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Kündigung des Internet und Festnetz Vertrages

  • January 8, 2015
  • 16 Antworten
  • 89 Aufrufe

AngelHH86
Besucher:in
Hallo,

 

weis jemand einen Rat. Ich möchte gerne meinen Vertrag Kündigen, weil ich aus der Wohnung Ende des Monats ausziehe und die auch erstmal leer stehen wird bis ca ende des Jahres. Jetzt war ich im Chat und dort wurde mir mitgeteilt das ich nur Ende September Kündigen kann und nicht früher.

 

Dort wo ich hinziehe gibt es aber schon alles, das heißt ich muss doppelt zahlen und das finde ich ehrlich gesagt unmöglich. Es muss doch eine möglichkeit geben einen Vertrag auch zu beenden wenn man die Leistung gar nicht mehr nutzen kann.

 

Den so viel Geld verdient man ja nun heutzutage nicht das man doppelt bezahlen möchte aber nur eine Leistung nutzen kann.

 

Daher bitte bitte wer hat einen Ratschlag für mich wie ich das gelößt bekomme. O2 stellt sich da zumindestens im Chat wo ich gefragt habe querr.

 

Vielen Dank

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16 Antworten

bielo
Legende
  • January 8, 2015
Das TKG sieht vor, dass du kündigen kannst (mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzug), wenn in der neuen Wohnung eine vergleichbare Leistung nicht geboten werden kann. Stell dazu am besten einen Umzugsauftrag. Kann o2 nicht versorgen, weil alle Leitungen belegt sind oder die Leistung eine andere ist, kannst du mit der genannten Frist kündigen.


stefanniehaus
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Und kann o2 liefern, muss der Vertrag bis zum Ende auch erfüllt werden.

Umzug ist privates Vergnügen.


AngelHH86
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  • January 8, 2015
Hä wie soll das den gehen???

 

in dem Haus wohnen 2 Partein beide Partein haben den gleichen Anbieter, wenn da jetzt noch eine Leitung Frei wäre was man ja nicht weis, dann hätte ich ja Pech gehabt. Da der Anschluss ja nun nicht gebraucht wird.


bielo
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  • January 8, 2015
AngelHH86 schrieb:
Hä wie soll das den gehen???

Wie soll was gehen?

 

Entweder man kann dort schalten oder nicht. Fertig. Geht es nicht, kannst du mit einer Frist von drei Monaten kündigen, kann man schalten, dann wird es gemacht. Die Leitungen und Verträge der anderen Parteien bleiben unverändert.


bs0
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  • January 8, 2015
AngelHH86 schrieb:

Den so viel Geld verdient man ja nun heutzutage nicht das man doppelt bezahlen möchte aber nur eine Leistung nutzen kann.

 

Das ändert aber nichts daran, dass du einen Vertrag hast, den du erfüllen musst, natürlich sofern o2 diesen auch erfüllt / erfüllen kann.


bielo
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  • January 8, 2015
Wo zahlst du was mehr als jetzt bzw sogar doppelt?


AngelHH86
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  • January 8, 2015
ich würde den Alten Anschluss bezahlen ohne das ich den Nutze weil ich nicht mehr in der Wohnung wohne. Und den Anschluss der da schon in der neuen Wohnung vorhanden ist der übernommen werden muss. Daher zahle ich dann doppelt.

bielo
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  • January 8, 2015
Wieso musst du einen Anschluss übernehmen?


AngelHH86
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  • January 8, 2015
weil dieser schon da ist und dem Eigentümer gehört der hat da nur eine 2 Nummer die ich dann bekomme, somit ist er der Eigentümer des Anschlusses und kann entscheiden bei welchem Anbieter er sein möchte.


bielo
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  • January 8, 2015
Wo er sein möchte kann er gern entscheiden. Das hat mit dir wenig zu tun. Mir ist schon klar, dass er dir einfach eine Nummer abgeben will und ihr euch dann die Kosten des Anschlusses teilt. Vielleicht hast du Glück und o2 kann nicht schalten, dann geht der Plan nach drei Monaten auch auf. Bis dahin ist Vertrag eben Vertrag.


phonefux
Besucher:in
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  • January 8, 2015
AngelHH86 schrieb:
weil dieser schon da ist und dem Eigentümer gehört der hat da nur eine 2 Nummer die ich dann bekomme, somit ist er der Eigentümer des Anschlusses und kann entscheiden bei welchem Anbieter er sein möchte.

Es kann aber auch zwei DSL-Anschlüsse in einer Wohnung geben.


bs0
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  • January 8, 2015
Richtig. Und wenn es technisch möglich ist zu schalten, dann wird o2 das auch machen. In dem Fall bist du aber nicht verpflichtet, den DSL-Anschluss des Vermieters zu nutzen oder zu bezahlen (es sei denn das wurde im Mietvertrag vereinbart, was ungewöhnlich und nur bedingt zulässig wäre).


AngelHH86
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  • January 8, 2015
ich werde wohl einfach mal einen Rechtsanwalt fragen ob der das hin bekommt. aber danke schon mal für die Hilfe.


bielo
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  • January 8, 2015
Du hast hier sogar schon die Antwort von einem solchen bekommen. 😉 Pass also auf, nicht dass die Rechnung des RA dir teurer kommt als der Vertrag.


stefanniehaus
Legende
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wie oben bereits gesagt sind die kündigungsbedingungen bei einem Umzug im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Und über geltende Gesetze wird sich ein Anwalt kaum hinweg setzen können...


AngelHH86
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  • January 8, 2015
Ne alles gut. Aber danke dennoch.