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Kündigung u. Abgeltung Mindesvertragslaufzeit

  • March 20, 2019
  • 1 Antwort
  • 136 Aufrufe

Hallo O2...

da wir ein Einfamilienhaus gebaut haben und wir nicht weiter von euch versorgt werden können, da die Telekom aufgrund von FTTH die Hand über die letzte Meile hält, haben wir per Sonderkündigung unseren Vertrag fristgemäß im November 2018 zum 28.02.2019 gekündigt.

eine erste Mail kam am 15.11.2018:

"Guten Tag Herr XXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Anschluss nicht weiter nutzen können.

Aufgrund der bestehenden Mindestvertragslaufzeit benötigen wir von Ihnen einen amtlichen Nachweis Ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes am neuen Wohnort (Kopie der An - oder Ummeldebescheinigung), damit wir eine außerordentliche Kündigung prüfen können. Bitte senden Sie uns die Anmeldebescheinigung per Brief an die Postfachadresse."

Somit wurde seitens O2 verstanden, dass es sich um eine Sonderkündigung handelt und wir den Anschluss nicht weiter nutzen können.

Eine Kündigungsbestätigung, ist uns am 19.11.2018 eingegangen.


In der Bestätigung steht sinngemäß

... wir haben Ihre Kündigung Ihres DLS-Tarifs erhalten...
Ihr vertrag von O2 hat noch eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 02.11.19. Hieraus ergibt sich der 02.11.19 als reguläres Enddatum ihres Vertragsverhältnisses. Solange die Prüfung Ihres Anliegens noch nicht abgeschlossen ist, werden wir das Enddatum der Mindestvertragslaufzeit als vorläufigen persönlichen Kündigungstermin vormerken.

soweit sogut....

Umgezogen sind wir Ende Januar und umgemeldet haben wir uns am 04.02., weshalb wir direkt am 06.02. die Ummeldebestätigung nach Nürnberg geschickt haben. Per Sendungsverfolgung haben wir festgestellt, dass die Ummeldebestätigung am 08.02. in Nürnberg eingegangen sind.

Die zugehörige Hardware wurde unsererseits Ende Januar ebenfalls zurückgeschickt. Inkl. Empfangsbestätigung am 30.01.

am 15.02. haben wir folgenden Text erhalten:

"Kündigung Ihres DSL-Vertrags von O2
Kundennummer XXXXX / Auftragsnummer XXXX

Sehr geehrter Herr XXX,
schade, dass Sie Ihr O2 DSL-Produkt nicht länger nutzen können. Aufgrund Ihres Umzuges steht Ihnen ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu. Wir werden den Vertrag unter Berücksichtigung dieser Frist beenden. Ihren Anschluss werden wir zum 25.02.19 deaktivieren.
Zu diesem Termin werden wir den Festnetzanschluss mit der Hauptrufnummer XXXXX wie gewünscht abschalten.
Haben Sie noch offene Fragen oder Wünsche? Dann rufen Sie uns bitte unter folgender Rufnummer an:


0800 151 0800

....

Freundliche Grüße Ihr O2 Team"

Punkt 1: die angegebene Nummer ist angeblich nicht mehr für uns zuständig. -> Warum?! wozu gibt man sie dann an?

Punkt 2: Prozessbedingt wurde die Grundgebühr für Monat März noch abgebucht. Diese sollte uns Ende März zurückerstattet werden. -> soweit so gut. Verständlich und ersteinmal für uns in Ordnung.

Punkt 3: Ende März erhalten wir eine erneute Rechnung. In dieser werden uns die drei Tage für Februar und der März wieder gutgeschrieben. -> auch das ist soweit so gut und in Ordnung.

Punkt 4: Ebenfalls in der Rechnung März steht der Posten "1 x Abgeltung Mindestvertragslaufzeit"

und damit hört es bei mir auf. Wieso soll ich eine Abgeltung für die Mindestvertragslaufzeit bezahlen? Es ist unsererseits klar gemacht worden, dass wir aufgrund eines Umzuges den Anschluss nicht weiter nutzen können. Es handelt sich hierbei nicht um eine Kulanzleistung seitens O2. O2 kann uns nicht weiter beliefern und würde somit seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommen können.

Ich bitte um Antwort und Klarstellung des Themas.

Grüße

Lösung von Jogi

Moin,

relativ einfach. Das bezieht sich auf das Telekommunikationsgesetz, in dem einem Betreiber das Recht zugstanden wird, bei vorzeitiger Beendigung eines Vertages mit Mindesvertragslaufzeit dem Kunden bis zu 3x die montaliche Grundgebühr in Rechnung zu stellen.

Greetz

1 Antwort

Jogi
Legende
  • Lösung
  • March 20, 2019
Moin,

relativ einfach. Das bezieht sich auf das Telekommunikationsgesetz, in dem einem Betreiber das Recht zugstanden wird, bei vorzeitiger Beendigung eines Vertages mit Mindesvertragslaufzeit dem Kunden bis zu 3x die montaliche Grundgebühr in Rechnung zu stellen.

Greetz