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Gebühren in Höhe von 54,98 bei Tod des Ehegatten

  • October 26, 2018
  • 6 Antworten
  • 167 Aufrufe

Hallo Zusammen,
meine Mutter hat am 06.09.2018 den bestehenden DSL-Vertrag mit Ihnen von meinem Vater übernommen, da dieser leider verstorben ist. Wir haben O2 dies schriftlich mitgeteilt und auch die Sterbeurkunde mitgeschickt. Daraufhin hat O2 uns einen Brief geschrieben und uns Ihr Mitleid ausgesprochen und uns darauf verwiesen, dass meine Mutter einen Auftrag zur Übernahme eines Anschlusses ausfüllen muss und Ihnen schicken muss. Dies haben wir auch getan, der Wechsel fand dann am 06.09.2018 statt. Wir haben dann festgestellt, dass O2 einen sehr hohen Betrag in Höhe von EUR 84,97 vom Konto abgebucht hat. Wir haben daraufhin den Kundenservice von O2 kontaktiert, der uns darüber informiert hat, dass dies die monatliche Grundgebühr sei (29,99), was auch völlig in Ordnung ist, und noch eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 54,98 für den Wechsel des Anschlussinhabers. Der Kundenservice teilte uns auch mit, dass wenn wir ihn direkt kontaktiert hätten, das nicht passiert wäre, aber man nun nichts ändern könne. Wir verstehen nicht, warum man mit dem Tod meines Vaters bzw. des Mannes meiner Mutter noch Geld macht und eine Gebühr hierfür verlangt. Wir finden diese zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 54,98 einfach nicht angemessen.
Vielen Dank für eine kurze Nachricht, ob wir hier eine Lösung finden.
Viele Grüße

Lösung von o2_Lars

Hallo Vollbert,
ich habe mir das noch mal erneut angeschaut. Grundsätzlich wurde dazu schon alles so weit geschrieben.
Die Grundgebühr für den DSL Anschluss wird im Voraus abgerechnet. Dadurch ist beim alten, verstorbenen Vertragspartner noch eine Grundgebühr aufgelaufen, für die es auf der kommenden Rechnung mit Rechnungsdatum 08.10. eine Guthabenbuchung in Höhe von EUR 24,99 gab. Diese anteilige Buchung ergibt sich daraus, dass der Inhaberwechsel im Abrechnungszeitraum erfolgte.
Dieser Zeitraum, für den der verstorbene Anschlussinhaber eine Guthabenbuchung erteilt bekommen hat, ist nun dem neuen Anschlussinhaber berechnet worden. Und zwar einmal der anteilige Zeitraum mit einer Höhe von EUR 24,99 und der volle Monat Oktober in Höhe von EUR 29,99. Beides zusammen ergibt die Summe EUR 54,98. Und dies ist auch genau der Betrag, der beim neuen Anschlussinhaber abgebucht wurde. Prüfe dies gerne auch in den Kontoauszügen. Soltle es anders gewesen sein, melde Dich dazu gerne bei uns mit einem (anonymisierten) Screenshot des Kontoauszugs.
Auf der Rechnung ist zusätzlich eine Pauschale von EUR 29,99 für dn Anschlussinhaberwechsel enthalten, was die Rechnungssumme von EUR 84,97 ergab. Es wurde aber schon mit Zeitpunkt des Neuanlegens des neuen Vertragsinhabers eine Guthabenbuchung in eben jener Höhe eingerichtet, so dass dieser Betrag zwar mit auf der Rechnugn stand, aber nicht mit abgebucht wurde.
Die aktuellen Rechnungen des neuen Anschlussinhabers sollten im Onlineportal im Bereich "Mein o2" nach Registrierung und Anmeldung ersichtlich sein.
Gruß,
Lars

6 Antworten

o2_Flo
  • Team
  • October 26, 2018
Hallo Vollbertm
ersteinmal: Mein Beileid zu deinem Verlust. Das tut mir sehr Leid.
Ein DSL Kollege wird sich deinen Fall so schnell wie möglich anschauen.

Viele Grüße,
Flo

o2_Lars
  • Moderator
  • October 26, 2018
Hallo Vollbert,
das ganze war eigentlich bereits geklärt, bevor Du hier geschrieben hast, das ganze ist leider nur sehr unglücklich in der Kommunikation gewesen.
Es wurde ein Betrag in Höhe von EUR 54,98 abgebucht, das ist korrekt. Es handelt sich dabei um die anteilige Berechnung aus September und den Betrag für Oktober.
Zusätzlich ist eine Gebühr in Höhe von EUR 29,99 für den Anschlussinhaberwechsel aufgeführt. Für diese Gebühr wurde aber schon beim erstellen des Wechsels eine Guthabenbuchung eingerichtet, so dass nicht der Rechnungsbetrag in Höhe von EUR 84,97 (anteilige Septemberrechnung, Oktoberrechnung und Gebühr) sondern eben "nur" EUR 54,98, eben ohne diese Gebühr.
Diese INformation hätte natürlich vorher deutlicher ersichtlich sein sollen, es tut mir leid, wenn es dadurch zu Missverständnissen gekommen sein sollte.
Gruß,
Lars

  • Autor
  • Besucher:in
  • October 27, 2018
Hallo Lars,
ich habe aber keinerlei Rechnung o.ä über den Betrag in Höhe von EUR 54,98 erhalten. Ich habe nur zwei Rechnungen über 29,99. Für mich ist das daher keinesfalls geklärt. Und was für eine anteilige Septemberrechnung? Diese habe ich nicht? Nochmals: es ist kein Missverständnis, sondern für mich willkürlich. Wenn etwas abgebucht wird, dann sollte es doch eine Rechnung geben? Und die Rechnung für September ist ausweislich meiner E-Mails 29,99... Online ebenso... Bitte erläutert mir die Abbuchungen. Sollte es nicht geklärt werden, so werde ich den Vertrag widerrufen. Da ich die Widerrufserklärung nicht unterzeichnet habe, hat die Widerrufsfrist auch nicht zu laufen begonnen. Das wäre für mich zwar ärgerlich, aber für mich ist das bis dato keine Umgehensweise. Und warum sagt mir Ihr Kundendienst, die EUR 54,98 sei die Gebühr für den Wechsel des Anschlussinhabers? Und Sie sagen jetzt wieder etwas anderes? Darüber hinaus: Warum teilen Sie mir mit: bei dem Betrag in Höhe von EUR 54,98 handelt es sich um die anteilige Berechnung aus September und den Betrag für Oktober - O2 hat mir am 25.10.2018 die Rechnung für Oktober gestellt und EUR 29,99 abgebucht? Viele Grüße

Klaus_VoIP
Legende
  • October 27, 2018
Immer mit der Ruhe! Wenn ein Moderator eine Gutschrift zusichert, dann kommt die auch. Die Abläufe bei O2 sind nur etwas zäh, aber nicht wert sich aufzuregen.
Wenn die Gutschrift wegen Rechtsnachfolge durch Todesfall erfolgt und damit kein neuer Vertragsschluß getätigt wurde, dann entfällt auch das Widerrufsrecht. Durch den Ablauf und vermutlich 2 Rechnungskonten ist das mit den Rechnungen etwas verwirrend.

Muckilein79
Stammgast
Es liegen also 2 Rechnugnen über 29,99 eur vor...das werden noch Rechnungen für den alten Anschlußinhaber sein oder? Da wird sicher noch der Vater angeschrieben.

Es gab ja nun einen Anschlußinhaberwechsel mit dem der neue Anschlußinhaber ab Tag der Umstellung die Grundgebühren in Rechnung gestellt bekommt + Gebühr für den Wechsel.
Da hier ein Todesfall vorliegt wird diese Gebühr wieder gut geschrieben. Da o2 die Grundgebühren im voraus berechnet fällt dann auf der ersten Rechnung die Grundgebühr vom aktuellen Monat ab dem Tag der Übernahme + die kommende Grundgebühr an + Anschlußinhaberwechsel Gebühr. Dadurch die erhöhte Rechnung. Natürlich mit neuem Login auf der o2 Seite da komplett neue Kundennummer.

Die Rechnungen iHv. 29,99 werden die letzten Rechnungen des alten verstorbenen Anschlußinhabers sein. Dort kommt sicher noch eine Abschlussrechnung in der die zuviel im voraus bezahlten Grundgebühren zurückerstattet werden.

Zu diesen ganzen Vorgänen muss es doch eine Auftragsbestätigung geben incl. der Zugangsdaten für das neue Kundencenter.

o2_Lars
  • Moderator
  • Lösung
  • October 30, 2018
Hallo Vollbert,
ich habe mir das noch mal erneut angeschaut. Grundsätzlich wurde dazu schon alles so weit geschrieben.
Die Grundgebühr für den DSL Anschluss wird im Voraus abgerechnet. Dadurch ist beim alten, verstorbenen Vertragspartner noch eine Grundgebühr aufgelaufen, für die es auf der kommenden Rechnung mit Rechnungsdatum 08.10. eine Guthabenbuchung in Höhe von EUR 24,99 gab. Diese anteilige Buchung ergibt sich daraus, dass der Inhaberwechsel im Abrechnungszeitraum erfolgte.
Dieser Zeitraum, für den der verstorbene Anschlussinhaber eine Guthabenbuchung erteilt bekommen hat, ist nun dem neuen Anschlussinhaber berechnet worden. Und zwar einmal der anteilige Zeitraum mit einer Höhe von EUR 24,99 und der volle Monat Oktober in Höhe von EUR 29,99. Beides zusammen ergibt die Summe EUR 54,98. Und dies ist auch genau der Betrag, der beim neuen Anschlussinhaber abgebucht wurde. Prüfe dies gerne auch in den Kontoauszügen. Soltle es anders gewesen sein, melde Dich dazu gerne bei uns mit einem (anonymisierten) Screenshot des Kontoauszugs.
Auf der Rechnung ist zusätzlich eine Pauschale von EUR 29,99 für dn Anschlussinhaberwechsel enthalten, was die Rechnungssumme von EUR 84,97 ergab. Es wurde aber schon mit Zeitpunkt des Neuanlegens des neuen Vertragsinhabers eine Guthabenbuchung in eben jener Höhe eingerichtet, so dass dieser Betrag zwar mit auf der Rechnugn stand, aber nicht mit abgebucht wurde.
Die aktuellen Rechnungen des neuen Anschlussinhabers sollten im Onlineportal im Bereich "Mein o2" nach Registrierung und Anmeldung ersichtlich sein.
Gruß,
Lars