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Fristsetzung zur Mängelbeseitigung DSL Anschluss CINAo2B02336057B

  • September 28, 2018
  • 1 Antwort
  • 169 Aufrufe

München, den 28. September 2018


Fristsetzung zur Mängelbeseitigung DSL Anschluss CINAo2B02336057B


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Zum 26.04.2018 bestätigten Sie uns unsere Bestellung über einen DSL Anschluss mit Auftragsnummer CINAo2B02336057B zu beigefügten Vertragsbedingungen [Anlage 1].
Sie bestätigten uns zudem den 17.05.2018 12-16 Uhr als Anschlusstermin. Diesen Termin, sowie unsere Anwesenheit und die Leserlichkeit unseres Klingelschildes bestätigten wir Ihnen auch bei einem Telefonat in der folgenden Woche.
Zum 10.05.2018 bestätigten Sie uns auch den Versand des bestellten Routers. Diesen erhielten wir auch kurz darauf.
Am 17.05.2018 nahmen wir uns für den Anschluss den gesamten Tag frei. Zu unserem Ärger erhielten wir um 13:23 die Benachrichtigung per E-Mail der beauftragte Techniker hätte niemanden angetroffen.
Am 22.05.2018 erreichten wir nach über 40 Minuten Wartezeit Ihren Kundenservice, der uns uns versicherte, dass es sich wohl um einen unglücklichen Fehler seitens der Telekom handelt und dass ein neuer Anschlusstermin zum 01.06.2018 angeboten werden kann. Dies bestätigten Sie uns ebenfalls in einer Mail.
Erneut nahmen wir uns den Tag frei, was uns äußerst große Unannehmlichkeiten bereitete. Umso größer war unser Ärger und Unverständnis als wir um 13:53 erneut eine Mail mit der Nachricht der Techniker hätte niemanden aufgefunden erhielten. Mehrmals überprüften wir unsere Klingel sowie unser Klingelschild ohne Fehler oder auch nur Anzeichen von potentiellen Schwierigkeiten vorzufinden. Salopp gesagt, selbst ein Blinder mit Krückstock hätte problemlos die funktionierende Klingel gefunden.
Nach einem Telefonat mit Ihrem Kundenservice bei dem wir uns diverse aus der Luft gegriffene Schuldzuweisungen anhören mussten vereinbarten wir einen neuen Termin für den 14.06.2018 zwischen 12-16 Uhr. Zudem versicherten Sie uns eine offizielle Beschwerde bei der Telekom einzureichen, sodass beim nächsten Termin ein zweiter Techniker zur Beaufsichtigung mitkommen würde.
Für diesen Termin erhielten wir keine Bestätigung per Mail worüber wir uns aber zu diesem Zeitpunkt, in Anbetracht der unfassbaren Inkompetenz welcher wir bis dahin bereits gegenübertreten mussten, nicht weiter wunderten. Erneut nahmen wir uns am 14.06.2018 den Tag frei, was uns erneut wirklich große Unannehmlichkeiten bereitete. Und erneut warteten wir vergeblich. Sicherlich können Sie sich unseren Gemütszustand vorstellen.

Mit den Nerven am Ende gaben wir auf und beschlossen zu warten bis Sie sich erneut melden. Dies geschah zum 19.06.2018 in Form einer Mail, welche uns auf den “verpassten” Termin am 01.06.2018 hinwies.
Nach 50 Minuten in ihrer Warteschlange teilten Sie uns zunächst mit, dass unser Vertrag nicht existiere. Nach einigem Hin- und Her stellte sich heraus, dass der mündlich vereinbarte Termin für den 14.06.2018 nie in ihr System aufgenommen wurde und folglich der Vertrag ihrerseits gekündigt wurde. Eine Benachrichtigung erhielten wir von Ihnen hierfür nicht. Dies nur auf Nachfrage zu erfahren ist nicht nur eine Enttäuschung in Anbetracht der Tatsache, dass wir 3 Mal unseren gesamten Tagesablauf für Sie unterbrachen und ohne zu Übertreiben mehrere Stunden in Ihrer Warteschleife verbrachten, sondern wahrlich eine Frechheit.
Übertroffen haben Sie diese Unverschämtheit trotzdem noch. In besagtem Telefonat baten Sie uns an “den Vertrag einfach neu abzuschließen”. Nachdem wir inzwischen fast 2 Monate ohne WLAN in unserer neuen Wohnung lebten und horrende Kosten für unsere mobilen Daten tragen mussten beschlossen wir mit wenig Motivation noch mehr Zeit aufzuwenden einen neuen Vertrag zu den wirklich überzeugenden Vertragsbedingungen [Anlage 1] herauszusuchen einzuwilligen.
Zum 12.07.2018 bestätigten Sie uns diesen neuen Auftrag (CINAo2B02336057B). Zum 13.07.2018 teilten Sie uns den 30.07.2018 als neuen Anschlusstermin mit und schickten uns erneut einen O2 Willkommensbrief [Anlage 3] mit weiteren Vertrags- und Anschlussdetails zu. Zu unserem Erstaunen kam die Technikerin am 30.07.2018 tatsächlich und aktivierte unseren Anschluss problemlos. Statt der versprochenen 100 Mbit/s surften wir jedoch mit ganzen 8 Mbit/s. Ein Anruf bei Ihnen der erneut mit unfassbaren Wartezeiten verbunden war klärte, dass wohl die falsche Leitung belegt war. Im Anschluss hatten wir ganze 14-20 Mbit/s. Inzwischen sind wir aus dem Sommerurlaub zurück und haben erneut nur +/- 8 Mbit/s.

Der Spießrutenlauf um überhaupt einen Anschluss zu bekommen wird nur noch von den ‘pardon’ lächerlichen 8 Mbit/s überboten. Es ist unfassbar wie viel Mühe und Arbeit wir als Kunden erbringen müssen um eine fehlerfreie Ablieferung der Dienstleistung zu erhalten, welcher Sie sich mit Vertragsabschluss verpflichtet haben!

Dem ist jedoch noch nicht genug. Nun haben wir am 25.09.2018 die erste Rechnung für unseren DSL Anschluss erhalten und konnten unseren Augen kaum trauen. Statt der erwarteten 16,98 € (inkl. MwSt) pro Monat + einmalige Versandkosten blickten wir einer Rechnung von 116, 9094 € (exkl. MwSt, abzgl. d. Mobilfunkvertrages) entgegen [Anlage 4]. Neben einer Schadensersatzgebühr i.H.v. 70,5800 € für nicht zurückgesendete DSL Leihgeräte datiert auf den 21.08.2018 welche wir uns beim besten Willen nicht erklären können ist auch Ihre Berechnung der regulären Vertragskosten fehlerhaft. Für 49 Tage (weniger als zwei Monate) berechnen Sie uns 46, 3294 € (exkl. MwSt). Berechnet man einen Monat mit 4 Wochen á 7 Tagen liegt die Tagesrate bei einem Monatspreis von 16,98 € bei ungefähr 0,6 € pro Tag. Folglich belaufen sich die Kosten von 49 Tagen auf ungefähr 29,72 € (inkl. MwSt). Zzgl. der Versandkosten von 9,99 € (inkl. MwSt) müsste sich die Rechnung somit auf ungefähr 39, 71 € (inkl. MwSt) belaufen. Folglich kann ein Preis von 46, 3294 € exkl. MwSt nicht korrekt sein.

Folglich erwarten wir von Ihnen
  1. die vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s herzustellen
  2. Die fehlerhafte Rechnung zu korrigieren.
Hierfür möchten wir Ihnen gerne eine großzügige Frist bis zum Freitag, den 12. Oktober einräumen. Sollte sich bis zu diesem Datum keine Erfüllung eingestellt haben, sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.

Schlussendlich kann ich Ihnen nur unter großem Bedauern mitteilen, dass wir inzwischen mehr als unglücklich mit Ihren Dienstleistungen und Ihrer Servicequalität sind. Waren wir zuvor immer begeisterte O2 Kunden so können wir uns derzeit nicht vorstellen jemals wieder Dienstleistungen oder Produkte von Ihnen zu erwerben. Sicherlich bedauern Sie diese Situation genauso wie wir es tun. Gerne möchten wir ein Entgegenkommen Ihrerseits vorschlagen um die unglücklichen Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und auch über die bereits bestehenden Verträge hinaus in Zukunft eine positive Geschäftsbeziehung fortzuführen. Bei den genauen Ausmaßen eines solchen Entgegenkommens würden wir selbstverständlich auch Vorschläge Ihrerseits herzlich empfangen. Sehr positiv würden wir einen Erlass der Kosten für das erste Vertragsjahr aufnehmen.

In der Hoffnung alle Probleme der Vergangenheit zu bereinigen verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung: Aufgrund von Mangel an privaten digitalen Kontaktmöglichkeiten (E-Mail!) erhalten Sie zusätzlich zu unserer postalischen Übermittlung auf diesem Wege unsere Nachricht.

Lösung von o2_Larissa

Hay hay UnzufriedenerKunde123,

da scheint wirklich einiges schief gelaufen zu sein, bitte entschuldigt. Ich versuche mal das ein oder andere wieder zu Ordnen.

Auf das tatsächliche Erscheinen des Technikers des lokalen Vorleisters haben wir leider keinen EInfluss. Wir geben den Auftrag raus und bekommen auch erst innerhalb von 48 Stunden von den dortigen Mitarbeitern eine Rückmeldung, ob der Termin erfolgreich verlief, keiner angetroffen wurde oder ob beispielsweise der Fehler nicht behoben werden konnte.
Natürlich liegt es in unserem Interesse, dass der Techniker sowohl bei Anschaltungen eines neuen Anschlusses, als auch bei technischen Störungen beim Kunden zum vereinbarten Termin erscheint. Daher sind uns Rückmeldungen wie diese sehr wichtig, damit solche Vorgehensweisen auch weitergeleitet werden können.

Das Vorgehen bezüglich eines 2. Technikers, der den ersten überprüft, ist mir gänzlich neu. Ich informiere mich aber gerne nochmal darüber.

Bezüglich der Rechnung:
Routerberechnung:
Da ein Neuanschluss geschaltet wurde, hätte der erste Router zurückgesendet werden müssen, sodass der 2. Router angeschlossen wird. Ich habe im System ersichtlich, dass der 2. Router zu uns zurück kam, sodass der erste Router, der zu dem stornierten/gekündigten Vertrag gehört, berechnet wurde.
Da eine Umbuchung des Gerätes nicht möglich ist, nehme ich gerne den Neuversand des retournierten Routers vor und ihr sendet nach Erhalt bitte den ersten Router zurück. Hier findest du den Retourenschein.
Nachdem wir den Router zurückerhalten haben, wird entsprechend die Berechnung als Guthaben auf deinem Kundenkonto eingerichtet.

Die weiteren Details der Rechnung können wir gerne per PN klären, wenn du möchtest. Alternativ auch hier direkt im Thread.

Bezüglich der Bandbreite:
Ich habe in der Technik angefragt, wie wir hier vorgehen können. Meine Kollegen werden sich bei dir melden.

Ich hoffe, ich habe nicht vergessen, etwas zu beantworten. Falls doch, schreib mir gerne.

Liebe Grüße

Larissa

1 Antwort

o2_Larissa
  • Team
  • Lösung
  • September 30, 2018
Hay hay UnzufriedenerKunde123,

da scheint wirklich einiges schief gelaufen zu sein, bitte entschuldigt. Ich versuche mal das ein oder andere wieder zu Ordnen.

Auf das tatsächliche Erscheinen des Technikers des lokalen Vorleisters haben wir leider keinen EInfluss. Wir geben den Auftrag raus und bekommen auch erst innerhalb von 48 Stunden von den dortigen Mitarbeitern eine Rückmeldung, ob der Termin erfolgreich verlief, keiner angetroffen wurde oder ob beispielsweise der Fehler nicht behoben werden konnte.
Natürlich liegt es in unserem Interesse, dass der Techniker sowohl bei Anschaltungen eines neuen Anschlusses, als auch bei technischen Störungen beim Kunden zum vereinbarten Termin erscheint. Daher sind uns Rückmeldungen wie diese sehr wichtig, damit solche Vorgehensweisen auch weitergeleitet werden können.

Das Vorgehen bezüglich eines 2. Technikers, der den ersten überprüft, ist mir gänzlich neu. Ich informiere mich aber gerne nochmal darüber.

Bezüglich der Rechnung:
Routerberechnung:
Da ein Neuanschluss geschaltet wurde, hätte der erste Router zurückgesendet werden müssen, sodass der 2. Router angeschlossen wird. Ich habe im System ersichtlich, dass der 2. Router zu uns zurück kam, sodass der erste Router, der zu dem stornierten/gekündigten Vertrag gehört, berechnet wurde.
Da eine Umbuchung des Gerätes nicht möglich ist, nehme ich gerne den Neuversand des retournierten Routers vor und ihr sendet nach Erhalt bitte den ersten Router zurück. Hier findest du den Retourenschein.
Nachdem wir den Router zurückerhalten haben, wird entsprechend die Berechnung als Guthaben auf deinem Kundenkonto eingerichtet.

Die weiteren Details der Rechnung können wir gerne per PN klären, wenn du möchtest. Alternativ auch hier direkt im Thread.

Bezüglich der Bandbreite:
Ich habe in der Technik angefragt, wie wir hier vorgehen können. Meine Kollegen werden sich bei dir melden.

Ich hoffe, ich habe nicht vergessen, etwas zu beantworten. Falls doch, schreib mir gerne.

Liebe Grüße

Larissa