alte Anschluss denn noch nutzbar weiter? Was hat der alte Anbieter denn als Deaktivierungsdatum bestätigt? Sofern Du Dein Aniegen noch nciht über die telefonische Kundenbetreuung klären lässt, können wir hier gerne einmal einen Blick darauf werden, hinterlege dafür bitte einmal Deine Festnetznummer (die Dir in der Bestätigung mitgeteilt wurde) im Forenprofil und melde Dich dann hier erneut, wir schauen dann gerne einmal nach.

Gruß,

Lars


Au Backe!

1. Fehler : telefonisch

So was mach ich nur noch mit dem Handwerker am Ort, den ich gut kenne. Ansonsten empfehle ich immer schriftliche Aufträge, die eindeutig sind bezüglich Umfang und Bedingungen.

2. Fehler (bei Dir und/oder O2): wurde die Portierung wirklich schriftlich bestätigt? Dann gilt der Vertrag erst als erfüllt, wenn alle Vertragsinhalte erbracht sind. Wenn das Portierungsformular (auch zwecks Kündigung Altvertrag) verlorenging und Du keinen Beleg hast, dann seh ich schwarz. Dann besteht auch die Möglichkeit die Nummer komplett zu verlieren.

Die Portierung sollte IMMER direkt auf dem schriftlichen Vertrag stehen, ansonsten ist das wie Russisch-Roulette. 😮

Und abschließend dazu:

... sonst muss ich einen Anwalt einschalten

Der wird Dich sofort nach den belegbaren Unterlagen fragen. Ohne Belege (vergl. 1.) kannst Du Dir die Kosten sparen! 😉