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Mein DSL-Vertrag wurde ohne mein Einverständnis von 1 Monat auf 24 Monate Vertragslaufzeit geändert

  • August 14, 2018
  • 7 Antworten
  • 97 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem per Email am 09.08.2018 übermittelten Schreiben vom 06.08.2018 bestätigen Sie mir eine Änderung meines DSL-Vertrages auf eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Diese Änderung habe ich nie veranlasst, nie gewünscht und ich widerspreche dieser Änderung ausdrücklich! Meine Mindestlaufzeit soll auch zukünftig bei einem Monat bleiben.

Außerdem habe ich mich auch sehr gewundert, warum in Ihrer Rechnung (M211180201789564) vom 29.06.2018 für den gesamten Juli bezahle, jedoch den gesamten Juli kein Internet von O2 nutzen konnte. Dieser Fehler wird auch in der Rechnung (M211180203618126) vom 30.07.2018 nicht korrigiert. Anstatt dessen wird mir eine Servicegebühr in Rechnung gestellt obwohl ich zweimal vergeblich freigenommen hatte und kein Techniker erschienen ist. Weshalb mir auch den gesamten Juli kein Internet von O2 zur Verfügung gestellt wurde.

Ich bitte Sie die vorgenannten Fehler umgehend zu korrigieren.

Lösung von o2_Lars

Hallo,
leider ist die E-Mail-Adresse, die Du zur Anmeldung nutzt nicht mit einem Kundendatensatz verknüpft, so dass ich keinen Blick in den Vorgang werfen kann.
Wie Klaus_VoIP schon geschrieben hat, ist im Falle eines nicht gewollten Tarifwechsels der in der Widerrufsbelehrung angegebene Weg der empfehlenswerte, dort ist direkt eine E-Mail-Adresse genannt.
Ich würde in diesem Fall auch nicht zwingend von einem gewollten oder bewussten Vorgang ausgehen, letztendlich arbeiten auch bei uns nur Menschen, unter Umständen ist hier einem Mitarbeiter einfach nur ein Missgeschickt unterlaufen.
Ich bin sicher, dass sich das ganze schnell klären lässt :-)
Gruß,
Lars

7 Antworten

Jogi
Legende
  • August 14, 2018
Moin,

das alles solltest du lieber schriftlich per Post oder Fax bei o2 einreichen, ein öffentliches Forum ist nicht der richtige Ort dafür, wobei ich auch alleine zur Fristenwahrung in einem solchen Fall nicht hier auf einen Moderator warten würde.

Greetz

Danke, das werde ich auch noch zusätzlich. Versuche es jetzt auf allen Kanälen nachdem es ja nicht gerade einfach ist mit O2 in Kontakt zu treten.

Klaus_VoIP
Legende
  • August 15, 2018

Versuche es jetzt auf allen Kanälen ...


Es reicht einen richtigen Kanal (z.B. aus der Widerrufsbelehrung) zu wählen ...

Eigentlich reicht es einen Kanal zu wählen. Eigentlich sollte ich jedoch auch keine Vertragsänderung untergejubelt bekommen. Wäre ich jetzt für die Zeit aus der Widerrufsbelehrung im Urlaub gewesen oder hätte aus irgend einem Grund meine Emails nicht lesen können (z.B. wie vorgefallen, den Monat kein Internet aufgrund fehlender Freischaltung), wäre mein Vertrag ohne irgend ein Mitwissen meinerseits gegen meinen Willen geändert worden.

Eigentlich kann man Unternehmen auch per Mail kontaktieren oder kriegt zumindest eine Bestätigung über das Vorgehen nach den nur begrenzt hilfreichen Telefongesprächen. Ein solches Abstimmen auf dem "kurzen Dienstweg", um dem Kunden Aufwand und Kosten zu ersparen, scheint ja leider nicht möglich.

Also Danke für den Hinweis, mein Vertrauen in das eigentlich normale Vorgehen bei solchen Angelegenheiten ist jedoch nach den Erfahrungen mit O2 stark eingeschränkt.

Klaus_VoIP
Legende
  • August 15, 2018
??? Du schreibst in Rätseln, da es speziell für Widerrufe eine eigene Email-Adresse gibt.

Vielen Dank, habe diese Email-Adresse nun genutzt. Beim Suchen auf der Homepage habe ich vorher leider keine Email-Adresse gefunden, nur den Hinweis man solle das Forum, Telefon oder Chat-Bot nutzen.

Mein Unmut über die untergejubelte Vertragsänderung ist entsprechend groß und wie ich denke kein Rätsel. Telefonisch habe ich schon letzte Woche mit O2 Kontakt aufgenommen aber auch noch keine Bestätigung zum Nachweis erhalten. Verlassen möchte ich mich da leider auf mündliche Zusagen nicht mehr.

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • August 16, 2018
Hallo,
leider ist die E-Mail-Adresse, die Du zur Anmeldung nutzt nicht mit einem Kundendatensatz verknüpft, so dass ich keinen Blick in den Vorgang werfen kann.
Wie Klaus_VoIP schon geschrieben hat, ist im Falle eines nicht gewollten Tarifwechsels der in der Widerrufsbelehrung angegebene Weg der empfehlenswerte, dort ist direkt eine E-Mail-Adresse genannt.
Ich würde in diesem Fall auch nicht zwingend von einem gewollten oder bewussten Vorgang ausgehen, letztendlich arbeiten auch bei uns nur Menschen, unter Umständen ist hier einem Mitarbeiter einfach nur ein Missgeschickt unterlaufen.
Ich bin sicher, dass sich das ganze schnell klären lässt :-)
Gruß,
Lars