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Löschung der Einstellungen durch TR.069: VPN freischalten lassen

  • April 10, 2019
  • 27 Antworten
  • 671 Aufrufe

Hallo,
ich erhielt heute Nacht die Mitteilung der FritzBox, dass alle Einstellungen zurückgesetzt wurden. Somit habe ich weder per VPN noch über myFritz Zugang zur FritzBox.
Das ist insofern tragisch, da die FritzBox über 200km entfernt in einer Ferienwohnung steht und wir keinen phyischen Zugriff darauf haben.

Wenn o2 die Einstellungen löscht, sollte es ja auch möglich sein, den VPN oder myFritz wieder aktivieren zu lassen?
Ansonsten entstehen uns Mehrkosten von über 200€, das sehe ich ehrlich gesagt nicht ein, wenn o2 ohne Ankündigung alle Einstellungen löscht.
Über Hilfe wären wir sehr froh...

MfG

Lösung von Klaus_VoIP


Im Leistungsverzeichnis wird übrigens von einer Verfügbarkeit von 98,5% pro Kalenderjahr gesprochen. Das würde einen Ausfall von maximal 6 Tagen / Jahr entsprechen.

Der Anschluß ist vermutlich nicht ausgefallen, sondern man muss nur die Konfiguration anpassen.

Als Anbieter würde ich davon auch nicht ausgehen - außer man wird darüber explizit informiert und man weist darauf hin, bei Beantragung der Umstellung, so wie wir es gemacht haben.

Was hilft es denn hier rumzudiskutieren? Was eigentlich los ist, siehst Du erst, wenn Du die Technik am Anschlussort prüfst. Ohne Deine Mitwirkung wird sich nichts bewegen. Ist nun mal so. Ob jetzt der Auslöser o2, AVM, Telekom, Erdstrahlen oder der Heilige Geist war, kann Dir nicht mal meine Kristallkugel sagen. 😉

27 Antworten

westend-b7
Einsteiger:in
Wenn nur bei „Automatische Einrichtung durch den Dienstanbieter zulassen“ ein Haken gesetzt ist, kann o2 doch nichts löschen oder verändern. Um die Telefonie automatisch einzurichten, genügt doch der erste Haken. So ist es bei mir immer schon.


Klaus_VoIP
Legende
... wenn o2 ohne Ankündigung alle Einstellungen löscht.
Das gehört doch zum Service dazu. 99% der Kunden sind froh drüber und das 1%, bei dem das nicht passt kann doch manuell Vorsorge(Beitrag zuvor) treffen. Mir gefällt es auch nicht und daher ist die Fernkonfig abgeschaltet und seit 3 Jahren kein einziges Problem damit.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 10, 2019
Mag sein, dass man das entsprechend einfach deaktivieren kann. Davon geht man als normaler Nutzer trotzdem nicht aus. o2 hätte ja wenigstens in einer E-Mail darüber informieren können. Bei all den DSL-Verträgen, die wir bisher bei der Telekom hatten, ist das jedenfalls nie passiert.
Jetzt weiß ich's, kann das aber ohne Zugriff auf den Router natürlich auch nicht ändern.

  • April 11, 2019
Moin Moin,
hmmm
  • Welcher normale Nutzer hat eine Fritzbox,
  • richtet ein VPN ein
?

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 11, 2019
  • Welcher normale Nutzer hat eine Fritzbox,
  • richtet ein VPN ein

Jeder, der von außen auf die FritzBox zugreifen muss.

Wäre vielleicht mal gut, wenn sich ein o2-Mitarbeiter dazu äußern könnte, ob die Einstellungen bzgl. VPN wiederhergestellt werden können und warum man nicht wenigstens über einen Reset informiert wird.

westend-b7
Einsteiger:in
Zugriff von außen auf die FritzBox ist auch über MyFritz möglich, sogar aus der ganzen Welt.
Updates oder Änderung der Einstellungen etc. mache ich über MyFritz, obwohl Updates auch über Auto-Update möglich sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, warum o2 die Werkseinstellungen laden sollte. Da muss etwas anderes vorgefallen sein. Nach einem reinen Update sollte ja ein Zugriff über MyFritz noch möglich sein.

o2_Lars
  • Moderator
  • April 13, 2019
Hallo @RikusHus.de,
es werden keinerlei Einstellungen, die ein User am Router vornimmt durch uns gespeichert.
Gruß,
Lars

Mister79
Legende
Forum|alt.badge.img+28
  • Legende
  • April 14, 2019
Was ist denn wenn du die Seite myfritz.net aufsuchst. Wird dort die Fritzbox aufgeführt?

Mit etwas Glück bekommst du Zugriff darüber. Ich habe im Moment auch das Problem, dass ich über die App nicht auf die Box meiner Schwiegermutter komme. Da muss ich erst hin den Schlüssel abgleichen. Aber über myfritz.net klappt der Zugriff vom Desktop aus super.

Probiere es doch bitte mal.

Mister79
Legende
Forum|alt.badge.img+28
  • Legende
  • April 14, 2019
Als nächstes würde mir noch einfallen. Lars sollte sich eigentlich einwählen können, über die Schnittstelle. Eventuell wäre er so nett, und würde im schlimmsten Fall den Haken bei myFritz wieder setzten....


Klaus_VoIP
Legende
Eingriffe am Kundensystem sind, wenn überhaupt möglich, sicher streng untersagt. Außerdem müsste Lars da sein und die O2-Systeme laufen. Es ist aber offenbar Wartungs-Wochenende. Deswegen kommt man nirgends in sein Portal.

o2_Lars
  • Moderator
  • April 15, 2019
Und außerdem überschätzt @Mister79 die Möglichkeiten, die uns TR-069 zur Verfügung stellt. Ein Zugriff auf die GUI ist nicht möglich. Und das ist auch sehr sehr gut so.
Gruß,
Lars

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 17, 2019
Was ist denn wenn du die Seite myfritz.net aufsuchst. Wird dort die Fritzbox aufgeführt?

Mit etwas Glück bekommst du Zugriff darüber. Ich habe im Moment auch das Problem, dass ich über die App nicht auf die Box meiner Schwiegermutter komme. Da muss ich erst hin den Schlüssel abgleichen. Aber über myfritz.net klappt der Zugriff vom Desktop aus super.

Probiere es doch bitte mal.

Vielen Dank, leider wird dort die FritzBox nicht mehr angezeigt, bzw. als offline markiert. Ist ja auch nicht verwunderlich, wenn die Werkseinstellungen geladen werden.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 17, 2019
Und außerdem überschätzt @Mister79 die Möglichkeiten, die uns TR-069 zur Verfügung stellt. Ein Zugriff auf die GUI ist nicht möglich. Und das ist auch sehr sehr gut so.
Gruß,
Lars

Und was machen wir jetzt? Ich brauche Fernzugriff, ansonsten bringt der komplette Internetanschluss nichts. Es kommt nicht in Frage, dort hin zu fahren und die Einstellungen vorzunehmen, da vermietet und mehrere Hundert Kilometer entfernt.

  • April 17, 2019
Moin Moin,
stellt sich die Frage ob O2 die Einstellungen gelöscht hat?
Was macht Dich so sicher das O2 die Einstellungen zurückgesetzt hat und nicht ein dritter?

Klaus_VoIP
Legende
Ist ja auch nicht verwunderlich, wenn die Werkseinstellungen geladen werden.
Ist das denn erwiesen? Und ist klar WER es war?
In der Anfangzeit des "roten" DSL habe ich absichtlich etwas experimentiert und TR.069 dringelassen und kollidierende Einstellungen gewählt. Wenn TR.069 eine Autokonfig vorgenommen hat, wurden nur die VoIP-Einstellungen der ersten 10 VoIP-Nr. drübergebügelt. Mehr nicht! Schon gar nicht bei Internet und benutzerspezifischen Bereichen Was gibt denn die Sicherheit das O2 was gemacht hat?
Selbst wenn - auch eine Fehlfunktion der Fritzbox ist nicht auszuschließen. Beliebt sind insbesondere die bekannten Fehler nach (Auto-)Updates.

o2_Lars
  • Moderator
  • April 17, 2019
Hallo @RikusHus.de,
wenn für Dich nicht die Möglichkeit besteht, den Anschluss selbst zu konfigurieren, kannst Du dazu selbstverständlich auch eine Person Deines Vertrauens aus der Umgebung des Anschlusses damit betrauen.
Wir bieten keinen Service zur Individuellen Einrichtung von Routern ein, tut mir leid.
Gruß,
Lars

  • April 17, 2019
Hallo @RikusHus.de,
wenn für Dich nicht die Möglichkeit besteht, den Anschluss selbst zu konfigurieren, kannst Du dazu selbstverständlich auch eine Person Deines Vertrauens aus der Umgebung des Anschlusses damit betrauen.
Wir bieten keinen Service zur Individuellen Einrichtung von Routern ein, tut mir leid.
Gruß,
Lars

Moin Moin,
@o2_Lars wenn das die Wohnungen auf Baltrum sind ist das für euch aus Bremen ja "fast" was für die Mittagspause. Oder zumindest was für einen kurzen WE Ausflug.😎

HelmiP
Stammgast
  • Stammgast
  • April 18, 2019
Hallo @RikusHus.de

Ich möchte den Mieter der Ferien Wohnung nichts böses unterstellen. aber jeder der per LAN oder WLAN Zugriff auf die Fritz!box hat kann über die Funktion "Passwort vergessen" über die WEBGUI die Fritz!box in die Werkeinstellungen zurücksetzen.

Was für einen Grund sollte o2 haben die Box in Werkeinstellungen zurückzusetzen? Selbst bei einer Störung, die ein Zurücksetzen der Fritz!box in die Werkeinstellungen notwendig macht, muss dies der betreffenden Kunde selber machen. Wie einfach wäre manchmal die Entstörung wenn eine Box ohne weiteres und ohne vorherige Information des Kunden in die Werkeinstellung zurück gesetzt werden könnte.

LG Helmut

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 23, 2019
Hallo @RikusHus.de,
wenn für Dich nicht die Möglichkeit besteht, den Anschluss selbst zu konfigurieren, kannst Du dazu selbstverständlich auch eine Person Deines Vertrauens aus der Umgebung des Anschlusses damit betrauen.
Wir bieten keinen Service zur Individuellen Einrichtung von Routern ein, tut mir leid.
Gruß,
Lars


Leider finden wir keine E-Mail des o2 Service, sonst würden wir den Sachverhalt genauer erläutern und hier keinen "Kleinkrieg" anfangen.

Am 10.04.2019 um 7:58:38 wurden die Werkseinstellungen geladen. Durch den Push-Dienst ist hierzu auch eine Mail versandt worden (Zitat: Durch Ihren Internet-Anbieter wurden die Einstellungen der FRITZ!Box auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt. Dabei wurden die bisherigen Einstellungen gelöscht.) Warum hierbei nicht nur Telefon-Daten erneuert wurden, kann ich nicht beurteilen, ist aber auch irrelevant. (Somit ist auch ausgeschlossen, dass die Werkseinstellung von Dritten geladen wurden. Nutzer der Ferienwohnung haben sowieso weder kabellos Zugang zur FritzBox-Oberfläche, noch überhaupt Zugriff auf LAN-Anschlüsse)

Nachdem offensichtlich keine Möglichkeit bestand, dass O2 den Anschluss wieder ordnungsgemäß konfiguriert, haben wir eine Person vor Ort beauftragt (folglich kostenpflichtig), die Verfügbarkeit des Internets zu prüfen und ggf. Einstellungen vorzunehmen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Anschluss über keinerlei Verbindung zum Internet verfügt (es ist weder kabellos noch kabelgebunden möglich, eine Website aufzurufen). Die im Kundencenter angezeigten Zugangsdaten sind korrekt in der FritzBox hinterlegt. Somit ist es nichtmal möglich, die vertraglich geregelten Dienste zu nutzen, und das seit Tagen.

Da es sich um vermieteten Wohnraum handelt, entsteht uns hierdurch wirtschaftlicher Schaden, der entsprechend belegt werden kann, da der Mieter die Leistung "WLAN" seit Tagen nicht nutzen kann (abgesehen von den Kosten, die die Überprüfung durch Dritte mit sich zieht). Der Anschluss hat vor Laden der Werkseinstellungen tadellos funktioniert. Wir sind logischerweise nicht in der Lage, alle 2 Tage dort hin zu fahren und Einstellungen zu ändern. Um es mal ganz einfach auszudrücken: "Wer etwas kaputt macht, sollte es auch reparieren können"

Selbstverständlich sehen wir es nicht ein, weiterhin für einen funktionslosen Anschluss zu zahlen. Das Laden der Werkseinstellung ist eine Sache, die nicht passieren darf. Ein tagelanger Ausfall ist allerdings noch ärgerlicher.

An die anderen Nutzer: Wir sind dankbar für jegliche Hilfe. Trotzdem sollte man sich bei einem Anbieter doch darauf verlassen können, dass dieser nicht mal eben so irgendwelche Werkseinstellungen lädt und den Anschluss abschaltet.

MfG

o2_Lars
  • Moderator
  • April 24, 2019
Letztendlich führen wir auch hier keinen "Kleinkrieg". Ich lege letztendlich die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dar.
Wenn ich es richtig sehe, dann erfolgte für den Anschluss ein Wechsel von ADSL auf VDSL. So, wie Du es beschreibst, scheint seit dem ja kein Internet Zugang mehr möglich zu sein. Wenn die aktuellen Daten aus dem Onlineportal genutzt werden und eben dennoch kein DSL-Signal anliegt, so ist es erforderlich, ein Ticket über die DSL Technik eröffnen zu lassen, damit dies so schnell wie möglich behoben wird. In dem Fall wird der Besuch eines Technikers vor Ort sehr wahrscheinlich erforderlich sein. Dieser wird jedoch keine Router einrichten sondern nur sicher stellen, dass auch das DSL Signal am Router ankommt.
Gruß,
Lars

Mister79
Legende
Forum|alt.badge.img+28
  • Legende
  • April 24, 2019
Naja, wenn der Wechsel von ADSL zu VDSL stattgefunden hat, wird der Router auch offline sein, denn die Zugangsdaten ändern sich dann. Aus BBi 92 wird 93 und die restlichen Buchstaben ändern sich ja auch.

Wenn also kein Zugriff besteht und man selbst nichts gemacht hat, wird man auf die Fritzbox auch nicht mehr zugreifen können, da diese mit falschen Einwahldaten nicht mehr online kommt und somit auch keine VPN Verbindung aufbauen kann. Wenn schon die Einrichtung stattgefunden hat und später offline ging, der Router, kann ein Leitungsfehler vorliegen auch dann ist die Box noch eingerichtet, kommt aber nicht online und somit auch kein VPN

Eventuell liegt dort der Schuh begraben. Denn lediglich der Wechsel führt nicht zu Werkseinstellungen des Routers, wie viele Beiträge hier im Forum ja zeigen. Ein Technologiewechsel wurde ausgeführt, Telefonie und Internet offline und ähnliche Beiträge.

Wenn also ein Leitungsfehler vorliegt, wird ein Ticket eröffnet werden müssen.

Ich möchte mal kurz auf den wirtschaftlichen Schaden eingehen...

Ein kleiner Verweis auf die AGB und das weitervermieten des Anschlusses, welchen du oben ja zugibst... Mhhhh Grauzone... Ich würde das nicht vor Gericht bringen wollen.

In solchen Fällen wäre ein Geschäftskundenanschluss der richtige und auch dort wäre das untervermieten fraglich aber als Dienstleitung wohl in diesem Sinn erlaubt oder nicht mehr ganz so grau.

In diesem Fall wäre das Forum so oder so raus, da die Mods keine Geschäftskundenanschlüsse einsehen können und dann, dann wäre dein bezifferter wirtschaftlicher Schaden in den AGB abgedeckt. Dennoch muss ein Ticket dazu eröffnet werden und O2 die Möglichkeit zur Entstörung bekommen. Denn auch dort in den AGB gibt es eine Ausfallzeit im Jahr, auf die man sich bei Vertragsunterzeichnung einlässt.

Es scheint aber ein Privatkundenanschluss zu sein und daher würde ich die AGB mal lesen und das in Einklang mit deinen Zeilen bringen

Da es sich um vermieteten Wohnraum handelt, entsteht uns hierdurch wirtschaftlicher Schaden, der entsprechend belegt werden kann, da der Mieter die Leistung "WLAN" seit Tagen nicht nutzen kann


Du vermietest also ganz klar deinen Anschluss und das nicht kostenlos... Nämlich die Leistung Wlan und refinanzierst die Kosten eines Privatkundenanschlusses... Kostenlos wäre das i.O da dir niemand verbieten kann deinen Wlan Anschluss offen zur Verfügung zu stellen. Aber dann gäbe es keinen wirtschaftlichen Schaden an Dritte... Weil eine kostenlose Leistung kann keinen Schaden verursachen...

Das ist eine ordentliche Grauzone, wenn du mich fragst.

Ohne mich in den nicht Kleinkrieg nicht einmischen zu wollen aber das fällt mir dazu ein...

AGB 6.1

Überlassung an Dritte 6.1 Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Erlaubnis von Telefónica Germany den Anschluss sowie die zur Verfügung gestellten technischen Geräte nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2019
Letztendlich führen wir auch hier keinen "Kleinkrieg". Ich lege letztendlich die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dar.
Wenn ich es richtig sehe, dann erfolgte für den Anschluss ein Wechsel von ADSL auf VDSL. So, wie Du es beschreibst, scheint seit dem ja kein Internet Zugang mehr möglich zu sein. Wenn die aktuellen Daten aus dem Onlineportal genutzt werden und eben dennoch kein DSL-Signal anliegt, so ist es erforderlich, ein Ticket über die DSL Technik eröffnen zu lassen, damit dies so schnell wie möglich behoben wird. In dem Fall wird der Besuch eines Technikers vor Ort sehr wahrscheinlich erforderlich sein. Dieser wird jedoch keine Router einrichten sondern nur sicher stellen, dass auch das DSL Signal am Router ankommt.
Gruß,
Lars

Dann eröffnet doch mal ein Ticket..

Klaus_VoIP
Legende
Tickets gibt es bei der Bahn und zum Fliegen ... 😉

Scherz beiseite - Trouble Tickets werden bei der DSL-Störungshotline aufgenommen. Nach 3 Wochen kann das sicherlich auch keiner mehr nachvollziehen was damals passiert ist. Und wenn es ein gewünschter Wechsel von ADSL auf VDSL war mit Änderung der Zugangsdaten, dann ist eine Unterbrechung absehbar gewesen.
Es geht wohl kaum ein Anbieter davon aus, das der Kunde sich nicht an seinem "Wohnsitz" aufhält, an dem üblicherweise DSL geschaltet ist. Selbst wenn o2 Dir einen Techniker schicken wollte - Du musst dem doch den Zugang ermöglichen und hinfahren.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2019
Naja, wenn der Wechsel von ADSL zu VDSL stattgefunden hat, wird der Router auch offline sein, denn die Zugangsdaten ändern sich dann. Aus BBi 92 wird 93 und die restlichen Buchstaben ändern sich ja auch.

Wenn also kein Zugriff besteht und man selbst nichts gemacht hat, wird man auf die Fritzbox auch nicht mehr zugreifen können, da diese mit falschen Einwahldaten nicht mehr online kommt und somit auch keine VPN Verbindung aufbauen kann. Wenn schon die Einrichtung stattgefunden hat und später offline ging, der Router, kann ein Leitungsfehler vorliegen auch dann ist die Box noch eingerichtet, kommt aber nicht online und somit auch kein VPN

Eventuell liegt dort der Schuh begraben. Denn lediglich der Wechsel führt nicht zu Werkseinstellungen des Routers, wie viele Beiträge hier im Forum ja zeigen. Ein Technologiewechsel wurde ausgeführt, Telefonie und Internet offline und ähnliche Beiträge.

Wenn also ein Leitungsfehler vorliegt, wird ein Ticket eröffnet werden müssen.

Ich möchte mal kurz auf den wirtschaftlichen Schaden eingehen...

Ein kleiner Verweis auf die AGB und das weitervermieten des Anschlusses, welchen du oben ja zugibst... Mhhhh Grauzone... Ich würde das nicht vor Gericht bringen wollen.

In solchen Fällen wäre ein Geschäftskundenanschluss der richtige und auch dort wäre das untervermieten fraglich aber als Dienstleitung wohl in diesem Sinn erlaubt oder nicht mehr ganz so grau.

In diesem Fall wäre das Forum so oder so raus, da die Mods keine Geschäftskundenanschlüsse einsehen können und dann, dann wäre dein bezifferter wirtschaftlicher Schaden in den AGB abgedeckt. Dennoch muss ein Ticket dazu eröffnet werden und O2 die Möglichkeit zur Entstörung bekommen. Denn auch dort in den AGB gibt es eine Ausfallzeit im Jahr, auf die man sich bei Vertragsunterzeichnung einlässt.

Es scheint aber ein Privatkundenanschluss zu sein und daher würde ich die AGB mal lesen und das in Einklang mit deinen Zeilen bringen


Da es sich um vermieteten Wohnraum handelt, entsteht uns hierdurch wirtschaftlicher Schaden, der entsprechend belegt werden kann, da der Mieter die Leistung "WLAN" seit Tagen nicht nutzen kann
Du vermietest also ganz klar deinen Anschluss und das nicht kostenlos... Nämlich die Leistung Wlan und refinanzierst die Kosten eines Privatkundenanschlusses... Kostenlos wäre das i.O da dir niemand verbieten kann deinen Wlan Anschluss offen zur Verfügung zu stellen. Aber dann gäbe es keinen wirtschaftlichen Schaden an Dritte... Weil eine kostenlose Leistung kann keinen Schaden verursachen...

Das ist eine ordentliche Grauzone, wenn du mich fragst.

Ohne mich in den nicht Kleinkrieg nicht einmischen zu wollen aber das fällt mir dazu ein...

AGB 6.1

Überlassung an Dritte 6.1 Der Kunde darf Dritten ohne schriftliche Erlaubnis von Telefónica Germany den Anschluss sowie die zur Verfügung gestellten technischen Geräte nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zur entgeltlichen Nutzung überlassen


Selbstverständlich haben wir die DSL-Zugangsdaten kurz vor der Umstellung geändert. Sonst wäre es ja klar, dass die FritzBox keinen Zugang zum Internet bekommt.

Wir vermieten nicht den Anschluss, sondern die Ferienwohnung, bekanntlich kurzfristig. Zudem erfolgt eine Nutzung durch "uns" sowie Dritten, die das WLAN nutzen möchten, kostenfrei, sodass AGB 6.1 nicht greift. Mir geht es vorrangig nicht um wirtschaftlichen Schaden in Form des Ausfalls, der kann nunmal vorkommen. Es geht vor allem um die Kosten, die mit der Wiederherstellung der Funktionalität verbunden sind (sprich dem Beauftragen von Dritten, den durch o2 verursachten Werksreset "rückgängig" zu machen, in Form der Eintragung neuer Einstellungen)

Im Leistungsverzeichnis wird übrigens von einer Verfügbarkeit von 98,5% pro Kalenderjahr gesprochen. Das würde einen Ausfall von maximal 6 Tagen / Jahr entsprechen.

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 29, 2019
Es geht wohl kaum ein Anbieter davon aus, das der Kunde sich nicht an seinem "Wohnsitz" aufhält, an dem üblicherweise DSL geschaltet ist. Selbst wenn o2 Dir einen Techniker schicken wollte - Du musst dem doch den Zugang ermöglichen und hinfahren.

Als Anbieter würde ich davon auch nicht ausgehen - außer man wird darüber explizit informiert und man weist darauf hin, bei Beantragung der Umstellung, so wie wir es gemacht haben.