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Kündigung


Guten Tag,

ich habe meinen DSL-Vertrag gekündigt. Meine Kündigung ist per Einschreiben bei Ihnen am 22.02.2019 um 07:21 Uhr eingegangen.

Ich habe meinen Vertrag gemäß Sonderkündigungsrecht § 46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz zum 31.05.2019 gekündigt.
Ich hatte um Erhalt einer Kündigungsbestätigung gebeten. Diese habe ich nocht nicht erhalten.

Bitte senden Sie mir diese noch zu.

Lösung von o2_Lars

Hallo @carba,
die für den o2 DSL Free vereinbarte Mindestgeschwindigkeit findest Du im dazugehörigen Produktinformationsblatt in der Zeile "Minimal". In Deinem Fall sind das 6MBit/s.
Hinsichtlich einer Kündigung, des Umzugs und der Restlaufzeit solltest Du von uns ja auch bereits weitere Informationen erhalten haben.
Da eine DSL-Verfügbarkeit an der neuen Anschrift gegeben ist und die Mindestgeschwindigkeit erreicht wird, Du aber keinen Umzug beauftragen möchtest, wird der Anschluss deaktiviert (da Du ausziehst, sind wir dazu auch verpflichtet, um die Leitung frei zu machen) und der Betrag der Grundgebühren der Mindestlaufzeit werden dann entsprechend fällig.
Gruß,
Lars

13 Antworten

bs0
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  • Legende
  • March 5, 2019
Du hast den Umzug beauftragt und o2 hat bestätigt, dass das Produkt am neuen Wohnort nicht geschaltet werden kann? Dann gilt die Kündigung zum Zeitpunkt des Umzugs, es werden noch 3x Grundgebühr berechnet. Die Bearbeitung kann aber etwas dauern, da die Kündigung von einer Fachabteilung geprüft werden muss. Anschließend gibt man dir Bescheid.

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  • March 5, 2019
Ich habe keinen Umzug beauftragt. Ich habe gekündigt.
Ich habe einen Vertrag über eine 50000 Leitung. An meinem neuen Wohnort kann mir O2 nur eine 16000 Leitung bieten. Damit kann O2 den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen und ich habe gem. § 46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz das Recht zur Kündigung.

  • March 5, 2019
Ich habe keinen Umzug beauftragt. Ich habe gekündigt.
Dann hast Du aus meiner Sicht den falschen Weg gewählt.

Du musst m. E. o2 erst einmal die Chance geben, das selbst zu prüfen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags kommt erst in Betracht, wenn auch o2 meint, dass man Dich nicht adäquat weiterversorgen kann. Immerhin hast Du einen Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Und Du musst vermutlich irgendwelche Nachweise beibringen.

Siehe auch hier:

https://www.o2online.de/service/erste-schritte/dsl-umzug/

bs0
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  • Legende
  • March 5, 2019
Es gibt kiene 50000- oder 16000-Leitungen, es gibt nur Bandbreiten. Hat dir o2 gesagt, dass max. 16000 möglich sind, oder woher hast du diese Info? Maßgeblich ist übrigens das was im Vertrag vereinbart wurde und nicht die tatsächlich am Standort max. verfügbare Bandbreite. Deswegen muss man den Umzug beauftragen damit diese Prüfung erfolgen kann. o2 ermöglicht von sich aus die Sonderkündigung wenn der vertrag nicht erfüllt werden kann, aber da du direkt eine Kündigung geschickt hast wird die Bearbeitung natürlich länger dauern.

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  • March 5, 2019
Ich habe per Chat bei O2 angefragt was bei einem Umzug zu tun ist.
Mein Chatpartner hat mir nach Nennung der neuen Adresse einen Neuvertrag angeboten.
Hier sollte als besonderer Bonus die Anmeldegebühr entfallen.
Wenn ich keinen neuen Vertrag will, sollte ich über die Internetplattform einen kostenpflichtigen Umzug beauftragen.

An dem in meinem Vertrag genannten Standort (alter Wohnort) sind 100 Mbit/s möglich.
Ich habe einen für mich ausreichenden Vertrag Vertrag über 50 Mbit/s abgeschlossen.
Gemäß Internetplattform O2 sind an meinem neuen Wohnort 16 Mbit/s möglich.
Ich möchte aber die gemäß Vertrag abgeschlossenen 50 Mbit/s haben.

Ich habe in einem Schreiben an O2 im Januar genau diesen Umstand mitgeteilt und dass ich daher kündigen möchte. Hier hat O2 mir geantwortet, dass meine Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit vorgemerkt wurde und dass kein vorheriges Kündigungsrecht besteht, weil man auch an meinem neuen Wohnort eine DSL Leitung bereitstellen kann.

In diesem Schreiben geht O2 in keinster Weise auf den Umstand der Differenz in der möglichen Volumen der DSL Bereitstellung ein. O2 schreibt ledigleich dass DSL auch am neuen Wohnort möglich ist. Von der Bandbreite ist keine Rede, geschweige denn dass mir eine Sonderkündigung angeboten wurde.

Also habe ich im Februar nochmals an O2 geschrieben. Hier habe ich nochmals detailliert erläutert, dass eine Differenz zwischen dem im Vertrag vereinbarten Liefervolumen und dem am neuen Wohnort möglichen Liefervolumen besteht. Und dass ich den Vertrag gem. § 46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz zum 31.05.2019 kündige, wenn O2 mir nicht die vertraglich vereinbarte Leistung bereitstellen kann.

Auf dieses Schreiben habe ich noch keine Antwort.

Klaus_VoIP
Legende
Ich habe einen Vertrag über eine 50000 Leitung. An meinem neuen Wohnort kann mir O2 nur eine 16000 Leitung bieten.
Eigentlich wenig relevant!
Schau in das Produktinformationsblatt. Wenn dort Dein Produkt z.B. nur 10 MBit/s als unteren Wert angibt, kannst Du daraus die Wahrscheinlichkeit des "Sonderkündigungsrechtes" ablesen.

  • Autor
  • Besucher:in
  • March 5, 2019
im Produktinformationsblatt werden keine unteren Werte angegeben, nur Maximalwerte.

Denner
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  • March 5, 2019
Da hast du schlechte Karten, du hast einen Dsl Vertrag und o2 kann liefern, also kein Kündigungsrecht.

Ist St. aber nicht schlimm, denn dann kann auch niemand anderer mehr als diese 16 MBit liefern und du hattest umsonst 3 Monate Gebühr bezahlt.

  • Autor
  • Besucher:in
  • March 5, 2019
Wäre schön, wenn O2 mir schriflich bestätigen könnte, dass mein aktueller Vertrag auch am neuen Wohort eingehalten werden kann. So lange O2 mir das nicht bestätigt, bleibe ich bei meiner Kündigung.

Klaus_VoIP
Legende
Es gibt für ALLE Tarife PIB, selbst für alte Tarife
https://www.o2online.de/recht/produktinformationsblatt-archiv/#id-24152

Die Struktur
min.
normalerweise
max.
ist vorgeschrieben! Nur bei Classic-Tarif (Dummy) muss man bei der vorheriger Tarif-Version schauen.

bs0
Legende
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  • Legende
  • March 5, 2019
Wäre schön, wenn O2 mir schriflich bestätigen könnte, dass mein aktueller Vertrag auch am neuen Wohort eingehalten werden kann. So lange O2 mir das nicht bestätigt, bleibe ich bei meiner Kündigung.

Die Bestätigung ja oder nein wird die Antwort auf deine Kündigung sein, und diese kann dir hier niemand geben.

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • March 8, 2019
Hallo @carba,
die für den o2 DSL Free vereinbarte Mindestgeschwindigkeit findest Du im dazugehörigen Produktinformationsblatt in der Zeile "Minimal". In Deinem Fall sind das 6MBit/s.
Hinsichtlich einer Kündigung, des Umzugs und der Restlaufzeit solltest Du von uns ja auch bereits weitere Informationen erhalten haben.
Da eine DSL-Verfügbarkeit an der neuen Anschrift gegeben ist und die Mindestgeschwindigkeit erreicht wird, Du aber keinen Umzug beauftragen möchtest, wird der Anschluss deaktiviert (da Du ausziehst, sind wir dazu auch verpflichtet, um die Leitung frei zu machen) und der Betrag der Grundgebühren der Mindestlaufzeit werden dann entsprechend fällig.
Gruß,
Lars

  • Autor
  • Besucher:in
  • March 25, 2019
Ich kann keinen Umzug beauftragen, da es an dem neuen Wohnort bereits einen DSL-Vertrag gibt, der seit Jahren besteht. Dieser soll auch bestehen bleiben.

Es kann doch nicht sein, dass ich einen Vertrag bei O2 behalten muss, der noch nicht einmal annähernd in der Lage ist die vereinbarte Maximalgeschwindigkeit zu leisten, für die ich ja nunmal bezahle.
Nun gut, dann muss ich den Vertrag also bis zum Ende der Laufzeit behalten.

Aber was nun kommt, ist für mich unverständlich.
Da ich keinen Umzug beauftrage, kann ich die monatlichen Gebühren nicht wie gehabt auch monatlich zahlen, sondern muss diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit in einer Gesamtzahlung leisten.
Als Kunde hat man also die Wahl zwischen einer hohen Einmalzahlung oder einen Umzug zu beauftragen und bis zum Vertragsende mit einer minimalen DSL-Geschwindigkeit zurecht zu kommen. Das finde ich wirklich heftig.