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Kündigung Dritter verhindern

  • January 28, 2018
  • 2 Antworten
  • 568 Aufrufe

User111
Besucher:in
Ich wurde letzte Woche von einem anderen Internetanbieter kontaktiert. Ich habe keinen Vertrag mit diesem abgeschlossen und will das auch nicht. Leider habe ich dem Berater (im Zuge der "Beratung") meine Daten gegeben. Gestern kamen dann E-Mails die einen Vertrag bestätigen. Das muss ich wohl mit diesem Anbieter klären... Wie kann ich aber verhindern, dass er meinen bestehenden o2 Vertrag kündigt? Ich habe ihm keine Zustimmung dafür gegeben, was ihm aber wohl egal ist. Gibt es die Möglichkeit o2 mitzuteilen, dass ich mir aktuell keine Kündigung wünsche oder noch besser, dass ich mit grudsätzlich keine Kündigung seitens Dritter / anderen Anbietern wünsche. Leider wird keine Unterschrift mehr verlangt und so kann praktisch jeder meinen Vertrag kündigen. Oder? ☹️ 

Lösung von o2_Lars

Hallo allerseits,

es ist nicht möglich, die Kündigung durch einen anderen Anbieter zu unterbinden. Dies ist letztendlic hauch rechtlich geregelt.

Wenn also ein Fall wie hier beschrieben eintreten sollte...:

Ruhe bewahren. Der neue Anbieter ist rechtlich dazu verpflichtet, eine Wderrufserklärung an euch zu schicken. Dies kann per Post und auch per E-Mail passieren. Kontrolliert also in einem solchen Fall unbedingt, ob sich eventuell die eine oder andere Mail im SPAM Filter gefangen haben sollte.

Es ist in der neue Anbieter in dem Fall der Ansprechpartner, bei diesem kann der Auftrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden. Geschieht dies nicht, so wird der Vertrag rechtlich bindend.

Gruß,

Lars

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2 Antworten

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • June 2, 2018
Hallo allerseits,

es ist nicht möglich, die Kündigung durch einen anderen Anbieter zu unterbinden. Dies ist letztendlic hauch rechtlich geregelt.

Wenn also ein Fall wie hier beschrieben eintreten sollte...:

Ruhe bewahren. Der neue Anbieter ist rechtlich dazu verpflichtet, eine Wderrufserklärung an euch zu schicken. Dies kann per Post und auch per E-Mail passieren. Kontrolliert also in einem solchen Fall unbedingt, ob sich eventuell die eine oder andere Mail im SPAM Filter gefangen haben sollte.

Es ist in der neue Anbieter in dem Fall der Ansprechpartner, bei diesem kann der Auftrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen werden. Geschieht dies nicht, so wird der Vertrag rechtlich bindend.

Gruß,

Lars


Sorry, aber das sollte man etwas differenzierter für die Nachwelt darstellen:

  • Richtig ist zweifelsohne, das der Vorgang der Anschlußübernahme kaum zu verhindern ist, außer durch den beschriebenen Widerruf, sofern der Anschlußinhaber überhaupt Vertragsunterlagen vor Umschaltung erhält! Nach der Umschaltung kann man sich dann nur noch dagegen wehren und die Rückumschaltung verlangen.
  • Nicht so ganz korrekt ist es, wenn der Kunde sagt  "Ich habe keinen Vertrag mit diesem abgeschlossen", dann kann kein "Vertrag rechtlich bindend" gültig werden. Das BGB verlangt hier von Provider und Kunde übereinstimmende Willenserklärungen. Weicht diese nur in einem entscheidenden Punkt ab, dann ist kein Vertrag zustandegekommen. Es wird natürlich etwas schwierig, wenn der Kunde alle Daten zum Vertragsschluß einschl. Bankverbindung angegeben hat. Dann wird das Gericht schon genauer fragen WARUM der Provider diese Daten hat.