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Mahnungen und Schufadrohungen obwohl kein Anschluss bei O²

  • July 19, 2013
  • 6 Antworten
  • 282 Aufrufe

Matze480
Besucher:in
Hallo,

 

anliegende Kündigung habe ich bestätigt bekommen als ich zur Telekom wechselte.

Es wurde auch abgeschaltet und durch den neuen Anbieter leider nicht pünktlich versorgt.

Ich hatte keinen Anschluss mehr. Dann bekomme ich plötzlich von O² Rechnungen, trotz Abschaltung und Kündigungsbestätigung.

Der Support meint, die Kündigung wurde storniert. Das habe ich aber nicht. Auch wurde durch mich keine Rufnummernmitnahme (Portierung) beauftragt.

Wenn O² der Meinung ist, ich hätte einen Vertrag sollen Sie mich eben versorgen. Also Störung gemeldet.

Der O2-Techniker rief mich an und meint, hier ist alles abgeschaltet und alle Daten gelöscht und die Rufnummer beim neuen Anbieter. Es müsse buchhalterisch noch ein Vertrag laufen aber technisch nicht. Er kann mich nicht wieder anschalten.

Warum ich trotzdem Rechnungen bekomme wurde nie geklärt.

Zwischenzeitlich schaltete mich der neue Anbeiter an.

Trotzdem weiter Mahnungen von O2. Angeblich Abschaltungsandrohung.

Ja was wollt ihr denn abschalten, wenn ich keinen Anschluss bei euch habe?

Neues Schreiben, es wurde abgeschaltet. Ja was denn ? Und bei wem? Ich kann telefonieren und surfen über Telekom!

Ich zahle doch nicht zwei Anschlüsse, obwohl einer der beiden gekündigt ist.

Ich hatte ja auch die Endgeräte bereits zeitig an O² zurück geschickt !

Nun droht man mier wie anliegend mit Schufaeintrag!

Und das wegen nicht erbrachter Leistung und Anbieterwechsel?

Ist das gängige Praxis?

Jede Möglichkeit das zu klären wird im keim erstickt mit den schönen schriftlichen Satzbausteinen:

".... kann ich Ihrer Reklamation leider nicht entsprechen und bitte Sie von weiteren Anfragen zu diesem Thema abzusehen.". Ganz schön frech. Ist das Kundenfreundlichkeit?

 

Mein neuer Anbieter hat folgendes Problem, beim Versuch das für mich zu regeln:

Er erreicht bei der Servicehotline nicht fachkundiges Personal. Alle nicht zuständig.

Die Rufnummer , die er intern zur Klärung im System hat, gibt es nicht mehr.

Nachdem er einen First Level Supporter erreicht hat, ist dieser am nächsten Tag plötzlich nicht mehr bei O2 beschäftigt. Aussage: "Der Herr XXXX arbeitet hier nicht bei uns."

An wen muss sich die Telekom intern wenden, dass es unter den Anbietern geklärt werden kann?

Der Kunde ist immer der leidtragende, bishin zur Schufa?!!! Leute!!

 

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6 Antworten

zündi
Einsteiger:in
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  • Einsteiger:in
  • July 19, 2013
Wurde denn jetzt portiert oder nicht? Falls ja, würde ich nur die Portierungsgebühr bezahlen und alles andere nicht. Falls nichts portiert wurde, würde ich gegen sämtliche Forderungen Widerspruch einlegen (schriftlich per Einschreiben), die Zahlung verweigern und dann die Sache einfach aussitzen. Schufa-Eintrag gibts nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen. Anschluss sperren geht nicht, weil keiner bei o2 existiert und die Telekom denen was hustet. Und unabhängig davon, ob portiert wurde oder nicht, führt ein Portierungsauftrag nicht zur Rücknahme einer zuvor ausgesprochenen Kündigung.

 

gruß, zündi


Sandroschubert
Legende
Leider sehen wir nicht wie sich der Betrag zusammensetzt. Vielleicht wird hier noch Hardware angemahnt (diesem würde ich widersprechen), oder oder oder. Daher würde ich mit diesen Daten keinen Tip geben.

 

Gruß Sandroschubert


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 19, 2013
Allgemein kann man trotzdem sagen, dass man (wie auch in der Mahnung angegegebn) unstrittige Forderungen umgehend begleichen soll und allen anderen schriftlich widersprechen. Sollten unklare Forderungen dabei sein muss o2 diese auf Anfrage genau angeben. Das gilt u.a. für die Berechnung der Verztugszinsen.

 

Wie Zündi bereits geschrieben hat ist ein Eintrag bei der Schufa nicht einfach so möglich, auch wenn das in dem Schreiben so aussieht.


o2_StefanX
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  • Team
  • July 20, 2013
zündi schrieb:
Wurde denn jetzt portiert oder nicht? Falls ja, würde ich nur die Portierungsgebühr bezahlen und alles andere nicht. Falls nichts portiert wurde, würde ich gegen sämtliche Forderungen Widerspruch einlegen (schriftlich per Einschreiben), die Zahlung verweigern und dann die Sache einfach aussitzen. Schufa-Eintrag gibts nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen. Anschluss sperren geht nicht, weil keiner bei o2 existiert und die Telekom denen was hustet. Und unabhängig davon, ob portiert wurde oder nicht, führt ein Portierungsauftrag nicht zur Rücknahme einer zuvor ausgesprochenen Kündigung.

 

gruß, zündi

Er hatte nicht vorher gekündigt. Kündigung wurde durch den neuen Anbieter im Rahmen der TAL Übernahme ausgesprochen. Diese hat der neue Anbieter aber storniert.

 

Gruß

Stefan

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • July 20, 2013
In einem anderen Thread schreibt er aber, dass er bereits eine Kündigungsbestätigung hat. Und somit wären wir beim altbekannten Problem, dass o2 Vertragskündigungen storniert wenn der neue Anbieter die Rufnummermitnahme storniert. Eine Rücknahme der Kündigung ist damit aber nicht möglich, weder für den neuen Anbieter noch für o2.


Matze480
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • July 22, 2013
Richtig. Ich hatte eine Kündigungsbestätigung.

Eine Rufnummernportierung war nicht gewünscht.

Hat aber die Telekom einfach gemacht , da sie den neuen Anschluss mit neuen Nummern nicht zeitig schalten konnte. Man wollte mich wohl notversorgen, was nicht klappte.

Daher hatte ich keinen Anschluss auf beiden Seiten. Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen siehe Anhang, wobei man hier für 3 Monate Gebühren verlangt zzgl. noch nicht abgerechneten Monat.

Auch die erste Kündigungsbestätigung ist im Anhang an der ich bis heute festhalte.

Kündigungsfrist hatte ich als Alice-Kunde 14 Tage.

Der "Portierungsauftrag" !!

Und Aufstellung der Forderungen.

Es erfolgte auch keinerlei Info an mich, dass die Kündigung storniert wurde durch die Telekom.

Somal ich nicht entmündigt bin und immernoch vertragliche Dinge selbst zu entscheiden habe. dazu gehören auch vertragliche Willenserklärung, auch eine Stornierung einer Kündigung- so meine ich.