Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Kündigung DSL-Vertrag

  • September 25, 2017
  • 5 Antworten
  • 182 Aufrufe

S1008
Besucher:in
Hallo. Ich versuche seit November 2016 meinen DSL-Vertrag wegen Umzug zu kündigen. Es wurde mir 1x am Telefon gesagt, dass es frühestens zum September 2017 möglich ist. Ich habe mehrere Kündigungsschreiben mit einer Kopie meiner Eheurkunde (wegen Namensänderung) und neuer Anschrift verschickt, sogar per Einschreiben und Einzugsermächtigung wiederrufen und trotzdem wird weiter der Betrag abgebucht!!! Und bis heute habe ich keine Kündigungsbestätigung bekommen. Es ist ein Alptraum!

Lösung von blue_screen

Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Verträge mit Mindestvertragslaufzeit können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt werden, daran ändert grundsätzlich auch ein Umzug nichts.

Wenn du den Umzug des Anschluss beauftragt hast, gilt:

Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug

Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

5 Antworten

blue_screen
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Einsteiger:in
  • Lösung
  • September 25, 2017
Verträge ohne Mindestvertragslaufzeit kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Verträge mit Mindestvertragslaufzeit können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt werden, daran ändert grundsätzlich auch ein Umzug nichts.

Wenn du den Umzug des Anschluss beauftragt hast, gilt:

Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug

Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


S1008
Besucher:in
  • Autor
  • Besucher:in
  • September 25, 2017
Wahrschenlich konnte ich deshalb zum September 2017 kündigen, weil ich vor Jahren den Vertrag Ende. august abgeschlossen habe. Trotzdem bleibt die Frage, warum man Scheiben und Widerruf der Einzugsermächtigung ignoriert?! Und nicht einmal auf die Briefe antwortet.


Denner
Legende
Forum|alt.badge.img+40
  • Legende
  • September 25, 2017
Umzug ist kein Kündigungsgrund.

Ich persönlich würde mal die Hotline anrufen, denn entweder ist er jetzt gekündigt, oder erneut ein Jahr verlängert worden.


blue_screen
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Einsteiger:in
  • September 25, 2017
Die Grundgebühren werden ja im voraus berechnet. Nach Vertragsende gibt es dann eine Endabrechnung, mit der eventuell zu viel berechnete Beträge erstattet werden. Im übrigen können auch nach Vertragsende noch berechtigte Forderungen bestehen, z.B. Gebühren für Rufnummernportierung oder Schadensersatz für nicht zurück geschickte Leih-/Mietgeräte.


Denner
Legende
Forum|alt.badge.img+40
  • Legende
  • September 25, 2017
Hast Du in mein o2 überhaupt deine Anschrift geändert?