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Kündigung Vormerken - Hotline funktioniert nicht.

  • February 25, 2019
  • 4 Antworten
  • 269 Aufrufe

Guten Tag,

ich habe heute versucht meine Kündigung meines bestehenden DSL-Vertrages zu kündigen.

Daraufhin soll zur Bestätigung die Hotline angerufen werden: 040 - 51 900 66 57

Leider erhalte ich dann die Info, dass die Aktion beendet ist und die Hotline nicht mehr zur Verfügung steht?! Was soll das denn bitte?

Welche Nummer muss ich anrufen?

Vielen Dank vorab
Alfredo

Lösung von Anonymous

Sicherlich kümmert man sich darum. Ob man tatsächlich einen Anspruch darauf hat, bezweifle ich, denn gemäß AGB sind bestimmte Arten der Kündigung festgelegt. Diese Art der Kündigung steht dort nicht, sondern wird (nur) als zusätzlicher Service angeboten. Aber ich gebe Dir Recht, dass es schon ordentlich funktionieren sollte. Allerdings neigt Technik manchmal dazu, nicht zu funktionieren. Dann schaut man in die Röhre.

Ich persönlich würde niemals so kündigen, weil ich keinen Nachweis hätte. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

4 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • February 25, 2019
Die Nummer, die dir bei der Vormerkung angezeigt wird. Wenn es nicht funktioniert, schriftlich (Einwurfeinschrieben) kündigen. Ist ohenhin besser, dann hast du auch einen Nachweis.

Das würde ich im Zweifel auch tun. Wenn es allerdings eine kostenlose alternative gibt und diese auch offen angeboten wird, dann muss es auch funktionieren.

Bitte kümmert euch darum.

  • Lösung
  • February 25, 2019
Sicherlich kümmert man sich darum. Ob man tatsächlich einen Anspruch darauf hat, bezweifle ich, denn gemäß AGB sind bestimmte Arten der Kündigung festgelegt. Diese Art der Kündigung steht dort nicht, sondern wird (nur) als zusätzlicher Service angeboten. Aber ich gebe Dir Recht, dass es schon ordentlich funktionieren sollte. Allerdings neigt Technik manchmal dazu, nicht zu funktionieren. Dann schaut man in die Röhre.

Ich persönlich würde niemals so kündigen, weil ich keinen Nachweis hätte. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Klaus_VoIP
Legende
  • February 25, 2019
Die Kündigungsformen nach AGB bzw. BGB sind vorzuziehen- also im Zweifelsfall schriftlich und Übertragung per Brief oder Fax.