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Kündigungsbestätigung


middl3man
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Hallo,

ich habe vor zwei Tagen eine Kündigung an O2 gefaxt, in der ich auf mein Sonderkündigungsrecht hoffe.

Nun ist aber meine Frage, wann ich denn eine Bestätigung, geschweige denn überhaupt ein Feedback zu dieser

eingegangenen Kündigung bekomme?

Schönen Tag noch.

27 Antworten

bs0
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  • June 7, 2018
Was for ein Sonderkündigungsrecht machst du geltend? Umzug? Einseitige Vertragsänderung? 


middl3man
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  • June 7, 2018
Es geht um einen Umzug. Ich empfange momentan 25MBit/s und an meiner neuen Adresse würde ich maximal 6-10Mbits empfangen. Über einen anderen Anbieter empfange ich dort aber bis zu 50MBit/s.


Sächsin
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  • June 7, 2018
Hast du den Umzug schon beauftragt? Oder hast du nur die Verfügbarkeitsabfrage genutzt?


bs0
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  • June 7, 2018
Um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen musst du den Umzug beauftragen. o2 prüft die Verfügbarkeit der Leistungen am neuen Wohnort und räumt von sich aus ggf. ein Sonderkündigungsrecht ein.


middl3man
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  • June 7, 2018
An meiner neuen Adresse wird aber schon der oben genannte andere Anbieter geschaltet, da ich mit 6MBit/s keineswegs auskommen werde und auch nicht bereit bin, dafür den Preis zu bezahlen.

Den Umzug hatte ich im Vorfeld telefonisch mitgeteilt, aber nie eine Bestätigung oder sonstiges erhalten. 


bs0
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  • June 7, 2018
Ich würde eventuell kurz mit der kundenbetreuung Rücksprache halten um sicher zu gehen, dass der umzug erfasst wurde.


Schau Dir die Spezifikationen Deines Tarif genau an (techn. Daten, Produktinformationsblatt usw.). Vielleicht wirst Du eine böse Überraschung erleben, wenn 6 MBit/s für O2 noch in der Toleranz ist.

Ansonsten werden normale DSL-Kündigungen binnen 3 Wochen bestätigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann die Prüfung auch mal 2 Monate dauern.

Und wenn das Alternativangebot nicht gerade ein Kabelanschluss ist, dann kann auch die Verfügbarkeitsanzeige von O2 nur nicht aktuell sein ..


bs0
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  • June 7, 2018
Wenn am neuen Wohnort nur 6000 möglich sind, dann vermutlich nur ADSL. Wenn er bis jetzt 25000 dan war das VDSL. in dem Fall wäre nicht mal das Produkt verfügbar, was die Sonderkündigung gem. TKG ohne weitere Prüfung der Bandbreite begründen dürfte.

Klaus_VoIP schrieb:

Und wenn das Alternativangebot nicht gerade ein Kabelanschluss ist, dann kann auch die Verfügbarkeitsanzeige von O2 nur nicht aktuell sein ..
Oder ein regionaler Anbieter ;-)

Wenn es ein Anbieter ist, der über die Telekom schaltet, dann sieht es allerdings tatsächlich schlecht aus mit der Sonderkündigung. Daher solte man ja immer zunächst den Umzug beauftragen. Am Ende steht er schlimmstenfalls mit zwei Verträgen da.


Diese Rechtauffassung teilt leider o2 nicht ...

Der aktuelle Free DSL ist mit 6 ... 50 MBit/s beschrieben. Halte ich so auch nicht für durchsetzbar, ebensowenig wie die Angaben in anderen PIB. Das könnte aber eine Ablehnung einer Umzugskündigung von o2 zur Folge haben und den dann folgenden Ärger.


bs0
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  • June 7, 2018
Das könnte spannend sein. Wenn das tatsächlich so ist dürfte o2 meiner Meinung nach keine Chance in einem Rechtsstreit haben.

§ 46 Abs. 8 TKG

Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. [...] Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


Ein Produktwechsel ist eine Änderung der Vertragsinhalte. Eine anderslautende Auslegung des Paragrafen halte ich für schwierig.


Da sind wir uns einig  😉

Kein anderer mir bekannter DSl-Anbieter hat solche äh eigenwilligen Angaben im PIB. Es gibt ja dann auch noch weitere Rechtsvorschriften ausser dem TKG.

Daher erstmal nur den Tipp an den TE die eigenen Unterlagen zu prüfen, da gar nicht klar ist welchen Tarif er hat.


middl3man
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  • June 7, 2018
Laut den Bestimmungen der Bundesnetzagentur habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn am neuen Anschluss nie 90% der angegeben Maximalgeschwindigkeit ankommt. Und da das Anschlusstechnisch ja nicht möglich ist, sehe ich dort kein Problem..

Ich werde mich heute einfach noch mal mit der Hotline in Verbindung setzen. 


middl3man
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  • June 7, 2018
Ich bin im o2 dsl s mit 25Mbits. 


Schau mal:  https://static2.o9.de/blob/13076114/v=5/Binary/1_DSL_O2-DSL-S_20170427_1.1.pdf 

Starte notfalls mal eine Anfrage bei der BNetzA was die dazu meinen.


Sächsin
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  • June 7, 2018
Minimum 6 ... das wird eng.


Fälle in der Grauzone sind besonders übel, da man den tatsächlichen Wert erst nach Schaltung sieht  ☹️

Es können auch 9MBit/s werden, also nahe am "Normalwert". Was dann?


Sächsin
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  • June 7, 2018
Das sind meine Gedankengänge gewesen, da der TE oben schrieb

"an meiner neuen Adresse würde ich maximal 6-10Mits empfangen."


Richtig, daher ja auch der Hinweis, das die Angaben im PIB von der üblichen Abstufung abweichen.

Du meinst vermutlich die Grafik der BNetzA unten?  Andere Anbieter berücksichtigen das bereits im PIB.




middl3man
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  • June 8, 2018
Ja, genau diese Grafik meine ich.

Dann wäre doch aber dadurch, dass bei dem Verfügbarkeitscheck schon gesagt wird, dass aus technischen Gründen nie mehr als 10MBit/s an der neuen Adresse ankommen, die Sonderkündigung berechtigt. Denn ich würde nie die angegebenen 90% der maximal Geschwindigkeit des Vertrages erreichen. Und in einen kleineren Vertrag gesteckt zu werden, wäre ja genauso Grund genug, eine Sonderkündigung zu schreiben.

Also wie man es auch nimmt, im Endeffekt müsste ich aus diesem Vertragsverhältnis austreten dürfen.. 


Da bleibt nun mal nur Abwarten.  Wir haben bisher auch nur diskutiert was passieren könnte.

Ansonsten hilft dann ggf. BNetzA, Anwalt, Verbraucherschutz o.ä.


middl3man
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  • June 8, 2018
Ja, an die BNetzA habe ich schon geschrieben und warte erstmal ab, was die mir antworten.

O2 habe ich auch meinen Umzug telefonisch mitgeteilt und da ist leider auch noch nichts passiert. Da werde ich wohl noch mal nachfragen müssen, denn meine Nachmieterin muss ja auch ab dem 15.06.18 irgendwann ihren DSL Anschluss schalten können. 

Bei der gefaxten Kündigung, welche ich O2 gesendet habe, kam auch noch nichts zurück und ich denke, bei dem was man hier hört, dass hier auch so schnell nichts passiert.


middl3man
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  • June 11, 2018
Wäre es vielleicht auch mal möglich, dass ein o2 Moderator sich dazu mal äußert? 


bs0
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  • June 11, 2018
Die Moderatoren können bei Sonderkündigungen nichts machen.


o2_Christian
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Hallo middl3man,

wirklich beeinflussen können wir bei außerordentlichen Kündigungen tatsächlich nichts.

Da Du Deine Festnetznummer bei der Anmeldung im Forum nicht hinterlegt hast, kann ich auch den Eingang des Faxes leider nicht prüfen. Sofern Du die Nummer von dieser Seite verwendet hast, ist es aber richtig angekommen.

Wichtig bei der ganzen Geschichte ist auf jeden Fall der hier bereits geschilderte Ablauf. Zunächst muss ein Umzug an die neue Anschrift beauftragt werden. Sollten wir dort nicht oder nicht ausreichend liefern können, bieten wir unsererseits die außerordentliche Kündigung an.

Gruß,
Christian


IT-SK
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  • Einsteiger:in
  • June 13, 2018
Schwierig. Die wollen die üblichen 20 Messungen in 2 Tagen von verschiedenen Zeiten. Bei mir (50mbits im Vertrag kommen nur 19 an) sind Anwälte schon dran. Die Bundesnetzagentur parallel ebenso und hat daher nun die Messungen angefordert .. Die ich ja zum Glück vorsorglich schon durchgeführt hatte. O2 ist in Sachen Kundenfreundlichkeit bei außerordentlichen Kündigungen immer wie die gute alte Viag Interkom .. Bis ein Richter was sagt .  Scheint mir.